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BRAUNKOHLENBRIKETTS

Beschreibung

Braunkohlenbriketts (Lignitbriketts) werden durch Pressen getrockneter Kohleteilchen zu Blöcken hergestellt.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 750 1,34
Größe Klasse Gruppe
Meistens bis 50 mm MHB B

Gefährdung

Braunkohlenbriketts sind leicht entzündbar und neigen zur Selbstentzündung, wobei es zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum kommt.

Stau- und Trennvorschriften

Siehe Anhang.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen zu verwenden. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Belüftung

Keine Belüftung. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Beförderung

Siehe Anhang. Es ist sicherzustellen, dass die im Anhang aufgeführten Vorschriften genau befolgt werden.

Löschen

Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Reinigung

Die Bilgen müssen sauber sein. Schweißlatten sind zu entfernen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Keine
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Keine

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten. Ausschluss von Luft kann zur Kontrolle eines Brandes ausreichend sein.
Kein Gebrauch von Wasser.
Es ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen und der nächste geeignete Hafen anzulaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.

Bemerkung

Der Einsatz von CO2oder von inertem Gas, falls vorhanden, soll solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.

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Braunkohlenbriketts Anhang

Gefährdung

  1. Braunkohlenbriketts sind leicht entzündbar und neigen zur Selbstentzündung, wobei es zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum kommt.
  2. Bei Briketts kann es zur Oxidation kommen, die zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts und zu einer Zunahme des Kohlendioxidgehalts im Laderaum führt (siehe auch Abschnitt 3 und Anhang 7).
  3. Braunkohlenbriketts neigen zur Selbsterhitzung, wodurch es zur Selbstentzündung der Briketts im Laderaum kommen kann. In diesem Fall können sich brennbare und giftige Gase, wie z.B. Kohlenmonoxid, bilden. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses Gas, das geringfügig leichter ist als Luft und einen Explosionsbereich in Luft zwischen 12 und 75 Volumenprozent aufweist. Es ist giftig beim Einatmen, da es eine Affinität zum Hämoglobin im Blut hat, die mehr als das Zweihundertfache der Affinität von Sauerstoff beträgt. Der empfohlene Grenzwert (TLV), bis zu dem Personen sich Kohlenmonoxid aussetzen können, liegt bei 50 ppm.

Stau- und Trennvorschriften

  1. Die Begrenzungen von Laderäumen, in denen Briketts befördert werden, müssen flüssigkeitsdicht und widerstandsfähig gegen Feuer sein.
  2. Briketts sind "getrennt von" Gütern der Klassen 1 (Unterklasse 1.4), 2, 3, 4 und 5 in verpackter Form (siehe IMDG-Code) sowie "getrennt von" Schüttladungen der Klassen 4 und 5.1 zu stauen.
  3. Das Stauen von Gütern der Klasse 5.1 in verpackter Form oder von Schüttladungen der Klasse 5.1 über oder unter einer Brikettladung ist verboten.
  4. Briketts sind "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen Laderaum von" Gütern der Klasse 1, ausgenommen Unterklasse 1.4 zu stauen.
  5. Die Brikettladung darf nicht an heiße Bereiche angrenzend gestaut werden.

Bemerkung: Die verwendeten Ausdrücke sind in Abschnitt 9 erläutert.

Laden

  1. Vor dem Laden hat der Verlader oder sein Beauftragter dem Kapitän in schriftlicher Form Angaben über die Eigenschaften der Ladung sowie Angaben über die empfohlene sichere Behandlung beim Laden und bei der Beförderung der Ladung zur Verfügung zu stellen. Zumindest sind die aus dem Frachtvertrag ersichtlichen Werte für Feuchtigkeitsgehalt, Schwefelgehalt und Siebgröße anzugeben.
  2. Es wird empfohlen, die Briketts sieben Tage vor der Verladung zu lagern. Dadurch wird die Gefahr der Selbstentzündung bei der anschließenden Beförderung und Lagerung sowie beim Umschlag beträchtlich verringert.
  3. Vor dem Laden der Briketts hat der Kapitän folgendes zu beachten:

    3.1 Verschlussvorrichtungen zwischen Wetterdeck und Laderaum sind zu überprüfen, damit ihre Unversehrtheit sichergestellt ist. Vor dem Ladebeginn sind diese Vorrichtungen zu verschließen und abzudichten.

