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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1318 vom 11. Juni 2009
Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen

Vom 07. Mai 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 572; 31.10.2023 S. 617,aufgehoben)



Siehe Fn. * Zur aktuellen Fassung =>

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags den in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen" zugestimmt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen an Bord aller Schiffe anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfungen von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen

1 Allgemeines

Diese Richtlinien schreiben die empfohlenen Mindestanforderungen für Instandhaltung und Überprüfungen für fest eingebaute Kohlendioxid-Feuerlöschsysteme an Bord aller Schiffe vor und sind für den Nachweis bestimmt, dass sich das System entsprechend Regel II-2/ 14.2.1.2 SOLAS in gutem Betriebszustand befindet. Diese Richtlinien sind dafür vorgesehen, die zugelassenen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers für das Feuerlöschsystem zu ergänzen. Bestimmte Instandhaltungsvorgänge und Überprüfungen können von fachkundigen Besatzungsmitgliedern vorgenommen werden, während andere durch besonders für die Instandhaltung solcher Systeme ausgebildete Personen durchzuführen sind. Der Instandhaltungsplan an Bord muss angeben, welche Teile der empfohlenen Überprüfungen und Instandhaltung durch ausgebildetes Personal durchgeführt werden müssen.

2 Sicherheit

Immer wenn Kohlendioxid-Feuerlöschsysteme einer Überprüfung oder Instandhaltung unterzogen werden, müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen befolgt werden, um die Möglichkeit zu verhindern, dass mit der Durchführung oder Überprüfung tätige Personen in Gefahr gebracht werden. Vor der Durchführung jeglicher Arbeiten ist ein Sicherheitsplan auszuarbeiten, der alle Personen erfasst und ein wirksames Kommunikationssystem zwischen dem Inspektionspersonal und der diensttuenden Besatzung schafft. Als Anfangsvorgang für den Schutz der Personen, die irgendwelche Instandhaltungen oder Überprüfungen durchführen, müssen Maßnahmen wie beispielsweise das Festsetzen oder Entfernen der Betätigungshebel der Verteilerventile oder das Schließen und Festsetzen des System-Hauptabsperrventils getroffen werden, um unbeabsichtigtes Ausströmen zu vermeiden. Alle Personen müssen über die bevorstehenden Tätigkeiten unterrichtet werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

3 Instandhaltungs- und Überprüfungs-Plan

Fest eingebaute Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden und sofort einsatzbereit sein. Instandhaltung und Überprüfungen sind in Übereinstimmung mit dem Instandhaltungsplan des Schiffes unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Betriebssicherheit des Systems durchzuführen. Der Instandhaltungsplan an Bord ist in das System für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen aufzunehmen und muss auf den Empfehlungen des Herstellers für das System basieren, einschließlich:

  1. Instandhaltungs- und Überprüfungens-Verfahren sowie Handlungsanweisungen,
  2. erforderliche Zeitpläne für regelmäßige Instandhaltung und Überprüfungen,
  3. Auflistung der empfohlenen Ersatzteile, und
  4. Aufzeichnungen der Überprüfungen und der Instandhaltung einschließlich vorgenommener Abhilfemaßnahmen, um die Funktionsfähigkeit des Systems aufrechtzuerhalten.

4 Monatliche Überprüfungen

4.1 Mindestens alle 30 Tage muss eine allgemeine Sichtprüfung des Zustandes des Gesamtsystems hinsichtlich offensichtlicher Anzeichen einer Beschädigung vorgenommen werden, und sie muss die Bestätigung einschließen, dass:

  1. Alle Absperrventile in geschlossener Stellung sind,
  2. sich alle Auslöseeinrichtungen in der richtigen Position befinden und für eine sofortige Benutzung leicht zugänglich sind,
  3. alle Ausströmleitungen und pneumatischen (Steuer-)Leitungen unversehrt und nicht beschädigt worden sind,
  4. alle Hochdruck-Gasflaschen vorhanden und sachgemäß gesichert sind, und
  5. die Alarmeinrichtungen vorhanden sind und nicht beschädigt erscheinen.

