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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO- Rundschreiben SN.1/Circ.266/rev.1 vom 7. Dezember 2010
Softwarewartung von Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS)

Vom 6. Dezember 2012
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.12.2012 S. 997; 04.10.2016 S. 727aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung
(Neugeregelt durch IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1503)

Siehe Fn *

1. Der Unterausschuss Sicherung der Seeschifffahrt (NAV) prüfte auf seiner 56. Sitzung (26.-30. Juli 2010) den Wortlaut von Rundschreiben SN.1/Circ.266 und stellte fest, dass wegen der großen Bedeutung dieses Themas für die Sicherheit der Seeschifffahrt Änderungen am Text erforderlich seien.

2. Der Schiffssicherheitsausschuss schloss sich auf seiner 88. Sitzung (24. November bis 3. Dezember 2010) dieser Ansicht an, stimmte der geänderten Version der Anleitung zur Softwarewartung von Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS) entsprechend der Anlage zu und forderte die zuständigen Behörden auf, diese anzuwenden.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, das beigefügte geänderte Rundschreiben allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen und insbesondere sicherzustellen, dass aktuelle Sicherheitsinformationen den Seeleuten an Bord jederzeit zur Verfügung stehen.

.

  Anhang

1 Die am 5. Juni 2009 angenommene Entschließung MSC.282(86) regelt eine Einführung einer Ausrüstungspflicht mit Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS), die abhängig von Schiffsgröße und -klasse zwischen dem 1. Juli 2012 und 1. Juli 2018 zeitlich gestaffelt in Kraft tritt. In den von der IMO angenommen ECDIS-Leistungsanforderungen wird auf die IHO-Standards für die Weitergabe und Darstellung von ECDIS-Karteninformationen Bezug genommen.

2 Eine ECDIS-Anlage im Betriebszustand besteht aus Geräten, Software und Daten. Es ist für die Sicherheit der Seeschifffahrt unerlässlich, dass die ECDIS-Anwendungssoftware den geltenden Leistungsanforderungen entspricht und alle relevanten digitalen Informationen, die auf der elektronischen Seekarte (ENC) vorhanden sind, darstellen kann.

3 ECDIS-Anlagen, die nicht auf die neuste Version der IHO-Standards aktualisiert wurde, können die Ausrüstungspflicht mit Seekarten, entsprechend SOLAS, Regel V/ 19.2.1.4, möglicherweise nicht erfüllen.

4 Im Januar 2007 z.B. wurde der Zusatz Nr. 1 zur IHOENC-Produktspezifikation 1eingeführt, um die zu diesem Zeitpunkt neuen IMO-Anforderungen für besonders empfindliche Seegebiete (PSSA) und Archipelschifffahrtswege (ASL) in der ENC zu berücksichtigen und zukünftige, der Sicherheit der Seeschifffahrt dienende Anforderungen erfüllen zu können.

5 Nicht aktualisierte ECDIS-Anlagen, die mit der neuesten Version der Produktspezifikation oder der S-62 Presentation Library 2 nicht kompatibel sind, können die neuesten Kartenmerkmale möglicherweise nicht richtig darstellen. Außerdem kann es vorkommen, dass Alarme und Anzeigen nicht aktiviert werden, obwohl die entsprechenden Merkmale in der ENC enthalten sind. ECDIS-Anlagen, die nicht den Anforderungen der neuesten Version des S-63 Datenschutzstandards entsprechen, können bestimmte ENCs möglicherweise nicht entschlüsseln oder richtig authentifizieren, was das Laden oder Installieren verhindert.

6 2010 gelten die folgenden IHO-Standards für ECDIS-Ausrüstung:

IHO-ECDIS-Standards Aktuelle Ausgabe
Elektronische Seekarte (ENC) S-57, Ausgabe 3.1
Presentation Library for S-52PresLib, ECDIS Ausgabe 3.4
ENC-Datenschutz S-63, Ausgabe 1.1
Rasterseekarte (RNC) (nur wenn ECDIS-Software den RCDS-Modus unterstützt) S-61, Ausgabe 1.0

Auf der IHO-Homepage (www.iho.int) unter "About ENCs" befindet sich eine aktuelle Liste aller einschlägigen IHO-Standards für ECDIS-Ausrüstung.

7 Im Interesse der Sicherheit der Seeschifffahrt sind die Hersteller gehalten, durch geeignete Maßnahmen die Softwarewartung sicherzustellen, z.B. indem sie auf einer Website über die Softwareversion informieren. Dabei ist auch der jeweils umgesetzte IHO-Standard zu nennen.

8 Die Verwaltungen sollen Schiffseigner und -betreiber auf die Wichtigkeit der ECDIS-Softwarewartung hinweisen und darüber informieren, dass Schiffsführung, Schiffseigner und -betreiber entsprechend dem International Safety Management (ISM) Code zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen verpflichtet sind.


1) S-57 Anhang B.1, ENC Product Specification, ed. 3.1

2) S-52 Anhang 2, Anlage A, Presentation Library, ed. 3.4


Bekanntmachung des IMO- Rundschreibens vom 7. Dezember 2010

Vom 6. Dezember 2012
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.12.2012 S. 997)

Hiermit wird das nachstehend Rundschreiben SN.1/Circ.266/ Rev.1 (vom 7. Dezember 2010) "Softwarewartung von Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS)" der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation (IMO)) in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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