    3.2 Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Ladenräumen und angrenzenden Räumen müssen vollkommen in Ordnung sein. Solche Leitungen und elektrischen Anlagenteile müssen zum Betrieb in einer explosionsfähigen und/oder staubigen Atmosphäre geeignet oder vollständig abgetrennt sein.

  4. Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist im Laderaumbereich und in den angrenzenden Räumen verboten; an deutlich sichtbaren Stellen sind entsprechende Warnschilder anzubringen. Brennen, Schneiden, Meißeln, Schweißen oder sonstige Zündquellen sind im Laderaumbereich oder in den angrenzenden Räumen verboten.
  5. Die Briketts dürfen beim Laden nicht mehr als einen Meter fallen gelassen werden, damit die Entstehung von Staub und Abrieb auf ein Mindestmaß reduziert wird.
  6. Die einzelnen Laderäume sind möglichst ohne Unterbrechung zu beladen. In einem Laderaum, der länger als sechs Tage (oder weniger bei Temperaturen über 30°C) offengelassen wurde, können sich Erhitzungsstellen entwickeln.
  7. Vor der Abfahrt hat sich der Kapitän zu vergewissern, dass die Oberfläche der Ladung so weit wie möglich eben zu den Begrenzungswänden getrimmt ist, um die Bildung von Gastaschen zu vermeiden und um zu verhindern, dass die Briketts von Luft durchsetzt werden. In den Laderaum führende Schächte sind ausreichend abzudichten. Der Verlader soll für die nötige Zusammenarbeit zwischen Kapitän und Umschlagbetrieb Sorge tragen (siehe auch Abschnitt 5).
  8. Jeder einzelne Laderaum ist, nachdem er beladen wurde, so schnell wie möglich zu schließen und abzudichten. Die Lukenabdeckungen können noch zusätzlich mit einem geeigneten Dichtungsband abgedichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

  1. Das Schiff soll mit zweckmäßigen und geeigneten Einrichtungen und Geräten ausgerüstet sein, die das Messen folgender Werte ohne das Betreten des Laderaums ermöglichen:

    1.1 Methankonzentration in der Atmosphäre über der Ladung und den Laderaumlukendeckeln;

    1.2 Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung;

    1.3 Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung;

    1.4 pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.

    Die hierfür benutzten Geräte sind regelmäßig zu warten und zu kalibrieren. Die Besatzung ist im Gebrauch der Geräte zu unterweisen.

  2. Es wird empfohlen, Einrichtungen zum Messen der Ladungstemperatur im Bereich von 0°C bis 100°C vorzusehen. Diese sollen das Messen der Temperatur der Brikettladung während der Reise ermöglichen, ohne dass das Betreten des Laderaums erforderlich ist.

