Regelwerk; MSC; Technische Vorschriften - Seeschifffahrt
Hafenstaatkontroll-Verfahren
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Kapitel 1
Allgemeines
1.1 Zweck
1.2 Anwendung
1.3 Einleitung
1.4 Bestimmungen für die Hafenstaatkontrolle
1.5 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien
1.6 Schiffe mit einem Raumgehalt unterhalb des Anwendungsbereichs der jeweiligen Übereinkunft
1.7 Begriffsbestimmungen
1.8 Berufsprofil von Hafenstaat-Besichtigern
1.9 Anforderungen an die Befähigung und Ausbildung von Hafenstaat-Besichtigern
Kapitel 2
Überprüfungen durch den Hafenstaat
2.1 Allgemeines
2.2 Erstmalige Überprüfungen
2.3 Allgemeine Verfahrensleitlinien für Hafenstaat-Besichtiger
2.4 Triftige Gründe
2.5 Gründlichere Überprüfungen
Kapitel 3
Verstöße und Festhalten
3.1 Erkennen eines unternormigen Schiffes
3.2 Vorlage von Informationen über Mängel
3.3 Maßnahmen des Hafenstaats für den Umgang mit mutmaßlich unternormigen Schiffen
3.4 Verantwortung des Hafenstaats für die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen
3.5 Leitlinien für das Festhalten von Schiffen
3.6 Aussetzung der Überprüfung
3.7 Verfahren für die Mängelbeseitigung und die Aufhebung der Festhalteanordnung
Kapitel 4
Meldevorschriften
4.1 Meldung durch den Hafenstaat
4.2 Meldung durch den Flaggenstaat
4.3 Meldung behaupteter Mängel im Zusammenhang mit MARPOL
Kapitel 5
Nachprüfungsverfahren
5.1 Bericht über Stellungnahmen
Anhang 1
Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger, die Überprüfungen im Rahmen regionaler Memoranda of Unterstanding und der Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle durchführen (MSC-MEPC-Rundschreiben MSC-MEPC.4/Circ.2)
Anhang Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger - Verfahrens- und Verhaltensweisen von Hafenstaat-Besichtigern
Anlage
Verhaltenskodex für Hafenstaat-Besichtiger
Verfahrens- und Verhaltensweisen von Hafenstaat-Besichtigern
Anhang 2
Leitlinien für das Festhalten von Schiffen
1 Grundsätze für die Mängelbeseitigung beziehungsweise das Festhalten eines Schiffes
2 Festhalten im Zusammenhang mit der Mindestbesatzungsstärke und STCW-Zeugnissen
3 Verfahren für das Festhalten von Schiffen aller Größen
4 Allgemeines
5 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen
Anhang 3
Leitlinien für Untersuchungen und Überprüfungen nach der Anlage I von MARPOL
Teil 1
Überprüfung des IOPP-Zeugnisses, des Schiffes und der Ausrüstung
1 Schiffe, die ein IOPP-Zeugnis mitführen müssen
2 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien der Anlage I von MARPOL und andere Schiffe, die kein IOPP-Zeugnis mitführen müssen
3 Kontrolle
Teil 2
Verstöße gegen die Einleitvorschriften
Teil 3
Verzeichnis möglicher Nachweise für behauptete Verstöße gegen die Einleitvorschriften der Anlage I von MARPOL
1 Maßnahmen bei Entdeckung einer Ölverschmutzung
1.1 Angaben zu dem Schiff oder den Schiffen, das beziehungsweise die eines Verstoßes verdächtigt werden
1.2 Angaben zur Verschmutzungsstelle
1.3 Identifizierung des Beobachters oder der Beobachter
1.4 Beobachtungsmethode und Dokumentation
1.5 Weitere Informationen, falls Funkkontakt hergestellt werden kann
2 Untersuchung an Bord
2.1 Überprüfung des IOPP-Zeugnisses
2.2 Überprüfung des Nachtrags zum IOPP-Zeugnis
2.3 Überprüfung des Öltagebuchs (ORB)
2.4 Überprüfung des Schiffstagebuchs
2.5 Überprüfung anderer Unterlagen an Bord
2.6 Überprüfung des Schiffes
2.7 Aussagen der betreffenden Personen
3 Untersuchung an Land
3.1 Analyse der Ölproben
