Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.364(79)
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1 Begriffsbestimmungen
2 Energieeffizienz-Kennwert (EEDI)
2.1 EEDI-Formel
2.2 Parameter
2.2.1 CF; Umrechnungsfaktor zwischen Brennstoffverbrauch und CO2-Ausstoß
2.2.2 Vref; Referenzgeschwindigkeit des Schiffes
2.2.3 Kapazität (Capacity)
2.2.4 Tragfähigkeit (deadweight)
2.2.5 P; Leistung von Haupt- und Hilfsmotoren
2.2.5.1 PME(i); Leistung von Hauptmotoren
2.2.5.2 PPTO(i); Leistung von Wellengeneratoren
2.2.5.3 PPTI(i); Leistung von Wellenmotoren
2.2.5.4 Peff(i); Leistung von innovativen mechanischen Energieeffizienztechnologien für Hauptmotoren
2.2.5.5 PAEeff(i); Leistung von innovativen mechanischen Energieeffizienztechnologien für Hilfsmotoren
2.2.5.6 PAE; Leistung von Hilfsmotoren
2.2.5.7 Verwendung der Stromverbrauchstabelle
2.2.6 Vereinbarkeit der Parameter Vref, Capacity und P
2.2.7 SFC; (Specific Fuel Consumption) bescheinigter spezifischer Brennstoffverbrauch
2.2.7.1 SFC für Haupt- und Hilfsmotoren
2.2.7.2 SFC für Dampfturbinen (SFCSteam Turbine)
2.2.8 fj; Korrekturfaktoren für schiffsspezifische Entwurfselemente
2.2.8.1 Leistungs-Korrekturfaktor fj für Schiffe mit Eisklasse
Tabelle 1: Leistungs-Korrekturfaktor fj für Schiffe mit Eisklasse
2.2.8.2 Leistungs-Korrekturfaktor fjfür Shuttle-Tankschiffe mit redundantem Antrieb
2.2.8.3 Korrekturfaktor für Ro-Ro-Frachtschiffe und Ro-Ro-Fahrgastschiffe (fjRoRo)
2.2.8.4 Korrekturfaktor fj für Stückgutschiffe
2.2.8.5 Korrekturfaktor fj für sonstige Schiffstypen
2.2.9 fw; Faktor für die Geschwindigkeitsabnahme auf See
2.2.10 feff(i); Verfügbarkeitsfaktor der jeweiligen innovativen Energieeffizienztechnologie
2.2.11 fi; Kapazitäts-Korrekturfaktor für eine technische bzw. regulatorische Einschränkung der Kapazität
2.2.11.1 fi; Kapazitäts-Korrekturfaktor für Schiffe mit Eisklasse
Tabelle 2: Kapazitäts-Korrekturfaktor für Eisverstärkung des Schiffskörpers
Tabelle 3: Durchschnittliche Völligkeitsgrade der Verdrängung Cb reference designfür Massengutschiffe, Tankschiffe und Stückgutschiffe
2.2.11.2 fi VSE; Kapazitäts-Korrekturfaktor für eine schiffsspezifische freiwillige Verstärkung der Schiffsstruktur
2.2.11.3 fiCSR; Kapazitäts-Korrekturfaktor für Schiffe gemäß den Common Structural Rules (CSR)
2.2.11.4 fi für sonstige Schiffstypen
2.2.12 fc; Korrekturfaktor für den Rauminhalt
2.2.12.1 Korrekturfaktor für den Rauminhalt fc für Chemikalientankschiffe
2.2.12.2 Korrekturfaktor für den Rauminhalt fc für Gastankschiffe
2.2.12.3 Korrekturfaktor für den Rauminhalt fc für Ro-Ro-Fahrgastschiffe (fcRoPax)
2.2.12.4 Korrekturfaktor für den Rauminhalt fc für Massengutschiffe, deren Wert für R kleiner ist als 0,55 (fc bulk carriers designed to carry light cargoes)
2.2.13 Lpp; Länge zwischen den Loten
2.2.14 fl; Korrekturfaktor für Stückgutschiffe, die mit Kränen oder sonstiger ladungsbezogenen Ausrüstung ausgestattet sind
2.2.15 ds; zum Sommerfreibord korrespondierender Tiefgang
2.2.16 Bs; Breite
2.2.17 Ñ; volumetrische Verdrängung
2.2.18 g; Erdbeschleunigung
2.2.19 fm; Faktor für Schiffe mit den Eisklassen Ia Super und IA
3 Verbindliche Meldung erreichter EEDI-Werte und zugehöriger Angaben
Anhang 1 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage
Anhang 2 Richtlinien für die Erstellung von EEDI-Stromverbrauchstabellen (EPT-EEDI)
1 Einleitung
2 Bestimmungen zur Leistungsaufnahme der Verbraucher in Hilfsanlagen
3 Bestimmung der in die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmenden Angaben
4 In die EEDI-Stromverbrauchstabelle aufzunehmende Angaben Verbrauchergruppen
Anhang 3 Eine vereinfachte typische Schiffsmaschinenanlage für ein für Kreuzfahrten eingesetztes Fahrgastschiff mit unkonventionellem Antrieb
Anhang 4 EEDI-Berechnungsbeispiele für die Anwendung bei Zweistoffmotoren
Fall 1: Standard Kamsarmax-Schiff, ein Hauptmotor (MDO), Standard Hilfsmotoren (MDO), kein Wellengenerator
Fall 2: LNG wird als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit größeren LNG-Tanks ausgestattet sind:
Fall 3: LNG wird nicht als der "Hauptbrennstoff" angesehen, falls der Zweistoff-Hauptmotor und der Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO; kein Wellengenerator) mit kleineren LNG-Tanks ausgestattet sind:
Fall 4: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) und ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nur für den Zweistoff-Hauptmotor als der "Hauptbrennstoff" angesehen werden könnte:
Fall 5: Ein Zweistoff-Hauptmotor (LNG, Zündöl MDO) und ein Hauptmotor (MDO) sowie ein Zweistoff-Hilfsmotor (LNG, Zündöl MDO, kein Wellengenerator), wobei LNG nicht als der "Hauptbrennstoff" für den Zweistoff-Hauptmotor angesehen werden könnte:
Anhang 5 Standardformat zur Bereitstellung von EEDI-Angaben zur Aufnahme in die EEDI-Datenbankktor für den Rauminhalt