Beförderung

  1. Der Kapitän hat so weit wie möglich sicherzustellen, dass Gase, die von der Ladung freigesetzt werden können, sich nicht in angrenzenden geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Stores, Kabelgatt, Gängen, Tunneln usw. ansammeln können. Diese Räume sind ausreichend zu belüften und regelmäßig auf Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu untersuchen.
  2. Auf keinen Fall dürfen während der Reise die Luken geöffnet oder die Laderäume belüftet oder betreten werden.
  3. Die Atmosphäre in dem Raum über der Ladung ist in jedem Laderaum regelmäßig auf Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu überwachen.
  4. Die Häufigkeit der Überprüfungen richtet sich nach den vom Verlader zur Verfügung gestellten Angaben und nach den Werten, die die Analyse der Atmosphäre in dem Laderaum ergibt. Die Messergebnisse sind mindestens einmal täglich und soweit wie möglich zur selben Tageszeit aufzuzeichnen. Der Verlader kann eine häufigere Ablesung der Messergebnisse verlangen, insbesondere wenn es Anzeichen für eine erhebliche Selbsterhitzung während der Reise gibt.
  5. Der Sauerstoffgehalt im Laderaum fällt über einen Zeitraum von einigen Tagen von anfänglich 21% ab und stabilisiert sich in einem abgedichteten Laderaum auf einem Wert in der Größenordnung von 6 -15 %. Sinkt der Sauerstoffgehalt nicht unter 20 % ab oder steigt er nach anfänglichem Absinken schnell an, kann es sein, dass der Laderaum nur ungenügend abgedichtet ist und die Gefahr einer Selbstentzündung besteht.
  6. In einem sicheren, gut abgedichteten Laderaum entwickeln sich Kohlenmonoxidkonzentrationen, die im Bereich zwischen 200 - 2000 ppm schwanken. Ein rascher Anstieg des Kohlenmonoxidgehalts von etwa 1000 ppm in einer Braunkohlenbrikettladung über einen Zeitraum von 24 Stunden ist möglicherweise ein Anzeichen für eine Selbstentzündung, insbesondere wenn gleichzeitig der Methangehalt ansteigt.
  7. Der Methananteil in Brikettladungen ist normalerweise gering, weniger als 5 ppm, und stellt keine Gefahr dar. Ein plötzlicher und kontinuierlicher Anstieg des Methangehalts auf Konzentrationen über 10 ppm ist jedoch ein Anzeichen für eine Selbstentzündung im Laderaum.
  8. Die Temperatur in einer Braunkohlenbrikettladung in einem gut abgedichteten Laderaum liegt normalerweise 5 - 10°C über der Temperatur des Seewassers, wobei der Anstieg auf normales Eindringen geringer Luftmengen in den Laderaum im Laufe des Tages zurückzuführen ist. Die Überprüfung der Laderaumabdichtung ist wichtig, um das Eindringen von Luft so gering wie möglich zu halten. Ein rascher Temperaturanstieg von etwa 20°C über einen Zeitraum von 24 Stunden ist ein Hinweis auf eine Selbstentzündung.
  9. Die Laderaumbilgen sind regelmäßig systematisch zu überprüfen. Ergibt die Überwachung des pH- Wertes Hinweise auf eine Korrosionsgefahr, hat der Kapitän dafür zu sorgen, dass alle Laderaumbilgen während der Reise trocken gehalten werden, um eine mögliche Säurebildung auf den Laderaumböden und im Bilgensystem zu verhindern.
  10. Weicht das Verhalten der Ladung während der Reise von den Angaben in den Ladungspapieren ab, hat der Kapitän solche Abweichungen dem Verlader mitzuteilen. Dadurch wird dem Verlader ermöglicht, Aufzeichnungen über das Verhalten von Braunkohlenbrikettladungen zu machen. Somit können die der Schiffsleitung zur Verfügung gestellten Angaben anhand der Erfahrungen beim Transport überarbeitet werden.
  11. Wenn der Kapitän über Anzeichen von Selbsterhitzung oder Selbstentzündung der Ladung besorgt ist, wie zum Beispiel der Zunahme der Methan-, Kohlenmonoxid- oder Sauerstoffkonzentrationen oder einen Temperaturanstieg wie oben beschrieben, sind die folgenden Maßnahmen zu treffen:

    11.1 Der Schiffsagent im Ladehafen und die Person, welche unter dem Regime des ISM-Code für diese Frage des sicheren Betriebes des Schiffes verantwortlich ist, sind sofort zu unterrichten.

    11.2 Die Schiffsbesatzung soll sofort prüfen, ob die Luken geöffnet oder Abdichtungen entfernt worden sind. Ist dies der Fall, sind sie sofort zu schließen und der Laderaum ist wieder abzudichten.

    11.3 Die Laderäume dürfen nicht betreten und die Luken nicht geöffnet werden, es sei denn auf ausdrückliche Anweisung des Schiffsagenten oder wenn der Kapitän der Auffassung ist, dass der Zugang ausschlaggebend für die Sicherheit von Schiff und Besatzung ist. Der Laderaum muss sofort wieder abgedichtet werden, nachdem das Personal ihn verlassen hat.

