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MSC.1/Rundschreiben 1627 - Vorläufige Richtlinien über die Kriterien der Intaktstabilität der Zweiten Generation
vom 10. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2022 S. 729)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einhundertzweiten Tagung (4. bis 11. November 2020) in der Erkenntnis, dass leistungsorientierte Kriterien für dynamische Stabilitätsphänomene im Wellengang entwickelt und umgesetzt werden müssen, um ein einheitliches internationales Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wie es in Teil a Abschnitt 1.2 des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (Entschließung MSC.267(85) in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt ist, die in der Anlage wiedergegebenen Vorläufigen Richtlinien über die Kriterien der Intaktstabilität der Zweiten Generation (Vorläufige Richtlinien) angenommen.
2 Der Ausschuss ist übereingekommen, die Vorläufigen Richtlinien unter Berücksichtigung der bei ihrer Anwendung gewonnenen Erfahrungen bei Entwurf, Konstruktion und Betrieb von Schiffen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
3 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die in der Anlage enthaltenen Vorläufigen Richtlinien als ergänzende Maßnahmen zu nutzen, wenn die Anforderungen der vorgeschriebenen Kriterien des Teils a des Codes angewendet werden, und allen Beteiligten, insbesondere Schiffbauern, Kapitänen, Schiffseignern, Schiffsbetreibern und Reedereien, zur Kenntnis zu bringen sowie ihre gewonnenen Erfahrungen bei der versuchsweisen Anwendung dieser Vorläufigen Richtlinien der Organisation zu berichten.
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Vorläufige Richtlinien über die Kriterien der Intaktstabilität der Zweiten Generation
1 Angesichts der großen Vielfalt an Schiffstypen, Schiffsgrößen, Betriebsprofilen und Umgebungsverhältnissen sind die Probleme im Zusammenhang mit dem Versagen der dynamischen Stabilität im Allgemeinen noch nicht gelöst worden. Die Verwaltungen sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass einige Schiffe stärker gefährdet sind, bei Wellengang einer kritischen Stabilität ausgesetzt zu sein. Die Verwaltung kann für ein bestimmtes Schiff oder eine bestimmte Gruppe von Schiffen dynamische Stabilitätskriterien anwenden, die zeigen, dass das Sicherheitsniveau eines Schiffes bei Wellengang ausreichend ist.
2 Zu diesem Zweck werden in diesen Richtlinien leistungsbezogene Kriterien für die Bewertung von fünf Versagensmodi der dynamischen Stabilität im Wellengang bereitgestellt, nämlich "Totalausfalls des Schiffes", "Übermäßige Beschleunigung", "Totaler Verlust der Stabilität", "Parametrisches Rollen" und "Wellenreiten/Querschlagen".
3 Die physikalischen Grundlagen und Bewertungsverfahren für diese fünf Versagensmodi der Stabilität waren zum Zeitpunkt der Festlegung der verbindlichen Kriterien für die Intaktstabilität noch nicht wohlverstanden oder entwickelt. Deshalb nutzen die hier dargestellten dynamischen Stabilitätskriterien die jüngsten Fortschritte, indem sie die besten Praktiken und die fortschrittlichsten verfügbaren wissenschaftlichen Instrumente für eine praktische vorschriftsorientierte Anwendung nutzen. Dementsprechend basieren die dynamischen Stabilitätskriterien hauptsächlich auf ersten Grundsätzen und dem neuesten Stand der Technik, im Gegensatz zur überwiegenden Verwendung von Unfallberichten, welche die Grundlage der verbindlichen Kriterien für die Intaktstabilität bilden. Aus diesem Grund können die vorgestellten dynamischen Stabilitätskriterien als Kriterien der Intaktstabilität der zweiten Generation betrachtet werden.
4 Die in diesen Vorläufigen Richtlinien enthaltenen Methodiken beruhen auf allgemeinen grundsätzlichen Ansätzen, die aus der Analyse der Schiffsdynamik abgeleitet wurden. Während des Entwicklungsprozesses war es jedoch auch notwendig, einige Bewertungsverfahren zu vereinfachen und eine halbempirische Anpassung vorzunehmen.
5 Bei der Entwicklung des Rahmens dieser Vorläufigen Richtlinien wurde erkannt, dass eine integrierte Sichtweise, die Entwurfsverfahren und betriebliche Maßnahmen kombiniert, der wirksamste Weg ist, um die Sicherheit im Hinblick auf Unfälle im Zusammenhang mit der Stabilität von Schiffen im Seegang angemessen zu behandeln und kontinuierlich zu verbessern.
6 Deshalb sollen die Kriterien der Intaktstabilität der Zweiten Generation dazu beitragen, ein einheitliches internationales Sicherheitsniveau von Schiffen in Bezug auf Versagensmodi der dynamischen Stabilität im Wellengang zu gewährleisten.
1 ALLGEMEINES
1.1 Einführung
1.1.1 Zweck
1.1.1.1 Der Zweck dieser Richtlinien ist, die Anwendung der Kriterien der Intaktstabilität der zweiten Generation für die Bewertung der Versagensmodi der dynamischen Stabilität im Wellengang, wie es in Abschnitt 1.2 des Teils a des Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008) gefordert wird, zu ermöglichen. Diese Versagensmodi der dynamischen Stabilität sind folgende: Totalausfall des Schiffes, Übermäßige Beschleunigung, Totaler Verlust der Stabilität, Parametrisches Rollen und Wellenreiten/Querschlagen. In diesem Sinne ist das übergeordnete Ziel, die neueste Technologie und den neuesten Wissensstand zu Schiffsdynamiken anzuwenden, um für Schiffskonstrukteure eine Anleitung über Versagensmodi der dynamischen Stabilität bereitzustellen und eine betriebliche Anleitung für Kapitäne zur Verfügung zu stellen. Dies wird unternommen, um das Sicherheitsniveau eines Schiffes über die vorgeschriebenen Kriterien der Intaktstabilität hinaus weiter zu verbessern.
(Stand: 25.02.2023)
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