Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt
BinSchPersV
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen |
§ 1 Anwendungsbereich |
§ 2 Begriffsbestimmungen |
§ 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung |
§ 4 Zuständige Behörde |
§ 5 Identitätsnachweis |
§ 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen |
§ 7 Übersetzungen |
Teil 2 Befähigungen |
Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung |
§ 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene |
§ 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal |
§ 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene |
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene |
§ 13 Amtlicher Berechtigungsschein |
§ 14 Befreiungsmöglichkeiten |
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene |
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen |
§ 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal |
§ 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister |
Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen |
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb |
§ 20 Medizinische Tauglichkeit |
§ 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit |
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit |
§ 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen |
§ 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen |
§ 25 Fahrzeit |
§ 26 Nachweis der Fahrzeiten |
§ 27 Anerkennung von Fahrzeit |
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal |
§ 29 Decksleute |
§ 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin |
§ 31 Matrose und Matrosin |
§ 32 Bootsleute |
§ 33 Steuerleute |
§ 34 Maschinenkundige |
§ 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene |
Abschnitt 3 Führungsebene |
§ 37 Erwerb des Unionspatentes |
§ 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent |
§ 39 Erwerb des Schifferzeugnisses |
Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen |
§ 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar |
§ 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken |
§ 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen |
§ 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände |
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal |
§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas |
§ 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas |
§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
§ 51 Atemschutzgerättragende Personen |
Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen |
§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige |
§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme |
§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige |
§ 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige |
Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung |
Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal |
§ 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung |
§ 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches |
§ 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses |
§ 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms |
§ 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene |
Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene |
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung |
§ 65 Durchführung der Prüfung |
§ 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung |
§ 67 Zulassung zur Prüfung |
§ 68 Prüfungskommissionen |
§ 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder |
§ 70 Befreiungen und Erleichterungen |
§ 71 Nachteilsausgleich |
§ 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen |
§ 73 Wiederholung der gesamten Prüfung |
§ 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung |
§ 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen |
§ 76 Prüfungsordnung |
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher |
§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung |
§ 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms |
§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes |
§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses |
§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen |
Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal |
§ 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige |
§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas |
§ 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren |
§ 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren |
Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen |
§ 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente |
§ 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse |
§ 94 Entzug des Befähigungszeugnisses |
Teil 3 Besatzung |
§ 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften |
§ 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein |
§ 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 |
§ 99 Nutzung neuer Technologien |
§ 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen |
§ 101 Betriebsformen |
§ 102 Bordbuch |
§ 103 Dienst- und Ruhezeiten |
§ 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine3 |
§ 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen |
§ 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden |
§ 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten |
§ 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen |
§ 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen |
§ 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen |
§ 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten |
§ 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren |
§ 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren |
§ 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb |
§ 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen |
§ 116 Abweichungen |
§ 117 Ausnahmebewilligungen |
§ 118 Zusätzliche Bestimmungen |
Teil 4 Pflichten |
§ 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder |
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten |
§ 120 Ordnungswidrigkeiten |
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung |
§ 121 Überwachung |
§ 122 Evaluierung |
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen |
§ 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher |
§ 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen |
§ 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher |
§ 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen |
§ 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten |
§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen |
§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge |
§ 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen |
§ 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde |
§ 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter |
§ 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG |
§ 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen |
§ 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein |
§ 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen |
§ 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden |
§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen |
§ 140 Anrechnung von Fahrzeiten |
§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen |
§ 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren |
§ 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 |
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist |
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken |
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person |
Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen |
Anhang 1 (zu Anlage 4) Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59 |
1. Tagessehschärfe |
2. Dämmerungssehvermögen |
3. Gesichtsfeld |
4. Farbunterscheidungsvermögen von Mitgliedern einer Decksmannschaft, die Navigationsaufgaben wahrnehmen |
Anhang 2 (zu Anlage 4) Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95 |
Anhang 3 (zu Anlage 4) Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen |
Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal) |
Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal |
Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen |
Abschnitt 1: Voraussetzungen für die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen |
Abschnitt 2: Voraussetzungen für die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen |
Abschnitt 3: Verfahren |
1. Antrag |
2. Prüfung |
3. Zulassung und Verlängerung |
3.1 Zulassung |
3.2 Verlängerung |
4. Nebenbestimmungen |
5. Widerruf der Zulassung |
6. Erlöschen der Zulassung |
Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars |
Anhang 2 zu Anlage 6a Muster für den Zulassungsbescheid |
Anhang 3 zu Anlage 6a Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit |
Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute |
I. Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken |
II. Die besondere Arbeitsumgebung an Bord eines Fahrzeugs |
III. Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs |
IV. Gefahren an Bord durch Lärm |
V. Umgang mit Gefahrstoffen an Bord eines Fahrzeugs |
VI. Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe |
Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene |
1. Navigation |
2. Betrieb des Fahrzeugs |
3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung |
4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik |
5. Wartung und Instandsetzung |
6. Kommunikation |
7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz |
Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene |
0. Aufsicht |
0.1 Navigation |
0.2 Betrieb des Fahrzeugs |
0.3 Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung |
0.4 Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik |
0.5 Wartung und Instandsetzung |
0.6 Kommunikation |
0.7 Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz |
1. Navigation |
Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer |
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen |
Anhang 1 Inhalte des Prüfungsteils Reiseplanung |
Anhang 2 Inhalte des Prüfungsteils Reisedurchführung |
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden |
Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer |
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen |
2. Mindestanforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden |
Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis |
Teil 1 Fährschifferzeugnis |
I. Rechtskenntnisse |
II. Wasserstraßenkenntnisse |
III. Berufskenntnisse |
Teil 2 Sportschifferzeugnis |
I. Rechtskenntnisse |
II. Wasserstraßenkenntnisse |
III. Berufskenntnisse |
Teil 3 Behördenschifferzeugnis |
I. Rechtskenntnisse |
II. Wasserstraßenkenntnisse |
III. Berufskenntnisse |
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar |
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar |
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen |
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden |
Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken |
Teil I. Donau - von km 2.249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2.322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing) |
Teil II. Elbe - von km 3,4 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,5 Oortkaten (Obere Grenze des Hamburger Hafens) |
Teil III. Weser - von km 000,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden) |
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter |
Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas - LNG) |
Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG) |
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen |
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden |
Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt |
Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt |
Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
Abschnitt 1 |
1. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
2. Antrag auf Zulassung |
3. Prüfung |
4. Befristung, Widerruf der Zulassung |
Abschnitt 2 Voraussetzungen zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung |
1. Personelle Voraussetzungen |
2. Sachliche Voraussetzungen |
3. Organisatorische Voraussetzungen |
3.1 Inhalt und Umfang der Lehrgänge |
3.2 Teilnahmebescheinigung |
3.3 Dokumentation |
3.4 Versicherungsschutz |
Anhang 1 (zu Anlage 21) Muster der Teilnahmebescheinigung |
Anhang 2 (zu Anlage 21) Lernziele |
Anlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige |
I. Voraussetzung für die Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige |
1. Sachliche Voraussetzungen |
2. Personelle Voraussetzungen |
3. Organisatorische Voraussetzungen |
II. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige |
1. Antrag auf Zulassung |
2. Befristung, Widerruf der Zulassung |
Anlage 23(zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen |
Anhang 1(zu Anlage 23) Muster der Teilnahmebescheinigung |
Anhang 2 (zu Anlage 23) Lernziele |
Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis |
Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis |
Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) Muster Sportschifferzeugnis |
Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis |
Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein |
Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen |
Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt |
Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren |
Anlage 32 (weggefallen) |
Anlage 33 (aufgehoben) |