  12. Die Zusammensetzung des Gases und die Temperatur der Ladung sind häufiger zu überprüfen.
  13. Damit der Rat eines Sachverständigen eingeholt werden kann, sind der Reederei oder dem Schiffsagenten im Ladehafen die folgenden Angaben so schnell wie möglich zu übermitteln:

    13.1 Anzahl der betroffenen Laderäume;

    13.2 Ergebnisse der Überwachung der Kohlenmonoxid-, Methan- und Sauerstoffkonzentrationen;

    13.3 gegebenenfalls Temperatur der Ladung, Messstelle und angewendetes Messverfahren;

    13.4 Zeitpunkt der Entnahme der Gasproben (Messverfahren);

    13.5 Menge der Briketts in dem betroffenen Laderaum bzw. den betroffenen Laderäumen;

    13.6 Art der Ladung gemäß Erklärung des Verladers sowie etwa darin genannte besondere Vorsichtsmaßregeln;

    13.7 Ladedatum und voraussichtliche Ankunftszeit im planmäßigen Entladehafen (dieser ist anzugeben);

    13.8 sonstige Anmerkungen oder Beobachtungen, die nach Auffassung des Kapitäns von Bedeutung sind.

Löschen

Vor und während der Löscharbeiten:

  1. Laderäume, aus denen Ladung gelöscht wird, sind unmittelbar vor dem Beginn der Löscharbeiten zu öffnen. Zur Reduzierung der Staubbildung kann die Ladung mit einem feinen Wassersprühstrahl besprüht werden.
  2. Die Laderäume dürfen erst betreten werden, nachdem die Atmosphäre über der Ladung überprüft wurde. Wenn der Sauerstoffgehalt in der Atmosphäre unter 21 % liegt, sind umluftunabhängige Atemschutzgeräte zu tragen. Kohlendioxid- und Kohlenmonoxidgaswerte sind ebenfalls festzustellen. Der empfohlene Grenzwert (TLV) für Kohlenmonoxid ist 50 ppm.
  3. Während der Löscharbeiten ist auf Anzeichen für Erhitzungsstellen (d.h. Bildung von Wasserdampf) in der Ladung zu achten. Wenn eine Erhitzungsstelle festgestellt wird, ist der Bereich mit einem Wassersprühstrahl zu besprühen und die Erhitzungsstelle sofort zu beseitigen, um ein Ausbreiten zu verhindern. Das von der Erhitzungsstelle stammende Material ist auf dem Kai entfernt vom Rest der Ladung auszubreiten.
  4. Wird das Entladen für länger als acht Stunden unterbrochen, sind die Lukenabdeckungen und alle sonstige Belüftung zu schließen.

Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Braunkohlenbrikettladungen

1 Vorbemerkungen

1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, sofern sie gemäß den folgenden Empfehlungen erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb einer Braunkohlenbrikettladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wird ein plötzlicher rascher Anstieg des Kohlenmonoxidgehalts in einem Laderaum festgestellt, der insbesondere von einem Anstieg des Methangehalts begleitet ist, so ist dies ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.

1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung von Braunkohlenbriketts eingesetzt werden, sollen ein Messinstrument für die Ermittlung der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei ordnungsgemäßer Wartung und Verwendung liefert dieses Messgerät verlässliche Werte über die Atmosphäre im Laderaum. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise gibt der Hersteller des Messgeräts.

2 Verfahren zur Probenentnahme und Messung

2.1 Messgeräte

2.1.1 Es wird ein Messgerät benötigt, das die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid feststellen kann. Das Gerät soll über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange Rohrleitung verfügen, um durch die Lukenöffnung eine repräsentative Probe entnehmen zu können. Eine 0,5 m lange Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl mit einem Nenn-Innendurchmessser von 6 mm und einem integrierten Gewindeansatzstück aus nichtrostendem Stahl ist am besten geeignet. Diese Art des Gewindeansatzstücks ist für eine ausreichende Abdichtung am Messpunkt erforderlich.

2.1.2 Zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist ein geeigneter Filter gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen das Messergebnis.

2.2 Lage der Messpunkte

2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten der Kohle in einem Laderaum zu erhalten, soll die Gasmessung an je einem Messpunkt pro Laderaum vorgenommen werden. Um unter ungünstigen Wetterbedingungen für die Messung flexibel genug vorgehen zu können, sollen jedoch zwei Messpunkte pro Laderaum eingerichtet werden, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels (siehe Darstellung des Gas-Messpunkts). Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.

