Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.312(88)
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Entschließung

Überarbeitete Richtlinien für die Verhinderung des Zugangs von blinden Passagieren und die Zuständigkeitsverteilung zur erfolgreichen Lösungssuche für Fälle von blinden Passagieren

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen

3 Grundprinzipien

4 Verhütungsmaßnahmen

4.1 Hafenbehörden/für Umschlagplätze zuständige Behörden

4.2 Reeder/Kapitän

5 Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Lösung von Fällen von blinden Passagieren

5.1 Befragung und Meldung durch den Kapitän

5.2 Der Reeder

5.3 Der Staat des ersten Anlaufhafens laut Reiseplan

5.4 Weitere Anlaufhäfen

5.5 Der Staat des Anbordgehens

5.6 Der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der blinde Passagier besitzt oder in dem er ein Aufenthaltsrecht hat

5.7 Der Flaggenstaat

5.8 Transitstaaten während der Heimschaffung

Anhang
Formblatt nach Empfehlung 4.6.2 des Übereinkommens von 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs in seiner geänderten Fassung