Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließungen MEPC.85(44)
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Vorwort
1. Einführung
2 Verbindliche Bestimmungen in Regel 26 von Anlage I und Regel 16 von Anlage II des Übereinkommens
3 Unverbindliche Bestimmungen
Anhang I Zusätzliche Nachschlagwerke für die Erstellung bordeigener Notfallpläne für Meeresverschmutzungen
Anhang II Musterbeispiel für einen bordeigenen Notfallplan für Meeresverschmutzungen
(durch Öl und/oder schädliche flüssige Stoffe)
Abschnitt 1
Präambel
Abschnitt 2
Meldevorschriften
2.1 Zeitpunkt der Meldung
2.2 Vorgeschriebene Angaben
2.3 Adressat(en) der Meldung
Abschnitt 3
Maßnahmen zur Überwachung der eingeleiteten Menge(n)
3.1 Betriebsbedingtes Einleiten
3.2 Unfallbedingtes Einleiten
Bild 1 Bordeigener Nofallplan für Meeresverschmutzungen
Abschnitt 4
Koordinierung auf gesamtstaatlicher und kommunaler Ebene
Abschnitt 5
Zusätzliche Angaben
(unverbindlich)