2.2.2 Jeder Messpunkt soll eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie soll mit einem Schraubverschluss abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss soll nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Dichtigkeit zu gewährleisten.

2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

2.3 Messvorgang

2.3.1 Zuerst ist zu prüfen, ob das Messgerät kalibriert ist und ordnungsgemäß nach den Anweisungen des Herstellers arbeitet. Dann wird die Verschlusskappe entfernt, die Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl am Messpunkt eingeführt und am Gewindeansatzstück fest angezogen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Das Messgerät wird an die Leitung zur Probenentnahme angeschlossen. Mit der Ansaugvorrichtung wird durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum gezogen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat. Die Ergebnisse werden in einem Formblatt eingetragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung aufgezeichnet werden.

2.3.2 Braunkohlenbriketts werden in abgedichteten und unbelüfteten Laderäumen befördert. Unter diesen Bedingungen können sich in einer stabilen Ladung Kohlenmonoxidkonzentrationen von mehreren Hundert bis 2000 ppm entwickeln. Normalerweise reicht es aus, die Messwerte einmal pro Tag abzulesen. Kommt es jedoch zu einem raschen Anstieg der Kohlenmonoxidkonzentrationen (zum Beispiel ein Anstieg von 500 ppm zwischen den Messungen), soll häufiger gemessen werden, insbesondere wenn gleichzeitig der Methangehalt ansteigt. Die Schiffseigner sollen unverzüglich unterrichtet werden, da dies ein Anzeichen für eine Selbsterhitzung sein kann.

Darstellung des Gas-Messpunkts



KALZIUMNITRAT, UN-Nr. 1454

Beschreibung

Weißer zerfließlicher Stoff, in Wasser löslich. Die Bestimmungen dieses Code sind nicht anzuwenden bei handelsüblichem Kalciumnitratdünger, der hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Kalziumnitrat und Ammoniumnitrat) besteht und nicht mehr als insgesamt 10 % Ammoniumnitrat und mindestens 12 % Konstitutionswasser enthält.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 893 bis 1099 0,91 bis 1,12
Größe Klasse Gruppe
Nicht zutreffend 5.1 B

Gefährdung

Nicht brennbarer Stoff. Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Die Bilgen müssen sauber und abgedeckt sein, um das Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Berührung mit brennbaren Stoffen ist zu vermeiden. Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Kalziumnitrat ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.

PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Viel Wasser verwenden, das als Sprühstrahl eingesetzt werden soll, um so die Störung der Oberfläche der Schüttladung zu vermeiden. Die Ladung kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt. Die Unterbrechung der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle. Aufgrund der angesammelten Wassermengen ist die Stabilität des Schiffes besonders zu beachten.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



KALZIUMNITRAT-DÜNGER

Beschreibung

Körnchen, die hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Kalziumnitrat und Ammoniumnitrat) bestehen und nicht mehr als insgesamt 15,5 % Stickstoff und mindestens 12 % Wasser enthalten. Siehe Stoffmerkblatt für Kalziumnitrat, UN-Nr. 1454 mit einem Gesamtanteil von Stickstoff von mehr als 15,5 % oder mit einem Wassergehalt von weniger als 12 %.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
34° 1053 bis 1111 0,90 bis 0,95
Größe Klasse Gruppe
1 mm bis 4 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


KARBORUND

Beschreibung

Eine harte, schwarze, kristalline Verbindung von Kohlenstoff und Silicium. Geruchlos. Kein Feuchtigkeitsgehalt.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 1786 0,56
Größe Klasse Gruppe
75% Brocken: bis 203,2 mm 25% Brocken: bis 12,7 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Geringe Toxizität beim Einatmen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung und Staubmasken zu tragen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


RIZINUSBOHNEN oder RIZINUSMEHL oder RIZINUSSAATKUCHEN oder RIZINUSFLOCKEN UN-Nr. 2969

Beschreibung

Die Bohnen, aus denen Rizinusöl gewonnen wird.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Größe Klasse Gruppe
Nicht zutreffend 9 B

Gefährdung

Riszinusbohnen enthalten einen starken Reizstoff, der beim Einatmen von Staub oder bei Berührung der Haut mit Erzeugnissen aus zerstoßenen Bohnen bei einigen Menschen schwere Reizungen der Haut, Augen und Schleimhäute hervorrufen kann. Sie sind außerdem beim Verschlucken giftig.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und oxidierend wirkenden Stoffen (verpackte Güter und Schüttgüter).

