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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1463 vom 1. Juli 2013
Anwendung der Regeln XII/3, XII/7 und XII/1 1 SOLAS

Vom 12. Juni 2014
(VkBl. Nr. 13 vom 15.07.2014 S. 563)



Siehe Fn *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner zweiundneunzigsten Tagung (12. bis 21. Juni 2013) im Hinblick auf eine genauere Auslegung bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens der vom Unterausschuss "Umsetzung durch Flaggenstaaten" erarbeiteten Bedeutung des Begriffes "Erneuerungsbesichtigung" in Bezug auf die Anwendung der Regeln XII/3, XII/7 und XII/11 SOLAS, die in der Anlage wiedergegeben ist, zugestimmt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügte Anleitung zu benutzen, wenn die maßgeblichen Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens angewendet werden, und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Anwendung der Regeln XII/3, XII/7 und XII/11 SOLAS

Bedeutung des Begriffes "Erneuerungsbesichtigung"

1 In den Regeln XII/3, XII/7 und XII/11 SOLAS ist der Begriff "Erneuerungsbesichtigung" verwendet worden, um auf die Daten zu verweisen, bis zu denen die Vorschriften nach diesen Regeln erfüllt werden müssen. Da sich die Vorschriften des Kapitels XII SOLAS hauptsächlich mit dem Schiffskörper befassen, ist es erforderlich, dass die vorstehend genannten Grenz-Daten im Zusammenhang mit der Untersuchung des äußeren Schiffsbodens stehen. Deshalb ist der in Kapitel XII SOLAS genannte Begriff "Erneuerungsbesichtigung" mit den Besichtigungen verbunden, die im Zusammenhang mit einer Untersuchung des äußeren Schiffsbodens stehen, d. h. die Zwischenbesichtigungen und die Erneuerungsbesichtigungen für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe, wie sie in den Regeln I/10 und I/12 SOLAS in der durch das SOLAS-Protokoll von 1988 geänderten Fassung genannt sind.

2 Unter Berücksichtigung, dass die Begriffe "Zwischenbesichtigung (intermediate survey)" und "Erneuerungsbesichtigung (renewal survey)" in allen IMO-Instrumenten an Stelle des Begriffes "Erneuerungsbesichtigung (periodical survey)" nach dem Inkrafttreten des SOLAS-Protokoll von 1988 verwendet worden sind, können die Verwaltungen zur Kenntnis nehmen, dass die Bedeutung des Begriffes "Erneuerungsbesichtigung (periodical survey)" im Zusammenhang mit den Regeln XII/3, XII/7 und XII/11 SOLAS die Gleiche ist wie die "Erneuerungsbesichtigung (renewal survey)" oder "Zwischenbesichtigung (intermediate survey)" eines Schiffes, wie sie in der Regeln I/10 SOLAS in der durch das SOLAS-Protokoll von 1988 geänderten Fassung genannt sind.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1463, "Anwendung der Regeln XII/3, XII/7 und XII/1 1 SOLAS", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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