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Regelwerk; Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

Entschließung MEPC.313(74)
Änderungen der Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (Entschließung MEPC.291(71))

Vom 16. Juli 2020
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2020 S. 482; ber. 484)



(angenommen am 17. Mai 2019)
Siehe Fn. *

Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,

gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (der Ausschuss) durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,

auch gestützt darauf, dass er auf seiner achtundfünfzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.176(58) eine revidierte Anlage VI von MARPOL (im Folgenden als "Anlage VI von MARPOL" bezeichnet) und mit Entschließung MEPC.177(58) eine revidierte Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (im Folgenden als "Technische NOx-Vorschrift 2008" bezeichnet) angenommen hat,

im Hinblick auf Regel 13 der Anlage VI von MARPOL, die die Technische NOx-Vorschrift 2008 gemäß jener Anlage rechtsverbindlich macht,

auch im Hinblick darauf, dass die Verwendung von NOx-reduzierenden Einrichtungen in der Technischen NOx-Vorschrift 2008 vorgesehen ist und dass Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (im Folgenden als "SCR-Systeme" bezeichnet) solche NOx -reduzierenden Einrichtungen für die Einhaltung des NOx-Grenzwertes Stufe III sind,

ferner im Hinblick darauf, dass er auf seiner zweiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.198(62) die Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) und auf seiner achtundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.260(68) Änderungen daran angenommen hat,

ferner im Hinblick darauf, dass er bei seiner einundsiebzigsten Tagung die Entschließung MEPC.291(71), die Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx -Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (im Folgenden "die Richtlinien von 2017"), angenommen hat,

in Anerkennung der Notwendigkeit, die Richtlinien von 2017 in Übereinstimmung mit den Änderungen der Technischen NOx -Vorschrift 2008, die von dem Ausschuss auf seiner vierundsiebzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.317(74) angenommen wurden, zu aktualisieren,

nach der auf seiner vierundsiebzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Entwurfs der Änderungen der Richtlinien von 2017, der vom Unterausschuss "Pollution Prevention and Response" auf seiner fünften Tagung vorbereitet worden war,

  1. nimmt die Änderungen der Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOX -Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) an, wie sie in der Anlage zur vorliegenden Entschließung aufgeführt sind;
  2. fordert die Verwaltungen auf, die vorgenannten Änderungen bei der Zulassung von Motoren, die mit SCR-Systemen ausgestattet sind, zu berücksichtigen;
  3. ersucht die Vertragsparteien der Anlage VI von MARPOL und andere Mitgliedregierungen, die Änderungen Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Schiffbauern, Herstellern von Schiffsdieselmotoren und allen anderen beteiligten Parteien zur Kenntnis zu bringen;
  4. stimmt darin überein, diese Richtlinien, in ihrer jeweils geltenden Fassung, angesichts der mit ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen zu überprüfen.

Änderungen der Richtlinien von 2017 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (Entschließung MEPC .291(71))

1 Absatz 1.3 wird mit dem Folgendem ersetzt:

alt neu
Gemäß Absatz 2.2.5.1 NTC 2008 muss dort, wo eine NOx-reduzierende Einrichtung in die EIAPP- Zulassung einzubeziehen ist, diese Einrichtung als eine Komponente des Motors betrachtet und als solche in der Technischen NOx-Akte des Motors vermerkt werden. Der Motor muss mit der daran angebrachten NOx-reduzierenden Einrichtung geprüft werden, es sei denn, die kombinierte Prüfung ist aus technischen und praktischen Gründen nicht zweckmäßig und die in Absatz 2.2.4.1 NTC 2008 festgelegten Verfahren sind nicht anwendbar, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verwaltung. Im letzteren Fall müssen die in diesen Richtlinien für Schema B festgelegten Bestimmungen angewendet werden.  "Gemäß Absatz 2.2.5.1 NTC 2008 muss dort, wo eine NOx-reduzierende Einrichtung in die EIAPP-Zulassung einzubeziehen ist, diese Einrichtung als eine Komponente des Motors betrachtet und als solche in der Technischen NOx-Akte des Motors vermerkt werden."

2 Absatz 3.1.1 wird mit Folgendem ersetzt:

alt neu

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(Stand: 15.10.2020)

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