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Das Eindringen von Staub in Aufenthalts- und Arbeitsräume ist zu vermeiden. Rizinusmehl, Rizinussaatkuchen oder Rizinusflocken sollen nicht als Schüttladung befördert werden. Beim Umgang mit diesen Stoffen sind Schutzkleidung, Handschuhe, Staubmasken und Schutzbrillen zu verwenden.

Belüftung

Oberflächenbelüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Die persönlichen Schutzmaßnahmen sind beizubehalten.

Reinigung

Die Laderäume sind gründlich zu reinigen und auszuwaschen, um alle Rückstände nach Löschen der Ladung zu entfernen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage, sofern vorhanden. Ausschluss von Luft kann zur Kontrolle eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



ZEMENT

Beschreibung

Zement ist ein feines Pulver, das sich bei Luftzufuhr oder bei einer größeren Störung fast verflüssigt und dabei einen sehr geringen Schüttwinkel aufweist. Nach dem Ladevorgang erfolgt fast unmittelbar ein Entzug von Luft, bei dem sich der Stoff verfestigt. Zementstaub kann beim Laden und Löschen ein größeres Problem darstellen, wenn es sich bei dem Schiff nicht um ein Spezialschiff zur Beförderung von Zement handelt oder wenn die Ausrüstung an Land nicht mit speziellen Geräten zur Staubkontrolle ausgestattet ist.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 1000 bis 1493 0,67 bis 1,00
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 0,1 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Kann bei Luftzufuhr verrutschen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Angesichts der Tatsache, dass sich unverdichteter Zement nahezu wie eine Flüssigkeit verhält, ist sorgfältig darauf zu achten, das Schiff während des Beladens in aufrechter Stellung zu halten; darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ladung so weit wie möglich eben zu den Begrenzungen des Laderaums getrimmt wird. Sowohl die spezifische Dichte wie auch der Schüttwinkel von Zement sind abhängig von dem Luftanteil innerhalb der Ladung. Zement schrumpft etwa 12 % vom luftdurchsetzten zum verdichteten Zustand. Es ist sicherzustellen, dass der Zement ausreichend Zeit hatte, um sich zu verdichten, und im stabilen Gleichgewicht ruht, bevor das Schiff den Hafen verlässt, insbesondere wenn die Laderaten hoch sind.

Nach der Verdichtung wird die Ladung nicht verrutschen, wenn die Ladungsoberfläche weniger als 30° gegen die Horizontale geneigt ist.

Vorsichtsmaßnahmen

Es ist sicherzustellen, dass die Laderaumbilgen trocken, abgedichtet und staubdicht sind. Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Bei den Ladearbeiten sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden, sofern es sich nicht um ein Beladen in geschlossenem Kreislauf handelt.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Sofern notwendig, sind die Luken abzudichten. Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege sind zu schließen. Die Bilgen dürfen ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in Laderäumen mit Zement nicht abgepumpt werden, da Zement in nassem Zustand das Bilgensystem unwirksam macht.

Löschen

Beim Einsatz von Greifern und wenn die Ladung nicht in geschlossenem Kreislauf entladen wird, ist sicherzustellen, dass das Schiff gegen das Eindringen von Staub geschützt ist und die Besatzung geeignete Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken trägt.

Reinigung

Vor dem Auswaschen sind die Laderäume, Decksflächen, Deckshäuser und maschinelle Einrichtungen gründlich zu fegen und alle Reste zu entfernen, insbesondere aus Lenzbrunnen und im Bereich der Spanten.

Die Bilgenpumpen sollen nicht zum Abpumpen der Laderäume eingesetzt werden, da der Zement das Bilgensystem unwirksam machen kann.


ZEMENT-KLINKER

Beschreibung

Zement entsteht durch die Verbrennung von Kalkstein und Ton. Bei dieser Verbrennung entstehen grobe Klumpen Schlacke, die später zu einem feinen Pulver zermahlen werden, welches dann Zement ergibt. Die groben Schlackeklumpen werden als Klinker bezeichnet und in dieser Form befördert, um die Schwierigkeiten bei der Beförderung von Zementpulver zu vermeiden.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 1190 bis 1639 0,61 bis 0,84
Größe Klasse Gruppe
0 mm bis 40 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen müssen trocken und mit Jutegewebe abgedeckt sein.