4.2 Außerdem müssen die Überprüfungen bei Niederdrucksystemen bestätigen, dass:

  1. sich die Manometer-Anzeige im Normalbereich befindet,
  2. sich der Flüssigkeits-Füllstandsanzeiger innerhalb der zulässigen Höhe befindet,
  3. das handbetätigte Haupt-Absperrventil des Vorratsbehälters in offener Stellung gesichert ist, und
  4. das Ventil der Gas-Versorgungsleitung in offener Stellung gesichert ist.
  5. Überprüfung

Die folgenden Mindestanforderungen für Instandhaltung und Überprüfungen sind in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Herstellers des Systems durchzuführen:

  1. Die Trennflächen des geschützten Raumes sind einer Sichtkontrolle zu unterziehen, um zu bestätigen, dass an dem umschlossenen Raum keine Änderungen vorgenommen worden sind, die nicht verschließbare Öffnungen verursacht haben, welche das System unwirksam machen würden;
  2. alle Vorratsbehälter sind einer Sichtkontrolle hinsichtlich irgendwelcher Anzeichen einer Beschädigung, Rost oder lockerer Halterungen zu unterziehen. Gasflaschen, die lecken, korrodiert, eingebeult oder ausgebeult sind, müssen hydrostatisch nachgeprüft oder ersetzt werden;
  3. das Rohrleitungssystem ist einer Sichtkontrolle zu unterziehen, um auf Beschädigung, lockere Befestigungsvorrichtungen und Korrosion zu kontrollieren. Die Düsen sind zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie durch die Lagerung von Ersatzteilen oder den Neueinbau von Bauteilen oder Maschinen nicht behindert werden;
  4. die Sammelleitung ist zu überprüfen, um zu bestätigen, dass alle flexiblen Austritts-Schläuche und Armaturen fachgerecht festgezogen sind; und
  5. alle Zugangstüren zu dem geschützten Raum müssen richtig schließen und müssen mit Warnschilder versehen sein, die angeben, dass der Raum durch ein fest eingebautes Kohlendioxid Feuerlöschsystem geschützt wird und dass Personen den Raum unverzüglich verlassen müssen, wenn die Alarme ertönen. Alle fernbetätigten Auslöseeinrichtungen müssen auf klare Betriebsanweisungen und die Angabe hinsichtlich des versorgten Raumes überprüft werden.

6 Empfohlene Mindest-Instandhaltung

6.1 Mindestens alle zwei Jahre (Zeitabstände von 2 Jahren ± 3 Monaten) auf Fahrgastschiffen oder bei jeder Zwischenbesichtigung, regelmäßigen Besichtigung oder Erneuerungsbesichtigung1auf Frachtschiffen sind die folgenden Instandhaltungen durchzuführen (Um die Durchführung der empfohlenen Instandhaltung zu unterstützen, sind im Anhang Beispiele von Wartungs-Checklisten aufgeführt):

  1. Alle Hochdruck-Gasflaschen und Steuerflaschen sind zu wiegen oder ihre Inhalte sind durch andere zuverlässige Hilfsmittel zu überprüfen, um zu bestätigen, dass der verfügbare Vorrat in jeder Gasflasche oberhalb von 90 % des Nennvorrats liegt. Flaschen, die weniger als 90 % des Nennvorrats enthalten, müssen aufgefüllt werden. Der Flüssigkeitsstand von Niederdruck-Vorratsbehältern ist zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die erforderliche Menge Kohlendioxids für die Abdeckung des größten Risikos zur Verfügung steht.
  2. Das Datum der hydrostatischen Prüfung aller Vorratsbehälter ist zu kontrollieren. Hochdruck-Gasflaschen sind regelmäßigen Prüfungen in Zeitabständen von nicht mehr als 10 Jahren zu unterziehen. Bei der 10-Jahres-Prüfung müssen mindestens 10 % der vorgehaltenen Gesamtanzahl einer Innenbesichtigung und einer hydrostatischen Prüfung2unterzogen werden. Falls eine oder mehrere Gasflaschen die Prüfung nicht bestehen, müssen insgesamt 50 % der an Bord befindlichen Gasflaschen geprüft werden. Wenn weitere Gasflaschen die Prüfung nicht bestehen, müssen alle Gasflaschen geprüft werden. Die flexiblen Schläuche sind in den vom Hersteller empfohlenen Abständen zu ersetzen und dürfen den 10-Jahres-Rhythmus nicht übersteigen.
  3. Die Austrittsleitungen und die Düsen sind zu untersuchen, um zu bestätigen, dass sie nicht verstopft sind. Die Prüfung ist mit vom System getrennten Austrittsleitungen durchzuführen, und dabei ist trockene Luft oder Stickstoff aus Prüfflaschen oder geeigneten Hilfsmitteln durch die Rohrleitungen durchströmen zu lassen.

