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Regelwerk Gefahrgut/Transport, Binnenschiffahrt

4. BinSchUOAbweichV
Vierte Verordnung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Vom 25. Mai 2012
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2012 S. 484; 08.01.2013 S. 100aufgehoben)



Es verordnen, jeweils in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1, dieser in Verbindung mit Absatz 2, der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450),

§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 15. Juni 2015 außer Kraft.

ENDE

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