Regelwerk; MSC; Technische Vorschriften - Seeschifffahrt

Hafenstaatkontroll-Verfahren
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Kapitel 1
Allgemeines

1.1 Zweck

1.2 Anwendung

1.3 Einleitung

1.4 Bestimmungen für die Hafenstaatkontrolle

1.5 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien

1.6 Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft

1.7 Begriffsbestimmungen

1.8 Berufsprofil von Hafenstaat-Besichtigern

1.9 Anforderungen an die Befähigung und Ausbildung von Hafenstaat-Besichtigern

Kapitel 2
Überprüfungen durch den Hafenstaat

2.1 Allgemeines

2.2 Erstmalige Überprüfungen

2.3 Allgemeine Verfahrensleitlinien für Hafenstaat-Besichtiger

2.4 Triftige Gründe

2.5 Gründlichere Überprüfungen

Kapitel 3
Verstöße und Festhalten

3.1 Erkennen eines unternormigen Schiffes

3.2 Vorlage von Informationen über Mängel

3.3 Maßnahmen des Hafenstaats für den Umgang mit mutmaßlich unternormigen Schiffen

3.4 Verantwortung des Hafenstaats für die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen

3.5 Leitlinien für das Festhalten von Schiffen

3.6 Aussetzung der Überprüfung

3.7 Verfahren für die Mängelbeseitigung und die Aufhebung der Festhalteanordnung

Kapitel 4
Meldevorschriften

4.1 Meldung durch den Hafenstaat

4.2 Meldung durch den Flaggenstaat

4.3 Meldung behaupteter Mängel im Zusammenhang mit MARPOL

Kapitel 5
Nachprüfungsverfahren

5.1 Bericht über Stellungnahmen

Anhang 1
Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger, die Überprüfungen im Rahmen regionaler Memoranda of Unterstanding und der Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle durchführen (MSC-MEPC-Rundschreiben MSC-MEPC.4/Circ.2)

Anhang Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger - Verfahrens- und Verhaltensweisen von Hafenstaat-Besichtigern

Anlage
Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger
Verfahrens- und Verhaltensweisen von Hafenstaat-Besichtigern

Anhang 2
Leitlinien für das Festhalten von Schiffen

1 Grundsätze für die Mängelbeseitigung beziehungsweise das Festhalten eines Schiffes

2 Festhalten im Zusammenhang mit der Mindestbesatzungsstärke und STCW-Zeugnissen

3 Verfahren für das Festhalten von Schiffen aller Größen

4 Allgemeines

5 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen

Anhang 3
Leitlinien für Untersuchungen und Überprüfungen nach der Anlage I von MARPOL

Teil 1
Überprüfung des IOPP-Zeugnisses, des Schiffes und der Ausrüstung

1 Schiffe, die ein IOPP-Zeugnis mitführen müssen

2 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien der Anlage I von MARPOL und andere Schiffe, die kein IOPP-Zeugnis mitführen müssen

3 Kontrolle

Teil 2
Verstöße gegen die Einleitvorschriften

Teil 3
Verzeichnis möglicher Nachweise für behauptete Verstöße gegen die Einleitvorschriften der Anlage I von MARPOL

1 Maßnahmen bei Entdeckung einer Ölverschmutzung

1.1 Angaben zu dem Schiff oder den Schiffen, das beziehungsweise die eines Verstoßes verdächtigt werden

1.2 Angaben zur Verschmutzungsstelle

1.3 Identifizierung des Beobachters oder der Beobachter

1.4 Beobachtungsmethode und Dokumentation

1.5 Weitere Informationen, falls Funkkontakt hergestellt werden kann

2 Untersuchung an Bord

2.1 Überprüfung des IOPP-Zeugnisses

2.2 Überprüfung des Nachtrags zum IOPP-Zeugnis

2.3 Überprüfung des Öltagebuchs (ORB)

2.4 Überprüfung des Schiffstagebuchs

2.5 Überprüfung anderer Unterlagen an Bord

2.6 Überprüfung des Schiffes

2.7 Aussagen der betreffenden Personen

3 Untersuchung an Land

3.1 Analyse der Ölproben

3.2 Weitere Angaben

4 Informationen, die vom Vorstehenden nicht abgedeckt sind

5 Ergebnis

Teil 4
Leitlinien für die Überprüfung der Verfahren für das Tankwaschen mit Rohöl im Hafen

