Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

SPS-Code
- Inhalt =>

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

1.2 Anwendungsbereich

1.3 Begriffsbestimmungen

1.4 Befreiungen

1.5 Gleichwertiger Ersatz

1.6 Besichtigungen

1.7 Bestätigung

Kapitel 2
Stabilität und Unterteilung

Kapitel 3
Maschinenanlagen

3.2 Ruderanlage

Kapitel 4
Elektrische Anlagen

4.2 Notstromquelle

Kapitel 5
Zeitweise unbesetzte Maschinenräume

5.2 Spezialschiffe, die mehr als 240 Personen an Bord befördern

Kapitel 6
Brandschutz

Kapitel 7
Gefährliche Güter

Kapitel 8
Rettungsmittel

Kapitel 9
Funk

Kapitel 10
Sicherung der Seefahrt

Kapitel 11
Gefahrenabwehr

Anlage Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe

Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe

Vermerk über jährliche Besichtigungen bezüglich Schiffskörper, Maschinenanlage und Ausrüstung,
auf die in Abschnitt 2.1 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Vermerk über jährliche und regelmässige Besichtigungen bezüglich Rettungsmittel und sonstiger
Ausrüstung, auf die in den Abschnitten 2.2, 2.3, 2.4, 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Vermerk über regelmässige Besichtigungen bezüglich Funkanlagen, auf die in Abschnitt 2.5 dieses Zeugnisses verwiesen wird

Vermerk für die Verlängerung des Zeugnisses

Anhang
Ausrüstungsverzeichnis zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
(Form SPS)

1 Angaben zum Schiff

2 Nähere Angaben zu den Rettungsmitteln

3 Nähere Angaben zu den Funkeinrichtungen

4 Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Funkeinrichtungen (SOLAS-Regeln IV/15.6 und 15.7)

5