Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.173(58)
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G2 -Richtlinien für die Entnahme von Proben aus dem Ballastwasser

1 Einführung

2 Hintergrund

3 Begriffsbestimmungen

4 Probenentnahme zur Einhaltung der Norm für den Ballastwasser-Austausch (Regel D-1)

5 Probenentnahme zur Einhaltung der Norm für die Qualität des Ballastwassers (Regel D-2)

6 Probenentnahme aus dem Ballastwasser und dessen Analyse

Anlage

Teil 1 - Probenentnahme aus der Abflussleitung für Ballastwasser

Teil 2 - Probenentnahme aus Ballastwassertanks

Teil 3 - Probenentnahme- und Analyseprotokolle

Teil 4 - Formulare zur Erfassung der Probendaten

Teil 5 - Gesundheits- und Sicherheitsaspekte

Teil 6 - Empfehlung für einen Ballastwasser-Probenentnahmekoffer der Hafenstaatkontrolle

Teil 7 - Wartung, Aufbewahrung, Kennzeichnung und Beförderung

Teil 8