1 Präambel

2 Überprüfungen

3 Schiffsbesatzung

4 Unterlagen

5 Inertgassystem

6 Elektrostatische Aufladung

7 Sprachliche Verständigung

8 Leckage an Deck

9 Ausschluss von Öl aus dem Maschinenraum

10 Eignung des Rohöls

11 Checkliste

12 Waschprogramme

12.4 Für jeden gewaschenen Tank soll sichergestellt werden, dass der entsprechende Vorgang insofern mit dem Handbuch im Einklang steht als

13 Lenzen von Tanks

14 Füllen mit Ballast

Anhang 4
Leitlinien für Untersuchungen und Überprüfungen nach der Anlage II von MARPOL

Teil 1
Überprüfung des Zeugnisses (COF- oder NLS-Zeugnis), des Schiffes und der Ausrüstung

1 Schiffe, für die ein Zeugnis vorgeschrieben ist

2 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien des Übereinkommens

3 Kontrolle

Teil 2
Verstöße gegen die Einleitvorschriften

Teil 3
Verzeichnis möglicher Nachweise für behauptete Verstöße gegen die Einleitvorschriften der Anlage II von MARPOL

1 Maßnahmen bei Entdeckung einer Verschmutzung

1.1 Angaben zu dem Schiff oder den Schiffen, das beziehungsweise die eines Verstoßes verdächtigt werden

1.2 Angaben zur Verschmutzungsstelle

1.3 Identifizierung des Beobachters oder der Beobachter

1.4 Beobachtungsmethode und Dokumentation

1.5 Weitere Informationen, falls Funkkontakt hergestellt werden kann

2 Untersuchung an Bord

2.1 Überprüfung des Zeugnisses (COF- oder NLS-Zeugnis)

2.2 Überprüfung des P&A-Handbuchs

2.3 Überprüfung des Ladungstagebuchs

2.4 Überprüfung des Schiffstagebuchs

2.5 Überprüfung anderer Unterlagen an Bord

2.6 Überprüfung des Schiffes

2.7 Aussagen Betroffener

3 Untersuchung an Land

3.1 Analyse der Proben

3.2 Weitere Angaben

3.3 Angaben seitens des zuvor zum Löschen angelaufenen Hafenterminals

4 Informationen, die vom Vorstehenden nicht abgedeckt sind

5 Ergebnis

Teil 4
Verfahren für die Überprüfung von Lösch-, Lenz- und Vorwaschvorgängen
(hauptsächlich in Löschhäfen)

1 Einleitung

2 Unterlagen

3 Angaben seitens der Schiffsbesatzung

4 Angaben seitens des Personals von Umschlagplätzen

5 Kontrolle

Anhang 5
Leitlinien zu den Einleitvorschriften nach den Anlagen I und II von MARPOL

1 Einleitung

2 Maßnahmen des Hafenstaats

3 Überprüfung der Tankwaschvorgänge mit Rohöl

4 Überprüfung der Lösch-, Lenz- und Vorwaschvorgänge

Anhang 6
Leitlinien für gründlichere Überprüfungen der Erfüllung schiffbaulicher und ausrüstungsbezogener Vorschriften

1 Einleitung

2 Schiffskörper

3 Maschinenräume

4 Bedingungen für die Zuweisung des Freibords

5 Rettungsmittel

6 Brandschutz

7 Kollisionsverhütungsregeln

8 Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe

9 Funk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe

10 Zugangsmöglichkeiten zum Schiff

11 Ausrüstung, die über die Vorschriften der Übereinkünfte oder des Flaggenstaats hinaus mitgeführt wird

Anhang 7
Leitlinien für die Kontrolle der Einhaltung betrieblicher Anforderungen

1 Einleitung

2 Sicherheitsrolle

3 Sprachliche Verständigung

4 Plan für Suche und Rettung

5 Brandabwehrübungen und Übungen zum Verlassen des Schiffes

6 Brandabwehrübungen

7 Übungen für das Verlassen des Schiffes

8 Übungen zum Begehen von und zur Rettung aus geschlossenen Räumen

9 Übungen zur Bedienung der Notsteueranlage

10 Beurteilung von Übungen

11 Lecksicherheitsplan und Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen (SOPEP) oder Bordeigene Notfallpläne für Meeresverschmutzungen (SMPEP)

