Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Eignung von Schiffen und Umschlagsanlagen
2.1 Allgemeines
2.2 Schiffe
2.3 Umschlagsanlagen
Abschnitt 3 Verfahren zwischen Schiff und Land vor Ankunft des Schiffes
3.1 Informationsaustausch: Allgemeines
3.2 Angaben, die vom Schiff an die Umschlagsanlage zu liefern sind
3.3 Angaben, die von der Umschlagsanlage an das Schiff zu liefern sind
Abschnitt 4 Verfahren zwischen Schiff und Umschlagssanlage vor dem Ladungsumschlag
4.1 Grundsätze
4.2 Verfahrensweisen
4.3 Umsetzung des Lade- beziehungsweise Löschplans
Abschnitt 5 Das Beladen und der Umgang mit Ballast
5.2 Verpflichtungen des Schiffes
5.3 Verpflichtungen der Umschlagsanlage
Abschnitt 6 Das Entladen und der Umgang mit Ballast
6.1 Allgemeines
6.2 Verpflichtungen des Schiffes
6.3 Verpflichtungen der Umschlagsanlage
Anhang 1 Empfehlungen für den Inhalt von Hafen- und Terminal-Informationsbroschüren
Anhang 2 Lade- bzw. Löschplan
Anhang 3 Gemeinsame Sicherheitsprüfliste für Schiff und Umschlagsanlage für das Beladen oder Entladen von Schiffen, die festes Massengut befördern
Anhang 4 Richtlinien für das Ausfüllen der gemeinsamen Sicherheitsprüfliste für Schiff und Umschlagsanlage
Anhang 5 Formblatt für Angaben zur Ladung