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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.260(68)
Änderungen der Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (Entschließung MEPC.198(62))

Vom 14. Februar 2018
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2018 S. 236; 12.09.2019 S. 681aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung MEPC.291(71)

(angenommen am 15. Mai 2015)
Siehe Fn. *

der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,

gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (der Ausschuss) durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen worden sind,

auch gestützt darauf, dass der Ausschuss auf seiner achtundfünfzigsten Tagung mit Entschließung MEPC. 176(58) eine revidierte Anlage VI MARPOL (im Folgenden als "Anlage VI MARPOL" bezeichnet) und mit Entschließung MEPC. 177(58) eine Revidierte Technische Vorschrift über die Kontrolle der Stickoxid-Emissionen aus Schiffsdieselmotoren (im Folgenden als " Technische NOx-Vorschrift 2008" bezeichnet) angenommen hat,

im Hinblick auf Regel 13 der Anlage VI MARPOL, die die Technische NOx-Vorschrift 2008 gemäß dieser Anlage rechtsverbindlich macht,

auch im Hinblick darauf, dass die Verwendung von NOx-reduzierenden Einrichtungen in der Technischen NOx-Vorschrift 2008 vorgesehen ist und dass Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (im Folgenden als "SCR Systeme" bezeichnet) solche NOx-reduzierenden Einrichtungen für die Einhaltung des Stufe III NOx-Grenzwertes sind,

ferner im Hinblick darauf, dass der Ausschuss auf seiner zweiundsechzigsten Tagung mit Entschließung MEPC.198(62) die Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der Technischen NOx- Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (im Folgenden als "die Richtlinien von 2011 " bezeichnet), angenommen hat,

nach Prüfung, auf seiner achtundsechzigsten Tagung, des vom Unterausschuss Pollution Prevention and Response auf seiner zweiten Tagung vorgeschlagenen Änderungsentwurfs für die Richtlinien von 2011,

  1. beschliesst die Änderungen der Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR), wie sie in der Anlage zur vorliegenden Entschließung aufgeführt sind;
  2. fordert die Verwaltungen auf, die obengenannten Änderungen bei der Zertifizierung von Motoren, die mit SCR Systemen ausgestattet sind, zu berücksichtigen;
  3. fordert die Vertragsparteien von Anlage VI MARPOL und andere Mitgliedsregierungen auf, die Änderungen Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Schiffbauern, Herstellern von Schiffsdieselmotoren und allen anderen beteiligten Gruppen zur Kenntnis zu bringen;
  4. stimmt darin überein, die Richtlinien von 2011, in der jeweils geltenden Fassung, angesichts der mit ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen zu überprüfen.

Änderungen der Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (Entschließung MEPC.198(62))

Ein neuer Absatz 6.1.2 wird, wie folgt, hinzugefügt:

"6.1.2 Die Berechnung von gasförmigen Emissionen in Absatz 6.1.1.1 dieser Richtlinien soll in Übereinstimmung mit Absatz 5.2.1 dieser Richtlinien durchgeführt werden."

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.260(68), " Änderungen der Richtlinien von 2011 über zusätzliche Aspekte der technischen NOx-Vorschrift 2008 in Bezug auf besondere Anforderungen an Schiffsdieselmotoren mit Systemen zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) (Entschließung MEPC.198(62))", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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