Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.358(78)
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Entschließung
1 Allgemeines
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Vorschriften für Besichtigungen
4 Antrag auf Besichtigung
5 Durchführung der Besichtigungen
5.1 Erstmalige Besichtigungen (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens)
5.2 Besichtigungen, wenn die BewuchsschutzsysteÂ-me geändert oder ersetzt werden (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens)
5.3 Besichtigungen bei vorhandenen Schiffen, die lediglich ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem beantragen
6 Ausstellung oder Bestätigung eines Internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Anhang I
Leitlinie für vorschriftsmäßige Bewuchsschutzsysteme
1 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf zinnorganische Verbindungen
2 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf Cybutryn
2.1 Wenn Proben direkt am Schiffskörper genommen werden
2.2 Wenn Proben nasser Farbe aus Behältern genommen werden
Anhang II
Leitlinie für Besichtigungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS 2001)
(FI) 1 Erstmalige Besichtigung (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a)
(FR) 2 Besichtigungen, wenn die Bewuchsschutzsysteme geändert oder ersetzt werden (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b)