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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.267(85)
Beschlussfassung über den internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 (IS-CODE 2000)

Vom 26. Oktober 2009
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2009 S. 724)



(angenommen am 4. Dezember 2008)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

in Anbetracht des Artikels 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

ferner in Anbetracht der Entschließung A.749(18) mit dem Titel "Code über die Intaktstabilität aller in IMO-Regelwerken behandelten Schiffstypen", in der durch die Entschließung MSC.75(69) geänderten Fassung,

in Anerkennung der Notwendigkeit, den genannten Code zu aktualisieren, und der Wichtigkeit einer Festlegung von international verbindlichen Intaktstabilitätsvorschriften,

in Kenntnis der Entschließungen MSC. 269(85) und MSC. 270(85), mit denen unter anderem Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in der zuletzt geänderten Fassung (im Folgenden als "SOLAS-Übereinkommen von 1974" bezeichnet) und des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (im Folgenden als "Freibord-Protokoll von 1988" bezeichnet) angenommen wurden, um die Einführung und die Bestimmungen in Teil a des Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 unter denn SOLAS-Übereinkommen von 1974 und dem Freibord-Protokoll von 1988 zwingend vorzuschreiben,

nach der auf seiner fünfundachtzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Wortlauts des vorgeschlagenen Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 -

  1. beschließt den Internationalen Code über Intaktstabilität von 2008 ( IS-Code 2008), dessen Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. fordert die Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und die Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988 auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass der IS-Code 2008 am 1. Juli 2010 mit dem Inkrafttreten der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und des Freibord-Protokolls von 1988 wirksam wird;
  3. ersucht den Generalsekretär der Organisation, allen Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und allen Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988 beglaubigte Abschriften dieser Entschließung und des Wortlauts des in der Anlage enthaltenen IS-Code 2008 zu übermitteln;
  4. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 oder Parteien des Freibord- Protokolls von 1988 sind, Abschriften der Entschließung und ihrer Anlage zu übermitteln;
  5. empfiehlt den betroffenen Regierungen, die empfehlenden Bestimmungen in Teil B des IS-Code 2008 als Grundlage für die einschlägigen Sicherheitsnormen zu verwenden, sofern nicht ihre nationalen Stabilitätsvorschriften mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit bieten.
ENDE

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