Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

Entschließung MEPC.291(71)
Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR)

Vom 12. September 2019
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2019 S. 681; 16.07.2020 S. 482 MEPC.313(74) 20)



Zur vorherigen Regelung MEPC.198(62)

(angenommen am 7. Juli 2017)
Siehe Fn. *

der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,

gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,

auch gestützt darauf, dass er auf seiner achtundfünfzigsten Tagung mit Entschließung MEPC. 176(58) eine revidierte Anlage VI MARPOL (im Folgenden als "Anlage VI von MARPOL" bezeichnet) und mit Entschließung MEPC. 177(58) eine revidierte Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (im Folgenden als "Technische NOx-Vorschrift 2008" bezeichnet) angenommen hat,

im Hinblick auf Regel 13 der Anlage VI von MARPOL, die die Technische NOx-Vorschrift 2008 gemäß dieser Anlage rechtsverbindlich macht,

auch im Hinblick darauf, dass die Verwendung von NOx-reduzierenden Einrichtungen in der Technischen NOx-Vorschrift 2008 vorgesehen ist und dass Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (im Folgenden als "SCR-Systeme" bezeichnet) solche NOx-reduzierenden Einrichtungen für die Einhaltung des NOx-Grenzwertes Stufe III sind,

ferner im Hinblick darauf, dass er auf seiner zweiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC. 198(62) die Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (im Folgenden als "die Richtlinien von 2011 " bezeichnet), und auf seiner achtundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC. 260(68) Änderungen daran angenommen hat,

in Anerkennung der Notwendigkeit, die Richtlinien von 2011 an die neuesten Entwicklungen anzupassen,

nach Prüfung, auf seiner einundsiebzigsten Tagung, eines vom Unterausschuss "Pollution Prevention and Response" auf seiner vierten Tagung erarbeiteten Entwurfs für die Revision der Richtlinien von 2011,

  1. beschließt die Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx -Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR), wie sie in der Anlage zur vorliegenden Entschließung aufgeführt sind;
  2. fordert die Verwaltungen auf, die anhängenden Richtlinien bei der Zertifizierung von Motoren, die mit SCR-Systemen ausgestattet sind, zu berücksichtigen;
  3. ersucht die Vertragsparteien von Anlage VI von MARPOL und andere Mitgliedsregierungen, die anhängenden Richtlinien Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Schiffbauern, Herstellern von Schiffsdieselmotoren und allen anderen interessierten Parteien zur Kenntnis zu bringen;
  4. stimmt darin überein, diese Richtlinien angesichts der mit ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen zu überprüfen;
  5. ersetzt die mit Entschließung MEPC. 198(62) angenommenen und mit Entschließung MEPC. 260(68 geänderten Richtlinien von 2011.

Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR)

1 Einleitung

1.1 Die Technische NOx-Vorschrift 2008 (NOx Technical Code 2008; NTC 2008) sieht in Abschnitt 2.2.5 den Einsatz NOx -reduzierender Einrichtungen vor, wobei ein System zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR = Selective Catalytic Reduction) zu diesen Einrichtungen zählt.

1.2 Die Technische NOx-Vorschrift 2008 beschreibt zwei Arten der Vorzulassung von Motorenanlagen mit NOx-reduzierenden Einrichtungen:

  1. Motor mit selektiver katalytischer Reduktion: Zulassung gemäß Absatz 2.2.5.1 und Prüfung gemäß Kapitel 5 NTC 2008, und
  2. ein vereinfachtes Messverfahren gemäß Abschnitt 6.3 NTC 2008 entsprechend den Bestimmungen des Absatzes 2.2.5.2 (Nichtbestehen der Erstprüfung) NTC 2008.

1.3 20 Gemäß Absatz 2.2.5.1 NTC 2008 muss dort, wo eine NOx-reduzierende Einrichtung in die EIAPP-Zulassung einzubeziehen ist, diese Einrichtung als eine Komponente des Motors betrachtet und als solche in der Technischen NOx-Akte des Motors vermerkt werden.

1.4 Die Verwaltungen sind aufgefordert, diese Richtlinien bei der Zulassung von Motoren mit selektiver katalytischer Reduktion zu berücksichtigen.

2 Allgemeines

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 25.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion