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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1537/Rev.1
Einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-CODE 2008)

Vom 4. Juli 2019
(VKBl. Nr. 20 vom 30.10.2021 S. 994)



Archiv: 2016

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat, um eine globale und einheitliche Umsetzung der Anforderungen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 ( IS-Code 2008) zu ermöglichen, auf seiner sechsundneunzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2016) einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008) (MSC.1/ Rundschreiben 1537), die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner dritten Tagung vorbereitet wurden, angenommen.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) Änderungen des MSC.1/ Rundschreibens 1537 angenommen, um Überarbeitungen der einheitlichen Interpretationen des Abschnitts 2.3 (Kriterium für starken Wind und Rollen (Wetterkriterium)) sowie des Abschnitts 3.4.2 (Annahmen für die Berechnung der Ladefälle) aufzunehmen, die vom Unterausschuss Schiffsentwurf und -konstruktion auf seiner sechsten Tagung vorbereitet wurden. Der geänderte Wortlaut der Einheitlichen Interpretationen ist in der Anlage wiedergegeben.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen anzuwenden und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

4 Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Rundschreiben 1537.

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Einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-CODE 2008)

Einleitung

2.23Begriffsbestimmung des Ausdrucks "Leerschiff"

1 In Leergewicht und Leerschiffszustand ist das Gewicht von Medien an Bord für die fest eingebauten Feuerlöschsysteme (z.B. Frischwasser, CO2, Trockenlöschpulver, Schaumkonzentrat usw.) einzubeziehen.

Teil A - Verbindliche Kriterien

2.3Kriterium für starken Wind und Rollen (Wetterkriterium)

2 Bei der Anwendung von φf beinhalten Öffnungen, die nicht wetterdicht verschlossen werden können oder verschlossen werden dürfen, Lüfter (die Regel 19 Absatz 4 des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 erfüllen), die aus betrieblichen Gründen offen bleiben müssen, um für den effektiven Betrieb des Schiffes Luft in den Maschinenraum, Notdieselraum oder Ro-Ro- und Fahrzeugräume zu liefern (falls diese in der Stabilitätsrechnung als Auftriebskörper berücksichtigt werden oder nach unten führende Öffnungen schützen). Wenn es technisch nicht machbar ist, einige Lüfter für geschlossene Ro-Ro- und Fahrzeugräume als ungeschützte Öffnungen zu behandeln, können Verwaltungen eine alternative Ausführung, die einen gleichwertigen Grad an Sicherheit bietet, gestatten.

Teil B - Empfehlungen für bestimmte Schiffstypen und zusätzliche Richtlinien

3.4.2Annahmen für die Berechnung der Ladefälle

3 Für Tankschiffe, denen eine Tropenlademarke erteilt wurde, muss angenommen werden, dass das Schiff entsprechend dem Folgenden abgeladen ist:

  1. Voll abgeladenes Schiff vor dem Auslaufen bei Tropenlademarke und der entsprechende Ladefall bei der Ankunft werden berücksichtigt;
  2. die Ladung ist homogen über alle Ladetanks verteilt; und
  3. die Seewasserdichte beträgt 1,025 t/m3.

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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1537/Rev.1, "Einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)", in deutscher Sprache

Vom 05. Oktober 2021
(VKBl. Nr. 20 vom 30.10.2021 S. 994)

Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1537/ Rev.1, "Einheitliche Interpretationen des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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