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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ.1503 vom 24. Juli 2015
ECDIS - Richtlinien für eine gute Praxis

Vom 4. Oktober 2016
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2016 S. 727)



Archiv:ersetzt SN.1/Circ.266/Rev.1
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat in seiner 95. Sitzung (3. bis 12. Juni 2015), die im Anhang dargelegte ECDIS - Richtlinien für eine gute Praxis (ECDIS - Guidance for Good Practice) verabschiedet, mit der wichtige Richtlinien aus sieben früheren ECDIS-Rundschreiben in einem einzelnen, konsolidierten Dokument zusammengefasst werden.

2 Die unbestreitbaren Sicherheitsvorteile bei der Navigation mit Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS) sind bereits seit Jahren aufgrund formalisierter Sicherheitsbewertungen (Formal Safety Assessment - FSA), die der Organisation vorgelegt wurden, und der durch die freiwillige Verwendung von ECDIS gesammelte Erfahrung anerkannt. ECDIS wurden bereits am 01. Juli 2008 zur Verwendung auf Hochgeschwindigkeitswasserfahrzeugen ( HSC) vorgeschrieben. Danach erfolgte ab dem 01. Juli 2012 stufenweise (je nach Schiffsart, -größe und Baujahr gemäß der SOLAS-Regel V/ 19.2.10) die Pflichtausrüstung mit ECDIS für Schiffe, bei denen es sich nicht um HSC handelt.

3 Ein ECDIS ist ein komplexes, sicherheitstechnisches, softwarebasiertes System mit mehreren Darstellungs- und Integrationsoptionen. Die anhaltende sichere und wirksame Verwendung von ECDIS umfasst viele Akteure, insbesondere Seeleute, Gerätehersteller, Kartenhersteller, Hardware- und Softwarewartungsanbieter, Schiffseigner und -betreiber sowie Anbieter von Schulungen. Es ist wichtig, dass all diese Beteiligten ein klares und gemeinsames Verständnis in Bezug auf ihre Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem ECDIS haben.

4 Seit dem Jahr 2002 ist anerkannt, dass ECDIS den Anforderungen der SOLAS-Regel V/ 19 zum Mitführen von Karten entspricht. Im Laufe der Jahre haben IMO-Mitgliedsstaaten, hydrographische Dienste, Gerätehersteller und andere Organisationen zur Entwicklung von Richtlinien zu verschiedenen ECDIS-bezogenen Themen beigetragen und die IMO eine Reihe ergänzender Rundschreiben zu ECDIS herausgegeben.

5 Wenngleich überaus hilfreiche IMO-Richtlinien zu ECDIS auf diese stufenweise Art entwickelt wurden, war es erforderlich, dass die Informationen nach Möglichkeit zusammengefasst werden, um ECDIS-relevante Richtlinien in einem einzigen Rundschreiben zu haben, das ohne Wiederholungen oder ständige Bezugnahme leicht auf dem neusten Stand gehalten werden kann. Diese Informationszusammenfassung ermöglicht ein klares und eindeutiges Verständnis hinsichtlich der Pflichtausrüstung und der Verwendung eines ECDIS.

6 Die konsolidierten Richtlinien mit dem Titel "ECDIS - Richtlinien für eine gute Praxis" (nachfolgend "Richtlinien" genannt) sind im Anhang zu diesem Rundschreiben enthalten.

Schiffsbetreiber, Kapitäne und Decksoffiziere auf mit ECDIS ausgestatteten Schiffen werden aufgefordert, diese Richtlinien zu verwenden, um ihr Verständnis zu verbessern und die sichere und wirksame Verwendung von ECDIS zu ermöglichen.

7 Mitglieder der Organisation sowie alle Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens werden dazu aufgefordert, alle betreffenden Entitäten auf dieses Rundschreiben hinzuweisen. Insbesondere werden Hafenstaaten dazu aufgefordert, die Richtlinien ihren Inspektoren der Hafenstaatskontrolle und Flaggenstaaten den Schiffseignern, Kapitänen, anerkannten Organisationen, Inspektoren der Flaggenstaatskontrolle sowie Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Eine elektronische Kopie dieses Rundschreibens kann von der Website der Organisation heruntergeladen werden unter: (http://www.imo.org/OurWork/

8 Durch dieses Rundschreiben werden MSC.1/Circ.1391, SN.1/Circ.207/Rev.1, SN.1/Circ.266/Rev.1, SN.1/Circ.276, SN.1/Circ.312, STCW.7/Circ.10 und STCW.7/ Circ. 18 aufgehoben.

ECDIS - Richtlinien für eine gute Praxis Inhaltsverzeichnis

Einführung

1 Die unbestreitbaren Sicherheitsvorteile bei der Navigation mit Elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystemen (ECDIS) sind bereits seit Jahren aufgrund formalisierter Sicherheitsbewertungen (Formal Safety Assessment - FSA), die der Organisation vorgelegt wurden, und der durch die freiwillige Verwendung von ECDIS gesammelte Erfahrung anerkannt. ECDIS wurden bereits am 01. Juli 2008 zur Verwendung auf Hochgeschwindigkeitswasserfahrzeugen ( HSC) vorgeschrieben. Danach erfolgte ab dem 01. Juli 2012 stufenweise (je nach Schiffsart, -größe und Baujahr gemäß der SOLAS-Regel V/ 19.2.10) die Pflichtausrüstung mit ECDIS für Schiffe, bei denen es sich nicht um HSC handelt.

2 Ein ECDIS ist ein komplexes, sicherheitstechnisches, softwarebasiertes System mit mehreren Darstellungs- und Integrationsoptionen. Die anhaltende sichere und wirksame Verwendung von ECDIS umfasst viele Akteure, insbesondere Seeleute, Gerätehersteller, Kartenhersteller, Hardware- und Softwarewartungsanbieter, Schiffseigner und -betreiber sowie Anbieter von Schulungen. Es ist wichtig, dass alle diese Beteiligten ein klares und gemeinsames Verständnis in Bezug auf ihre Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit einem ECDIS haben.

3 Die ECDIS - Richtlinien für eine gute Praxis, nachfolgend "Richtlinien" genannt, fassen die relevanten Richtlinien aus den sieben vorherigen ECDIS-Rundschreiben in einem einzigen, konsolidierten Dokument zusammen.

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