Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.173(58)
Inhalt =>
G2 -Richtlinien für die Entnahme von Proben aus dem Ballastwasser
1 Einführung
2 Hintergrund
3 Begriffsbestimmungen
4 Probenentnahme zur Einhaltung der Norm für den Ballastwasser-Austausch (Regel D-1)
5 Probenentnahme zur Einhaltung der Norm für die Qualität des Ballastwassers (Regel D-2)
6 Probenentnahme aus dem Ballastwasser und dessen Analyse
Teil 1 - Probenentnahme aus der Abflussleitung für Ballastwasser
Teil 2 - Probenentnahme aus Ballastwassertanks
Teil 3 - Probenentnahme- und Analyseprotokolle
Teil 4 - Formulare zur Erfassung der Probendaten
Teil 5 - Gesundheits- und Sicherheitsaspekte
Teil 6 - Empfehlung für einen Ballastwasser-Probenentnahmekoffer der Hafenstaatkontrolle
Teil 7 - Wartung, Aufbewahrung, Kennzeichnung und Beförderung