6.2 Mindestens alle zwei Jahre (Zeitabstände von 2 Jahren ± 3 Monaten) auf Fahrgastschiffen oder bei jeder Erneuerungsbesichtigung3auf Frachtschiffen sind die folgenden Instandhaltungen durch Kundendiensttechniker/Fachleute, die entsprechend den von der Verwaltung anerkannten Normen ausgebildet sind, durchzuführen:

  1. Wo es möglich ist, sind alle Aktivierungsköpfe von den Flaschenventilen zu entfernen und auf einwandfreie Funktion durch die Anwendung des vollen Betriebsdrucks in den Steuerleitungen zu prüfen.
    In den Fällen, wo dieses nicht möglich ist, sind die Steuerleitungen von den Flaschenventilen zu lösen und blindzuflanschen oder miteinander zu verbinden und dann mit vollem Betriebsdruck von der Auslösestation zu prüfen und auf Undichtigkeit zu untersuchen.
    In beiden Fällen ist dieses von einer oder, falls installiert, von mehreren Auslösestationen aus durchzuführen.
    Falls manuelle Zugkabel die fernbetätigten Auslöseeinrichtungen steuern, müssen sie überprüft werden, um zu bestätigen, dass sich Seile und
    Umlenkrollen in gutem Zustand befinden, frei beweglich sind und keinen übermäßigen Weg erfordern, um das System zu aktivieren.
  2. Alle Kabelkomponenten sind zu reinigen und bei Bedarf nachzustellen, und die Kabelverbinder sind richtig festzusetzen. Falls die fernbetätigten Auslöseeinrichtungen durch Luftdruck gesteuert werden, müssen die (Steuer-)Leitungen auf Undichtigkeit überprüft werden, und die richtige Füllung der Steuergasflaschen der fernbetätigten Auslösestationen ist zu überprüfen. Alle Bedienelemente und Alarmeinrichtungen müssen normal funktionieren und die Zeitverzögerung, falls eingebaut, muss den Gasaustritt während der geforderten Zeitspanne unterbinden, und
  3. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Feuerlöschsystem wieder in Betrieb zu nehmen. Bei allen Auslöseeinrichtungen ist nachzuprüfen, dass sie sich in der richtigen Position befinden und an den richtigen Absperrventilen angeschlossen sind. Alle Druckschalter-Verriegelungen sind zurückzusetzen und wieder in Betrieb zu nehmen. Alle Absperrventile müssen in geschlossener Stellung sein.

.

Beispiele von Wartungs-Checklisten Anhang

Hochdruck-CO2-Feuerlöschanlage

Datum:
Name des Schiffes/der Einheit: IMO-Nr.:

Technische Beschreibung

Nr. Text Angaben
1 Hersteller
2 Anzahl der Druckgasflaschen
3 Vorrat der Druckgasflaschen (jede Flasche)
4 Anzahl der Steuerflaschen
5 Vorrat der Steuerflaschen (jede Flasche)
6 Anzahl der Verteilungsleitungen
7 Ältestes Datum der Flaschen-Druckprüfung
8 Geschützter Raum/ geschützte Räume
9 Einbau/Erneuerungsdatum der Schläuche

Beschreibung der Überprüfungen/Prüfungen

Nr. Beschreibung ausgeführt nicht ausgeführt nicht anwendbar Bemerkungen
1 Auslöseeinrichtungen und Verteilerventile gesichert, um versehentlichen Austritt zu verhindern
2 Inhalt der Druckgasflaschen durch Wiegen überprüft
3 Inhalt der Druckgasflaschen durch Flüssigkeits-Füllstandsanzeiger überprüft
4 Inhalt der Steuerflaschen überprüft
5 Alle Flaschenventile durch Sichtkontrolle überprüft
6 Alle Schellen und Befestigungen der Gasflaschen auf straffen Sitz überprüft
7 Sammelleitung durch Sichtkontrolle überprüft
8 Sammelleitung auf Undichtigkeit unter Verwendung von trockener Druckluft überprüft
9 Hauptabsperrventil und Verteilerventile durch Sichtkontrolle überprüft
10 Hauptabsperrventil und Verteilerventile auf Funktion geprüft
11 Zeit-Verzögerungseinrichtungen auf richtige Einstellung geprüft*
12 Fernbetätigte Auslöseeinrichtung durch Sichtkontrolle überprüft
13 Fernbetätigte Auslöseeinrichtung geprüft
14 Druckprüfung der Servoleitungen/Steuerleitungen mit maximalem Betriebsdruck und auf Undichtigkeit und Blockierungen überprüft
15 Manuelle Zugkabel, Umlenkrollen, Lösung der Kupplung überprüft, gewartet und bei Bedarf festgezogen/nachgestellt
16 Auslösestationen durch Sichtkontrolle überprüft
17 Alarmeinrichtungen (akustisch/optisch) geprüft
18 Lüfter-Abschalter geprüft *
19 Alle 10 Jahre mit 10 % der Gasflaschen und Steuerflaschen Druckprüfung durchgeführt
20 Verteilungsleitungen und Düsen unter Verwendung von trockener Arbeits-Druckluft durchgeblasen
21 Alle Türen, Scharniere und Schlösser überprüft *
22 Alle Hinweis und Warnschilder auf Installation überprüft
23 Alle 10 Jahre alle Schläuche erneuert und Rückschlagventile in der Sammelleitung durch Sichtkontrolle überprüft
24 Auslöseeinrichtungen und Verteilerventile wieder angeschlossen und das System wieder in Betrieb gesetzt
25 Anhänger mit Überprüfungsdatum angefügt
*) Falls als Teil des CO2-Systems eingebaut.

