Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.179(79)
Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-CODE)

Vom 12. November 2007
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2007 S. 716)



(angenommen am 10. Dezember 2004)

Der Schiffssicherheitsausschuss -

Gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses;

im Hinblick auf Entschließung A.741(18), durch die die IMO-Vollversammlung den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code) (im Folgenden als "der ISM-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel IX des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich geworden ist;

ebenfalls im Hinblick auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel IX/1.1 des Übereinkommens über das Verfahren zur Änderung des ISM-Codes;

unter Berücksichtigung der auf seiner 79. Sitzung vorgeschlagenen Änderungen zum ISM-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer i des Übereinkommens verteilt wurden,

  1. Beschließt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens Änderungen zum ISM-Code, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung enthalten ist;
  2. Bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nr. 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die Änderungen als am 1. Januar 2006 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mindestens ein Drittel der Vertragsregierungen zum Übereinkommen oder Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, der Organisation ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben;
  3. Fordert die Vertragsregierungen auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nr. 2 des Übereinkommens die Änderungen nach ihrer Annahme nach Absatz 2 am 1. Juli 2006 in Kraft treten;
  4. Ersucht den Generalsekretär, nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften dieser Entschließung sowie des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zuzuleiten;
  5. Ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, Abschriften dieser Entschließung und ihrer Anlage zuzuleiten.

Anlage
Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung
( ISM-CODE)

Anhang
Form des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

1 In die Form des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften ist der folgende neue Abschnitt zwischen dem Abschnitt, der beginnt mit "Dieses Zeugnis gilt bis zum" und dem Abschnitt, der beginnt mit "Ausgestellt in" einzufügen:

"Abschlussdatum der Überprüfung, auf dem dieses Zeugnis beruht:

(Tag Monat Jahr)

2 In die Form des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen ist der folgende neue Abschnitt zwischen dem Abschnitt, der beginnt mit "Dieses Zeugnis gilt bis zum" und dem Abschnitt, der beginnt mit "Ausgestellt in" einzufügen:

"Abschlussdatum der Überprüfung, auf dem dieses Zeugnis beruht:

(Tag Monat Jahr) Nr. 200 Annahme von Änderungen des Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung

Verflüssigter Gase als Massengut (IBC-CODE)

Nachfolgend wird Entschließung MSC.177(79) mit ergänzenden Bestimmungen für Schiffseinteilung und elektrische Anlagen auf Schiffen zur Beförderung von verflüssigten Gasen als Massengut veröffentlicht.

 

Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Massnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-CODE)

(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2007 S. 716)

Nachfolgend wird die Entschließung MSC. 179(79), mit der die Form des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und die Form des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen um ein Datum erweitert wird, bekannt gemacht.

1. Anlage 13 Entschließung MSC.179(79) (angenommen am 10. Dezember 2004)
Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-CODE)

2. Anlage 11 Entschliessung MSC. 177(79) (angenommen am 10. Dezember 2004)
Annahme von Änderungen des Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
(IGC-CODE)

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion