Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See
Schutz- und SicherheitshafenV
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Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gültigkeit anderer Vorschriften
§ 3 Verantwortung der Fahrzeugführer
§ 4 Anweisungen und Anordnungen
§ 5 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
§ 6 Verhalten im Hafengebiet
Zweiter Abschnitt
Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
§ 7 Erlaubnis zum Einlaufen
§ 8 An- und Abmeldung der Fahrzeuge
§ 9 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
Dritte Abschnitt
Benutzung der Liegeplätze
§ 10 Anweisung der Liegeplätze
§ 11 Ankern
§ 12 Auflegen von Fahrzeugen
§ 13 Festmachen und Verholen
§ 14 Maschinenprobe
§ 15 Ausbringen von Leinen, Drähten und Ketten
§ 16 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
§ 17 Reinhaltung des Hafens
§ 18 Verkehrsstörende Einrichtungen
§ 19 Landgänge
Vierter Abschnitt
Benutzung von Hafenanlagen
§ 20 Laden und Löschen
§ 21 Benutzung von Anlegebrücken
§ 22 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
§ 23 Benutzung der Rettungsgeräte
Fuenfter Abschnitt
Schiffsverkehr im Hafen
§ 24 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
Sechster Abschnitt
Sicherheitsvorschriften
§ 25 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen
§ 26 Sicherheitsvorschriften
§ 27 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
§ 28 Übernahme flüssiger Treibstoff
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
Erster Abschnitt
Schutz- und Sicherheitshäfen
§ 29 Brunsbüttel
§ 30 Helgoland
§ 32 Kiel-Holtenau
§ 35 Seezeichenhafen Wittdün
Zweiter Abschnitt
Häfen der Bundesmarine und der Bundespolizei
Dritter Teil
Schlussvorschriften
§ 37 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
§ 38 Ausnahmen für die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger"
§ 39 Ausnahmen in besonderen Fällen