Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See
Teil 1
Schutz- und Sicherheitshäfen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verantwortung der Fahrzeugführer
§ 3 Anweisungen und Anordnungen
§ 4 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
§ 5 Verhalten im Hafengebiet
Abschnitt 2
Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
§ 6 Erlaubnis zum Einlaufen
§ 7 An- und Abmeldung der Fahrzeuge
§ 8 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
Abschnitt 3
Benutzung der Liegeplätze
§ 9 Anweisung der Liegeplätze
§ 10 Ankern
§ 11 Auflegen von Fahrzeugen
§ 12 Festmachen von Fahrzeugen
§ 13 Maschinenprobe
§ 14 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
§ 15 Reinhaltung des Hafens
§ 16 Verkehrsstörende Einrichtungen
§ 17 Landgänge
Abschnitt 4
Benutzung von Hafenanlage
§ 18 Laden und Löschen
§ 19 Benutzung von Anlegebrücken
§ 20 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
§ 21 Benutzung der Rettungsgeräte
Abschnitt 5
Schiffsverkehr im Hafen
§ 22 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
Abschnitt 6
Sicherheitsvorschriften
§ 23 Sicherheitsvorschriften
§ 24 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
§ 25 Übernahme flüssiger Treibstoffe
Abschnitt 7
Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
§ 26 (aufgehoben)
§ 27 (aufgehoben)
§ 28 (aufgehoben)
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 (aufgehoben)
Teil 2
Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 31 Geltungsbereich
Abschnitt 2
Vorschriften für einzelne Häfen
§ 32 Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
§ 33 Allgemeines
§ 34 Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
§ 35 Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
§ 36 Signale
§ 37 Verbote im Hafenbereich
Teil 3
Schlussvorschriften
§ 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
§ 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
§ 40 Ausnahmen für die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger"
§ 41 Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 42 Ordnungswidrigkeiten