Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließungen MEPC.85(44)
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Vorwort

1. Einführung

2 Verbindliche Bestimmungen in Regel 26 von Anlage I und Regel 16 von Anlage II des Übereinkommens

3 Unverbindliche Bestimmungen

Anhang I Zusätzliche Nachschlagwerke für die Erstellung bordeigener Notfallpläne für Meeresverschmutzungen

Anhang II Musterbeispiel für einen bordeigenen Notfallplan für Meeresverschmutzungen
(durch Öl und/oder schädliche flüssige Stoffe)

Abschnitt 1
Präambel

Abschnitt 2
Meldevorschriften

2.1 Zeitpunkt der Meldung

2.2 Vorgeschriebene Angaben

2.3 Adressat(en) der Meldung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Überwachung der eingeleiteten Menge(n)

3.1 Betriebsbedingtes Einleiten

3.2 Unfallbedingtes Einleiten

Bild 1 Bordeigener Nofallplan für Meeresverschmutzungen

Abschnitt 4
Koordinierung auf gesamtstaatlicher und kommunaler Ebene

Abschnitt 5
Zusätzliche Angaben
(unverbindlich)

Bild 2

Anhang