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26. SOLAS-ÄndV - 26. SOLAS-Änderungsverordnung
Sechsundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
Vom 15. April 2016
(BGBl. II Nr. 11 vom 28.04.2016 S. 411)
Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Folgende in London vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließungen werden hiermit in Kraft gesetzt:
jeweils zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141, 142), das zuletzt durch die Entschließungen MSC. 325(90) vom 24. Mai 2012 und MSC. 338(91) vom 30. November 2012 (BGBl. 2014 II S. 1122, 1123, 1128) geändert worden ist.
Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
( 2) Die Entschließung MSC. 350(92) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
( 3) Die Entschließung MSC. 366(93) ist für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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