Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See

Schutz- und SicherheitshafenV
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Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gültigkeit anderer Vorschriften

§ 3 Verantwortung der Fahrzeugführer

§ 4 Anweisungen und Anordnungen

§ 5 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag

§ 6 Verhalten im Hafengebiet

Zweiter Abschnitt
Einlaufen, An- und Abmeldepflicht

§ 7 Erlaubnis zum Einlaufen

§ 8 An- und Abmeldung der Fahrzeuge

§ 9 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge

Dritte Abschnitt
Benutzung der Liegeplätze

§ 10 Anweisung der Liegeplätze

§ 11 Ankern

§ 12 Auflegen von Fahrzeugen

§ 13 Festmachen und Verholen

§ 14 Maschinenprobe

§ 15 Ausbringen von Leinen, Drähten und Ketten

§ 16 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen

§ 17 Reinhaltung des Hafens

§ 18 Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 19 Landgänge

Vierter Abschnitt
Benutzung von Hafenanlagen

§ 20 Laden und Löschen

§ 21 Benutzung von Anlegebrücken

§ 22 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen

§ 23 Benutzung der Rettungsgeräte

Fuenfter Abschnitt
Schiffsverkehr im Hafen

§ 24 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge

Sechster Abschnitt
Sicherheitsvorschriften

§ 25 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen

§ 26 Sicherheitsvorschriften

§ 27 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung

§ 28 Übernahme flüssiger Treibstoff

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen

Erster Abschnitt
Schutz- und Sicherheitshäfen

§ 29 Brunsbüttel

§ 30 Helgoland

§ 32 Kiel-Holtenau

§ 35 Seezeichenhafen Wittdün

Zweiter Abschnitt
Häfen der Bundesmarine und der Bundespolizei

§ 36

Dritter Teil
Schlussvorschriften

§ 37 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst

§ 38 Ausnahmen für die "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger"

§ 39 Ausnahmen in besonderen Fällen

§ 40