Entschließung A.1184(33)
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Abschnitt 1 - Allgemeines
1.1 Einleitung
1.2 Hintergrund
1.3 Ziel
1.4 Zweck der Richtlinien
1.5 Begriffsbestimmungen
Anhang
zu Abschnitt 1 Geltende internationale Übereinkommen
Abschnitt 2 - Erforderliche Maßnahmen durch Kapitäne und/oder Berger und andere Beteiligte, wenn auf Hilfe angewiesene Schiffe einen Zufluchtsort suchen
2.1 Der Kapitän
2.2 Der Berger
2.3 Anfrage bezüglich eines Zufluchtsortes - Verfahren
2.4 Reaktionsmaßnahmen
2.5 Sonstige beteiligte Parteien
2.5.1 Flaggenstaat
2.5.2 Klassifikationsgesellschaft
2.5.3 Dienst für Notfallmaßnahmen
2.5.4 Versicherer
2.5.5 Künstliche und natürliche Häfen und Terminals
2.5.6 Unternehmen/Betreiber
Anhang
zu Abschnitt 2 Formblatt a - Formblatt für die förmliche Anfrage bezüglich eines Zufluchtsortes
Abschnitt 3 - Maßnahmen, die von den Küstenstaaten erwartet werden
3.1 Die zuständige Behörde
3.2 Pläne für die Aufnahme von auf Hilfe angewiesenen Schiffen, die einen Zufluchtsort suchen
3.3 Bewertung von Zufluchtsorten
3.4 Ereignisspezifische Bewertung Fachmännische Analyse/Besichtigung
3.5 Der Entscheidungsfindungsprozess zur Gewährung eines Zufluchtsortes
Anhang 1
zu Abschnitt 3 Pläne zu Zufluchtsorten
Anhang 2
zu Abschnitt 3 Risikoanalysefaktoren
Abschnitt 4 - Internationale/Regionale Zusammenarbeit und Koordinierung zu Zufluchtsorten
Anhang
zu Abschnitt 4 Internationale/Regionale Zusammenarbeit und Koordinierung zu Zufluchtsorten
1 Die Entscheidung darüber, von welchem Küstenstaat die zuständige Behörde die Führungsrolle übernehmen soll
2 Die koordinierende Behörde und benachbarte Küstenstaaten
3 Koordinierende und unterstützende Küstenstaaten
4 Verantwortlichkeiten der unterstützenden Küstenstaaten
5 Übertragung der Koordinierung
6 Entscheidungsfindungsprozess und Ergebnisse
7 Anschließende Anfrage wegen Gewährung des Zugangs zu einem Zufluchtsort an einen anderen Küstenstaat
8 Reiseplan und Überwachung
Abschnitt 5 - Medien und Informationsmanagement
5.1 Medien und Informationsmanagement
5.2 Grundprinzipien
5.3 Die wichtigsten Interessengruppen
5.4 Die wichtigsten Aufgaben der für den Umgang mit dem Ereignis verantwortlichen Personen
Abschnitt 6 - Gewonnene Erkenntnisse