12 Brandschutzplan

13 Tätigkeiten auf der Kommandobrücke

14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ladungsumschlag

15 Betrieb der Maschinenanlagen

16 Handbücher, Dienstanweisungen usw.

17 Öl und ölhaltige Gemische aus Maschinenräumen

18 Verfahren für das Be- und Entladen sowie das Reinigen von Laderäumen von Tankschiffen

19 Gefährliche Güter und Schadstoffe in verpackter Form

20 Abfälle

21 Abwasser

22 Verhütung der Luftverunreinigung

Anhang 8
Leitlinien für Hafenstaat-Besichtiger in Bezug auf den ISM-Code

1 Allgemeines

2 Ziele und Zweck

3 Anwendung

3.3 Der ISM-Code findet auf von der Regierung betriebene, zu anderen als Handelszwecken

4 Einschlägige Unterlagen

5 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

6 Überprüfung von Schiffen

6.1 Erstmalige Überprüfung

6.2 Triftige Gründe

6.3 Gründlichere Überprüfung

7 Folgemaßnahmen

7.1 Technische, betriebliche und ISM-bezogene Mängel

7.2 Mängel, die kein Festhalten rechtfertigen

8 Meldung

8.1 Technische und betriebliche Mängel

8.2 ISM-bezogener Mangel

Anhang 9
Leitlinien für die Hafenstaatkontrolle in Bezug auf LRIT

1 Zweck

2 Anwendung

3 Überprüfung von Schiffen, für die eine LRIT-Ausrüstung vorgeschrieben ist

3.1 Erstmalige Überprüfung

3.2 Triftige Gründe

3.3 Gründlichere Überprüfung

4 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen

Anhang 10
Leitlinien für die Hafenstaatkontrolle nach dem Schiffsvermessungs-Übereinkommen von 1969

Anhang 11
Leitlinien für Hafenstaat-Besichtiger in Bezug auf Befähigungszeugnisse von Seeleuten, die Schiffsbesatzung und die Ruhezeiten

1 Allgemeines

2 Ziele und Zweck

3 Anwendung

4 Einschlägige Unterlagen

5 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

6 Überprüfung des Schiffes

6.1 Vorbereitung vor dem Anbordgehen

6.2 Erstmalige Überprüfung

6.3 Triftige Gründe

6.4 Gründlichere Überprüfung

7 Folgemaßnahmen

7.1 Mögliche Maßnahmen

7.2 Mögliche Mängel

7.3 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen können

7.4 Mögliche Maßnahmen

8 Anmerkung zur Meldung von Mängeln

Anlage
Tabelle B-I/2

Anhang 12
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen

Teil A
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen, die, soweit jeweils anwendbar, im Verlauf der Überprüfung im Sinne von Absatz 2.2.3 mindestens geprüft werden müssen

Teil B
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen, die sich, soweit jeweils anwendbar, an Bord befinden müssen (sofern jeweils zutreffend):

Anhang 14
Bericht über nicht vollständig oder nur vorläufig behobene Mängel

Anhang 15
Bericht über die ergriffenen Maßnahmen an die benachrichtigende Behörde Nach Absatz 3.7.3 der Verfahren für die Hafenstaatkontrolle (Entschließung A.1138(31) )

Anhang 16
Muster für den Bericht über Verstöße gegen MARPOL (Artikel 6)
Verfahren für die Hafenstaatkontrolle

Anhang 17
Stellungnahme des Flaggenstaats zum Bericht über das Festhalten eines Schiffes

Anhang 18
Leitlinien von 2019 für die Hafenstaatkontrolle nach Kapitel 3 der Anlage VI von MARPOL (Entschließung MEPC.321(74) )

Kapitel 1
Allgemeines

Kapitel 2
Überprüfung von Schiffen, die ein IAPP-Zeugnis mitführen müssen

2.1 Erstmalige Überprüfungen

2.1.2 Nach dem Anbordgehen und der Vorstellung beim Kapitän oder beim verantwortlichen

2.3 Erstmalige Überprüfung innerhalb eines Emissions-Überwachungsgebiets

2.4 Erstmalige Überprüfung außerhalb eines Emissions-Überwachungsgebiets oder erster Hafen nach Durchquerung eines Emissions-Überwachungsgebiets

2.5 Ergebnis der erstmaligen Überprüfung

2.6 Gründlichere Überprüfungen

2.7 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen

Kapitel 3
Überprüfung von Schiffen von Nicht-Vertragsparteien der Anlage und anderen Schiffen, die kein TAPP-Zeugnis mitführen müssen

Anhang zu Anlage 18
Behauptung einer nicht gegebenen Verfügbarkeit vorschriftsmäßigen ölhaltigen Brennstoffs

Anhang 19