Niederdruck-CO2-Feuerlöschanlage

Datum: Name des Schiffes/der Einheit: IMO-Nr.:

Technische Beschreibung

Nr. Text Angaben
1 Hersteller
2 Anzahl der Behälter
3 Vorrat der Behälter (in Tonnen)
4 Anzahl der Steuerflaschen
5 Vorrat der Steuerflaschen (jede Flasche)
6 Anzahl der Verteilungsleitungen
7 Geschützter Raum/geschützte Räume Beschreibung der Überprüfungen/Prüfungen

Beschreibung der Überprüfungen/Prüfungen

Nr. Beschreibung ausgeführt nicht ausgeführt nicht anwendbar Bemerkungen
1 Hauptabsperrventil des Behälters geschlossen und gesichert, um versehentlichen Austritt zu verhindern
2 Verteilerventile als geschlossen bestätigt
3 Füllstandsanzeiger auf richtige Funktion überprüft
4 Inhalt des CO2-Behälters mittels Behälter-Füllstandsanzeiger überprüft
5 Inhalt des CO2-Behälters mittels Steigrohr-Ablesung überprüft
6 Inhalt des CO2-Behälters mittels Füllstands-Regelventil überprüft
7 Behälterfüße kontrolliert
8 Behälterisolierung kontrolliert
9 Sicherheitsventile des Behälters kontrolliert
10 Sicherheitsventile des Behälters geprüft
11 Inhalt der Steuerflaschen überprüft
12 Start/Stopp-Funktion der Kühlkompressoren geprüft
13 Alle angeschlossenen elektrischen Alarmgeber und Anzeigen geprüft
14 Hauptventil der Sammelleitung kontrolliert
15 Hauptventil der Sammelleitung geprüft
16 Verteilerventile kontrolliert
17 Verteilerventile geprüft
18 Auslösestationen kontrolliert
19 Gesamten Flutungs-Auslösemechanismus kontrolliert
20 Gesamten Flutungs-Auslösemechanismus kontrolliert geprüft
21 Zeit-Verzögerungseinrichtung auf richtige Einstellung geprüft *
22 Alarmeinrichtungen geprüft
23 Lüfter-Abschalter geprüft *
24 Verteilungsleitungen und Düsen kontrolliert
25 Verteilungsleitungen und Düsen geprüft
26 Verteilungsleitungen und Düsen durchgeblasen
27 Alle Türen, Scharniere und Schlösser überprüft *
28 Alle Schilder mit Betriebsanweisungen überprüft
29 Hauptabsperrventil des Behälters wieder geöffnet und in offener Stellung gesichert
30 System wieder in Betrieb gesetzt
31 Anhänger mit Überprüfungsdatum angefügt
*) Falls als Teil des CO2-Systems eingebaut.

1) Auf die Survey guidelines under the Harmonized System of Survey and Certification, 2007 (Entschließung A.997(25)) wird verwiesen.

2) Auf die Norm ISO 6406 - Gas cylinders - seamless steel gas cylinders - Periodic inspection and testing - wird verwiesen.

3) Auf die Survey guidelines under the Harmonized System of Survey and Certification, 2007 (Entschließung A.997(25)) wird verwiesen.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben
1318
"Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen"

Vom 07. Mai 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 572)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1318, "Richtlinien für die Instandhaltung und Überprüfung von fest eingebauten Kohlendioxid-Feuerlöschsystemen", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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