3.2 Weitere Angaben
4 Informationen, die vom Vorstehenden nicht abgedeckt sind
5 Ergebnis
Teil 4
Leitlinien für die Überprüfung der Verfahren für das Tankwaschen mit Rohöl im Hafen
1 Präambel
2 Überprüfungen
3 Schiffsbesatzung
4 Unterlagen
5 Inertgassystem
6 Elektrostatische Aufladung
7 Sprachliche Verständigung
8 Leckage an Deck
9 Ausschluss von Öl aus dem Maschinenraum
10 Eignung des Rohöls
11 Checkliste
12 Waschprogramme
12.4 Für jeden gewaschenen Tank soll sichergestellt werden, dass der entsprechende Vorgang insofern mit dem Handbuch im Einklang steht als
13 Lenzen von Tanks
14 Füllen mit Ballast
Anhang 4
Leitlinien für Untersuchungen und Überprüfungen nach der Anlage II von MARPOL
Teil 1
Überprüfung des Zeugnisses (COF- oder NLS-Zeugnis), des Schiffes und der Ausrüstung
1 Schiffe, für die ein Zeugnis vorgeschrieben ist
2 Schiffe von Nicht-Vertragsparteien des Übereinkommens
3 Kontrolle
Teil 2
Verstöße gegen die Einleitvorschriften
Teil 3
Verzeichnis möglicher Nachweise für behauptete Verstöße gegen die Einleitvorschriften der Anlage II von MARPOL
1 Maßnahmen bei Entdeckung einer Verschmutzung
1.1 Angaben zu dem Schiff oder den Schiffen, das beziehungsweise die eines Verstoßes verdächtigt werden
1.2 Angaben zur Verschmutzungsstelle
1.3 Identifizierung des Beobachters oder der Beobachter
1.4 Beobachtungsmethode und Dokumentation
1.5 Weitere Informationen, falls Funkkontakt hergestellt werden kann
2 Untersuchung an Bord
2.1 Überprüfung des Zeugnisses (COF- oder NLS-Zeugnis)
2.2 Überprüfung des P&A-Handbuchs
2.3 Überprüfung des Ladungstagebuchs
2.4 Überprüfung des Schiffstagebuchs
2.5 Überprüfung anderer Unterlagen an Bord
2.6 Überprüfung des Schiffes
2.7 Aussagen Betroffener
3 Untersuchung an Land
3.1 Analyse der Proben
3.2 Weitere Angaben
3.3 Angaben seitens des zuvor zum Löschen angelaufenen Hafenterminals
4 Informationen, die vom Vorstehenden nicht abgedeckt sind
5 Ergebnis
Teil 4
Verfahren für die Überprüfung von Lösch-, Lenz- und Vorwaschvorgängen
(hauptsächlich in Löschhäfen)
1 Einleitung
2 Unterlagen
3 Angaben seitens der Schiffsbesatzung
4 Angaben seitens des Personals von Umschlagplätzen
5 Kontrolle
Anhang 5
Leitlinien zu den Einleitvorschriften nach den Anlagen I und II von MARPOL
1 Einleitung
2 Maßnahmen des Hafenstaats
3 Überprüfung der Tankwaschvorgänge mit Rohöl
4 Überprüfung der Lösch-, Lenz- und Vorwaschvorgänge
Anhang 6
Leitlinien für gründlichere Überprüfungen der Erfüllung schiffbaulicher und ausrüstungsbezogener Vorschriften
1 Einleitung
2 Schiffskörper
3 Maschinenräume
4 Bedingungen für die Zuweisung des Freibords
5 Rettungsmittel
6 Brandschutz
7 Kollisionsverhütungsregeln
8 Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
9 Funk-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe
10 Zugangsmöglichkeiten zum Schiff
11 Ausrüstung, die über die Vorschriften der Übereinkünfte oder des Flaggenstaats hinaus mitgeführt wird
Anhang 7
Leitlinien für die Kontrolle der Einhaltung betrieblicher Anforderungen
1 Einleitung
2 Sicherheitsrolle
3 Sprachliche Verständigung
4 Plan für Suche und Rettung
5 Brandabwehrübungen und Übungen zum Verlassen des Schiffes
6 Brandabwehrübungen
7 Übungen für das Verlassen des Schiffes
8 Übungen zum Begehen von und zur Rettung aus geschlossenen Räumen
9 Übungen zur Bedienung der Notsteueranlage
10 Beurteilung von Übungen
11 Lecksicherheitsplan und Bordeigener Notfallplan für Ölverschmutzungen (SOPEP) oder Bordeigene Notfallpläne für Meeresverschmutzungen (SMPEP)
