Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC
Entschließung A.1075(28)
Inhalt =>
1 Einführung
2 Begriffsbestimmungen
3 Qualifikation und Ausbildung von Untersuchern
4 Unterrichtung und Zusammenarbeit
5 Untersuchung
5.1 Umfang der Untersuchung5.2 Erstmaßnahmen
5.3 Maßnahmen am Unfallort
5.4 Auftaktsitzung
5.5 Sammlung von Beweismitteln
5.6 Untersuchung des Unfallorts
5.7 Zusammentragen oder Erfassen materieller Beweismittel
5.8 Angaben von Zeugen
5.9 Prüfung von Unterlagen, Verfahren und Aufzeichnungen
5.10 Durchführung von Sonderuntersuchungen (im Bedarfsfall)
5.11 Rekonstruktion und Analyse
5.12 Rekonstruktion der Unfallereignisse und der ihnen zugrunde liegenden Umstände
5.13 Sicherheitsanalyse
6 Berichterstattung
6.1 Berichtspflichten6.2 Abschlussbericht
6.3 Konsultationen
6.4 Veröffentlichung
6.5 Nachprüfung der Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen