Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See
BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen und Seeschifffahrtsstraßen

Vom 15. Januar 2020
(VkBl. Nr. 3 vom 15.02.2020 S. 67)



Aus Anlass des Inkrafttretens der

wird der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen ( BVKatBin-See) vom 1. Juli 2015 (VkBl. S. 615; CD-R C 8350), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 18. November 2019 (VkBl. S. 820) geändert worden ist, wie folgt geändert:

1. Die Nummer 43.000000 wird wie folgt gefasst

:Alt:

43.000000 Strompolizeiverordnung zum Schutz bundeseigener Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen (Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung - WaStrBAV)
43.100000 Verbotenes Benutzen von bundeseigenen Schifffahrts- oder Betriebsanlagen 2 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1
J Nummer 1 35 75
bis
200
43.200000 Verbotenes Benutzen bundeseigener Ufergrundstücke oder Betriebswege 2 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2
J Nummer 1 35 75
bis
200
43.300000 Nicht Mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitiges Aushändigen des Bescheids über eine Ausnahmegenehmigung 3 Absatz 2 Satz 3 J Nummer 2 10 50
43.400000 Verstoß gegen das Verbot, im Bereich der Schleusenkammern, auf Schleusenplattformen, Schleusenbrücken, Schleusenstegen oder an Gefahrgutliegestellen zu rauchen, mit offenem Feuer oder mit glühenden Stoffen umzugehen 5 Absatz 2 J Nummer 3 35 75
bis
200

Neu:

43.000000 Strompolizeiverordnung zum Schutz bundeseigener Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen (Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung - WaStrBAV)
43.100000 Verbotenes Benutzen von bundeseigenen Schifffahrts- oder Betriebsanlagen, bundeseigener Ufergrundstücke oder Betriebswege 2 Absatz 1 Satz 1 J Nummer 1 35 75 bis 200
43.200000 Zuwiderhandeln einer vollziehbaren Anordnung 2 Absatz 2 J Nummer 2 55 100 bis 300
43.300000 Zuwiderhandeln einer vollziehbaren Auflage 3 Absatz 2 Satz 2 J Nummer 3 55 100 bis 500
43.400000 Nicht Mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitiges Aushändigen des Bescheids über eine Ausnahmegenehmigung 3 Absatz 2 Satz 3 J Nummer 4 10 50
43.500000 Verstoß gegen das Verbot, im Bereich der Schleusenkammern, auf Schleusenplattformen, Schleusenbrücken, Schleusenstegen oder an Gefahrgutliegestellen zu rauchen, mit offenem Feuer oder mit glühenden Stoffen umzugehen 5 Absatz 2 J Nummer 5 35 75 bis 200

2. Die Nummer 44.000000 wird wie folgt gefasst:

Alt:

44.000000 Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum (Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum - Strandschutzwerk SicherungsV)

Neu:

44.000000 Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum (Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum - Strandschutzwerk SicherungsV)
44.100000 Unerlaubtes Befahren der Berme, des Asphaltdeckwerks, einer Buhne mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mobilitätshilfen 1 Absatz 1 J Nummer 1 35 50 bis 500
44.200000 Zuwiderhandeln einer vollziehbaren Auflage 2 Absatz 2 Satz 2 J Nummer 2 55 100 bis 500
44.300000 Nicht Mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitiges Aushändigen des Bescheids über eine Ausnahmegenehmigung 2 Absatz 2 Satz 3 J Nummer 3 10 50

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion