Regelwerk

Richtlinien für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Technischer Offiziersassistent
- Inhalt =>

I
Dauer und Zweck der praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit

II
Durchführung der Ausbildung

III
Überbetriebliche Ausbildungen

IV
Ausbildungsberichtsheft (TRB)

V
Ausbildungsbescheinigung als technischer Offiziersassistent

VI
Voraussetzung für den Erwerb des Befähigungsnachweises Wachbefähigung Maschine TWB

VII
Ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung

Anlage 1a
Übersicht über die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistent

Anlage 1b
Übersicht über die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit mit Nachweis des Zeugnisses über die Abschlussprüfung der Berufsfachschule Schiffsbetriebstechnischer Assistent - Technik

Anlage 1c
Übersicht über die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit mit Nachweis des Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik

Anlage 2
Ausbildungsbescheinigung für den Dienstantritt als technischer/technische Offiziersassistent/-in (Ausbildungsdauer von 18 Monaten)

Anlage 3
Ausbildungsbescheinigung für den Dienstantritt als technischer/technische Offiziersassistent/-in (Ausbildungsdauer von 12 Monaten)

Anlage 4
Bescheinigung über die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer/technische Offiziersassistent/-in (Ausbildungsdauer von 18 Monaten)

Anlage 5