12 Brandschutzplan
13 Tätigkeiten auf der Kommandobrücke
14 Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ladungsumschlag
15 Betrieb der Maschinenanlagen
16 Handbücher, Dienstanweisungen usw.
17 Öl und ölhaltige Gemische aus Maschinenräumen
18 Verfahren für das Be- und Entladen sowie das Reinigen von Laderäumen von Tankschiffen
19 Gefährliche Güter und Schadstoffe in verpackter Form
20 Abfälle
21 Abwasser
22 Verhütung der Luftverunreinigung
Anhang 8
Leitlinien für Hafenstaat-Besichtiger in Bezug auf den ISM-Code
1 Allgemeines
2 Ziele und Zweck
3 Anwendung
3.3 Der ISM-Code findet auf von der Regierung betriebene, zu anderen als Handelszwecken
4 Einschlägige Unterlagen
5 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
6 Überprüfung von Schiffen
6.1 Erstmalige Überprüfung
6.2 Triftige Gründe
6.3 Gründlichere Überprüfung
7 Folgemaßnahmen
7.1 Technische, betriebliche und ISM-bezogene Mängel
7.2 Mängel, die kein Festhalten rechtfertigen
8 Meldung
8.1 Technische und betriebliche Mängel
8.2 ISM-bezogener Mangel
Anhang 9
Leitlinien für die Hafenstaatkontrolle in Bezug auf LRIT
1 Zweck
2 Anwendung
3 Überprüfung von Schiffen, für die eine LRIT-Ausrüstung vorgeschrieben ist
3.1 Erstmalige Überprüfung
3.2 Triftige Gründe
3.3 Gründlichere Überprüfung
4 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen
Anhang 10
Leitlinien für die Hafenstaatkontrolle nach dem Schiffsvermessungs-Übereinkommen von 1969
Anhang 11
Leitlinien für Hafenstaat-Besichtiger in Bezug auf Befähigungszeugnisse von Seeleuten, die Schiffsbesatzung und die Ruhezeiten
1 Allgemeines
2 Ziele und Zweck
3 Anwendung
4 Einschlägige Unterlagen
5 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
6 Überprüfung des Schiffes
6.1 Vorbereitung vor dem Anbordgehen
6.2 Erstmalige Überprüfung
6.3 Triftige Gründe
6.4 Gründlichere Überprüfung
7 Folgemaßnahmen
7.1 Mögliche Maßnahmen
7.2 Mögliche Mängel
7.3 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen können
7.4 Mögliche Maßnahmen
8 Anmerkung zur Meldung von Mängeln
Anlage
Tabelle B-I/2
Anhang 12
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen
Teil A
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen, die, soweit jeweils anwendbar, im Verlauf der Überprüfung im Sinne von Absatz 2.2.3 mindestens geprüft werden müssen
Teil B
Übersicht über die Zeugnisse und Unterlagen, die sich, soweit jeweils anwendbar, an Bord befinden müssen (sofern jeweils zutreffend):
Anhang 14
Bericht über nicht vollständig oder nur vorläufig behobene Mängel
Anhang 15
Bericht über die ergriffenen Maßnahmen an die benachrichtigende Behörde Nach Absatz 3.7.3 der Verfahren für die Hafenstaatkontrolle (Entschließung A.1138(31) )
Anhang 16
Muster für den Bericht über Verstöße gegen MARPOL (Artikel 6)
Verfahren für die Hafenstaatkontrolle
Anhang 17
Stellungnahme des Flaggenstaats zum Bericht über das Festhalten eines Schiffes
Anhang 18
Leitlinien von 2019 für die Hafenstaatkontrolle nach Kapitel 3 der Anlage VI von MARPOL (Entschließung MEPC.321(74) )
Kapitel 1
Allgemeines
Kapitel 2
Überprüfung von Schiffen, die ein IAPP-Zeugnis mitführen müssen
2.1 Erstmalige Überprüfungen
2.1.2 Nach dem Anbordgehen und der Vorstellung beim Kapitän oder beim verantwortlichen
2.3 Erstmalige Überprüfung innerhalb eines Emissions-Überwachungsgebiets
2.4 Erstmalige Überprüfung außerhalb eines Emissions-Überwachungsgebiets oder erster Hafen nach Durchquerung eines Emissions-Überwachungsgebiets
2.5 Ergebnis der erstmaligen Überprüfung
2.6 Gründlichere Überprüfungen
2.7 Mängel, die ein Festhalten rechtfertigen
Kapitel 3
Überprüfung von Schiffen von Nicht-Vertragsparteien der Anlage und anderen Schiffen, die kein TAPP-Zeugnis mitführen müssen
Anhang zu Anlage 18
Behauptung einer nicht gegebenen Verfügbarkeit vorschriftsmäßigen ölhaltigen Brennstoffs