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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen - BVKatBin-See)

Vom 18. Februar 2016
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2016 S. 142)



In den BVKatBin-See vom 1. Juli 2015 (VkBl. 2015 S. 615) wird die Neufassung der umweltrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt eingefügt.

Die Neufassung der umweltrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt ist aufgrund des Inkrafttretens der See-Umweltverhaltensverordnung vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371) sowie der Neufassung der Beträge für Verwarnungsgelder und Geldbußen erforderlich geworden, und enthält Vorgaben für die einheitliche Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen

Die zuständigen Behörden wurden im Erlasswege angewiesen, ab 1. Dezember 2015 Verstöße nach der Neufassung zu ahnden. Die Neufassung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht.

WS 24/6244.2/3

Lfd.
Nummer
Tatbestand Zuwiderhandlung gegen Betrof-
fener
Ordnungs-
widrigkeit nach
SeeUmwVerhV
Verwar-
nungsgeld

Euro

Geldbuße
Euro
Anlage I MARPOL SeeUmwVerhV
1 2 3 4 5 6 7 8
39.110000 Zuwiderhandlungen gegen Anlage I (Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl) und die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV)
39.110100 Zuwiderhandlungen gegen das Gebot, dafür zu sorgen, dass die in Anhang III bezeichneten Vorgänge in das Öltagebuch (Teil I/Teil II) nach Regel 17 Abs. 1 und Regel 36 Abs. 1 unverzüglich eingetragen werden
39.110110 Keine Vorgänge eingetragen (Öltagebuch Teil I/Teil II nicht geführt)
- je Monat
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 500
Öltagebuch Teil I
39.110120 Vorgänge zum Verbleib der Ölrückstände (Ölschlamm) nicht eingetragen (Umpumpvorgänge, Verbrennungsvorgänge, Abgabe an Auffanganlage; sofern nicht anders nachgewiesen (z.B. Abgabebeleg); sonst 39.110180) § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- < 1 m3 35 - 55
- je m3 (anteilig) 100
39.110130 Fehlende wöchentliche Angabe zur Menge des angefallenen Ölschlamms (Peilung der Ölschlammtanks) § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- im Einzelfall 15 - 55
- in mehreren Fällen 100 - 500
39.110140 Vorgänge zum Verbleib von ölhaltigen Bilgenwasser nicht eingetragen (z.B. Abgabe an Auffanganlage, Einleiten über Ölfilteranlage, Umpumpvorgänge) § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- im Einzelfall (wenn m3
nicht ermittelbar)
80 - 250
- < 1 m3 15 - 45
- je m3 (anteilig) 50
Öltagebuch Teil II
39.110150 Vorgänge zur Ölladung (Öltagebuch Teil II, Buchstabe A, B, C) nicht eingetragen § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- im Einzelfall 100
- in mehreren Fällen 120 - 1.000
39.110160 Vorgänge zur Tankwaschung, Reinigung und zu Tankwaschrückständen, Slop, Aufnahme und Einleiten von Ballastwasser (Öltagebuch Teil II, Buchstabe D bis L) nicht eingetragen § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- im Einzelfall 150
- in mehreren Fällen 200 - 5.000
39.110170 Sonstige Vorgänge zu Ballastwasser nicht eingetragen (Öltagebuch Teil II, Buchstabe P, Q, R) § 4 Abs. 1 Nr. 1 Sch
B
§ 23 Abs. 1 Nr. 1
- im Einzelfall 100
- in mehreren Fällen 150 - 2.000

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