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Entschließung MSC.310(89)
Annahme der Zusätze zu Teil B des internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS CODE 2008)
Vom 26. Oktober 2009
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2009 S. 724)
(angenommen am 20. Mai 2011)
der Schiffssicherheitsausschuss -
gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die internationale Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
ferner gestützt auf die Entschließung MSC. 267(85), mit welcher der Internationale Code über Intaktstabilität von 2008 (IS Code 2008) angenommen wird,
unter Berücksichtigung der Bestimmungen über Zusätze zu Teil B (Empfehlungsteil) des IS Codes von 2008, die in Paragraph 27.2 der Richtlinien II-1/2 des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974 ( SOLAS Übereinkommen 1974), ergänzt durch die Entschließung MSC. 269(85), und in Paragraph (16).2 der Richtlinie 1/3 des Protokolls von 1988 zu dem internationalen Freibord-Übereinkommen von 1988 ( Freibord-Protokoll von 1988), ergänzt durch die Entschließung MSC. 270(85), aufgeführt sind,
in Anbetracht der Notwendigkeit eines Hinweises auf den Code über die Errichtung und Ausstattung von beweglichen Offshore-Bohrplattformen von 2009 (2009 MODU Code) im IS Code 2008,
nach Beratung, in der neunundachtzigsten Tagung, der vorgeschlagenen Zusätze zu Teil B des 2008 IS Code, die vom Unterausschuss für Stabilität und Ladelinien und für die Sicherheit von Fischereifahrzeugen in seiner zweiundfünfzigsten Tagung angefertigt wurde,
ENDE |
(Stand: 29.03.2021)
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