Regelwerk, Gefahrgut; Binnschifffahrt

BinSchPersV
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
§ 4 Zuständige Behörde
§ 5 Identitätsnachweis
§ 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
§ 7 Übersetzungen
Teil 2 Befähigungen
Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung
§ 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
§ 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
§ 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 13 Amtlicher Berechtigungsschein
§ 14 Befreiungsmöglichkeiten
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
§ 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
§ 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
§ 20 Medizinische Tauglichkeit
§ 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
§ 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 25 Fahrzeit
§ 26 Nachweis der Fahrzeiten
§ 27 Anerkennung von Fahrzeit
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
§ 29 Decksleute
§ 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
§ 31 Matrose und Matrosin
§ 32 Bootsleute
§ 33 Steuerleute
§ 34 Maschinenkundige
§ 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
Abschnitt 3 Führungsebene
§ 37 Erwerb des Unionspatentes
§ 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
§ 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
§ 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
§ 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
§ 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
§ 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 51 Atemschutzgerättragende Personen
Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
§ 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
§ 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
§ 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
§ 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
§ 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung
§ 65 Durchführung der Prüfung
§ 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 67 Zulassung zur Prüfung
§ 68 Prüfungskommissionen
§ 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
§ 70 Befreiungen und Erleichterungen
§ 71 Nachteilsausgleich
§ 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
§ 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
§ 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
§ 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
§ 76 Prüfungsordnung
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
§ 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal
§ 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren
§ 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
§ 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
§ 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
§ 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
Teil 3 Besatzung
§ 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
§ 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
§ 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
§ 99 Nutzung neuer Technologien
§ 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
§ 101 Betriebsformen
§ 102 Bordbuch
§ 103 Dienst- und Ruhezeiten
§ 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine3
§ 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
§ 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
§ 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
§ 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
§ 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
§ 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
§ 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
§ 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
§ 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
§ 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
§ 116 Abweichungen
§ 117 Ausnahmebewilligungen
§ 118 Zusätzliche Bestimmungen
Teil 4 Pflichten
§ 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 120 Ordnungswidrigkeiten
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
§ 121 Überwachung
§ 122 Evaluierung
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
§ 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
§ 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
§ 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
§ 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
§ 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
§ 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
§ 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
§ 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
§ 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
§ 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen
§ 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden
§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 140 Anrechnung von Fahrzeiten
§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen
§ 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
§ 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)
Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
Anlage 4 (zu § 20)
Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen
Anhang 1 (zu Anlage 4)
Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00-59
1. Tagessehschärfe
2. Dämmerungssehvermögen
3. Gesichtsfeld
4. Farbunterscheidungsvermögen von Mitgliedern einer Decksmannschaft, die Navigationsaufgaben wahrnehmen
Anhang 2 (zu Anlage 4)
Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68-95
Anhang 3 (zu Anlage 4)
Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen
Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1)
Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1)
Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2)
Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
Abschnitt 1: Voraussetzungen für die Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
Abschnitt 2: Voraussetzungen für die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
Abschnitt 3: Verfahren
1. Antrag
2. Prüfung
3. Zulassung und Verlängerung
3.1 Zulassung
3.2 Verlängerung
4. Nebenbestimmungen
5. Widerruf der Zulassung
6. Erlöschen der Zulassung
Anhang 1 zu Anlage 6a
Muster des Antragsformulars
Anhang 2 zu Anlage 6a
Muster für den Zulassungsbescheid
Anhang 3 zu Anlage 6a
Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit
Anlage 7 (zu § 29)
Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
I. Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken
II. Die besondere Arbeitsumgebung an Bord eines Fahrzeugs
III. Brandbekämpfung an Bord eines Fahrzeugs
IV. Gefahren an Bord durch Lärm
V. Umgang mit Gefahrstoffen an Bord eines Fahrzeugs
VI. Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe
Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1)
Befähigungsstandards für die Betriebsebene
1. Navigation
2. Betrieb des Fahrzeugs
3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
5. Wartung und Instandsetzung
6. Kommunikation
7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2)
Befähigungsstandards für die Führungsebene
0. Aufsicht
0.1 Navigation
0.2 Betrieb des Fahrzeugs
0.3 Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
0.4 Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
0.5 Wartung und Instandsetzung
0.6 Kommunikation
0.7 Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
1. Navigation
Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5)
Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen
Anhang 1 Inhalte des Prüfungsteils Reiseplanung
Anhang 2 Inhalte des Prüfungsteils Reisedurchführung
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden
Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4)
Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen
2. Mindestanforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden
Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2)
Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
Teil 1 Fährschifferzeugnis
I. Rechtskenntnisse
II. Wasserstraßenkenntnisse
III. Berufskenntnisse
Teil 2 Sportschifferzeugnis
I. Rechtskenntnisse
II. Wasserstraßenkenntnisse
III. Berufskenntnisse
Teil 3 Behördenschifferzeugnis
I. Rechtskenntnisse
II. Wasserstraßenkenntnisse
III. Berufskenntnisse
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2)
Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge, die für praktische Prüfungen verwendet werden
Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2)
Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken
Teil I. Donau - von km 2.249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2.322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing)
Teil II. Elbe - von km 3,4 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,5 Oortkaten (Obere Grenze des Hamburger Hafens)
Teil III. Weser - von km 000,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden)
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2)
Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1)
Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas - LNG)
Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4)
Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen
2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden
Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1)
Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5)
Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 21 (zu § 53)
Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Abschnitt 1
1. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
2. Antrag auf Zulassung
3. Prüfung
4. Befristung, Widerruf der Zulassung
Abschnitt 2
Voraussetzungen zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
1. Personelle Voraussetzungen
2. Sachliche Voraussetzungen
3. Organisatorische Voraussetzungen
3.1 Inhalt und Umfang der Lehrgänge
3.2 Teilnahmebescheinigung
3.3 Dokumentation
3.4 Versicherungsschutz
Anhang 1 (zu Anlage 21)
Muster der Teilnahmebescheinigung
Anhang 2 (zu Anlage 21)
Lernziele
Anlage 22 (zu § 54)
Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
I. Voraussetzung für die Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
1. Sachliche Voraussetzungen
2. Personelle Voraussetzungen
3. Organisatorische Voraussetzungen
II. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
1. Antrag auf Zulassung
2. Befristung, Widerruf der Zulassung
Anlage 23(zu § 58)
Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen
Anhang 1(zu Anlage 23)
Muster der Teilnahmebescheinigung
Anhang 2 (zu Anlage 23)
Lernziele
Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2)
Muster Fährschifferzeugnis
Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3)
Muster Behördenschifferzeugnis
Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4)
Muster Sportschifferzeugnis
Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5)
Muster Kleinschifferzeugnis
Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1)
Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein
Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2)
Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen
Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1)
Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt
Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2)
Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
Anlage 32 (weggefallen)
Anlage 33 (aufgehoben)