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Die Luken müssen abgedichtet sein. Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege sind zu schließen. Die Bilgen dürfen ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in Laderäumen mit Zement nicht abgepumpt werden, da Zement in nassem Zustand das Bilgensystem unwirksam macht.

Löschen

Es ist darauf zu achten, dass maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsräume und Ausrüstung gegen Staub geschützt sind. Die persönlichen Schutzmaßnahmen sind beizubehalten.

Reinigung

Vor dem Auswaschen müssen die Laderäume, Decksflächen, Aufenthaltsräume usw. gründlich gefegt und alle Reste entfernt werden.


SCHAMOTTE

Beschreibung

Gebrannter Ton. Grau. Wird als fein zerkleinertes Gestein verschifft. In Zinkschmelzen sowie zur Herstellung von Schamottesteinen verwandt (Straßenschotter). Staubend.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 667 1,50
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 10 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


HOLZKOHLE

Beschreibung

Bei hoher Temperatur unter möglichst geringer Luftzufuhr verbranntes Holz. Stark staubend, geringes Gewicht. Kann etwa 18 bis 70 % ihres Gewichts an Feuchtigkeit aufnehmen. Schwarzes Pulver oder Körner.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 199 5,02
Größe Klasse Gruppe
- MHB B

Gefährdung

Selbstentzündung ist möglich. Berührung mit Wasser kann zur Selbsterhitzung führen. Kann eine Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum hervorrufen. Heiße Feinkohle über 55°C soll nicht geladen werden.

Stau- und Trennvorschriften

Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1. "Getrennt von" ölhaltigen Stoffen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Beförderung von Holzkohle der Klasse 4.2 als Schüttladung ist nicht erlaubt. Feinkohle soll vor dem Laden mindestens 13 Tage dem Wetter ausgesetzt gewesen sein.

Vor der Beladung ist dem Kapitän oder Verlader eine Bescheinigung vorzulegen in der erklärt wird, dass die zur Beförderung kommende Ladung nach Durchführung von Prüfungen gemäß Anhang 2.6 kein Stoff der Klasse 4.2 ist. In dieser Bescheinigung soll auch vermerkt sein, dass die Feinkohle mindestens 13 Tage dem Wetter ausgesetzt gewesen ist.

Der Feuchtigkeitsgehalt von Feinkohle soll nicht über 10 % liegen.

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Keine
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Keine

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten. Einsatz der fest eingebauten Feuerlöschanlage, sofern vorhanden. Ausschluss von Luft kann zur Kontrolle eines Brandes ausreichend sein.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



CHROMPELLETS

Beschreibung

Pellets. Feuchtigkeit: bis maximal 2 %.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 1667 0,6
Größe Klasse Gruppe
8 mm bis 25 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


CHROMITERZ

Beschreibung

Konzentriert oder klumpig, dunkelgrau.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 2222 bis 3030 0,33 bis 0,45
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 254 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Giftig beim Einatmen von Staub.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Bei den Lade- oder Löscharbeiten sind erforderlichenfalls Staubmasken zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


TON

Beschreibung

Ton ist normalerweise hell- bis dunkelgrau und besteht aus 10% weichen Brocken und 90 % weichen Körnern. Der Stoff ist normalerweise feucht, fühlt sich aber bei Berührung nicht nass an. Feuchtigkeitsgehalt bis 25 %.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 746 bis 1515 0,66 bis 1,34
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 150 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Der Feuchtigkeitsgehalt soll möglichst gering gehalten werden, da der Stoff sonst klebrig wird und seine Handhabung erschwert wird.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Die Lenzbrunnen müssen vor dem Auswaschen gereinigt werden.


KOHLE

(Siehe auch Anhang zu diesem Stoffmerkblatt)

Beschreibung

Kohle (bituminös und Anthrazit) ist ein natürlicher, fester, brennbarer Stoff, der aus nichtkristallinen Kohlenstoffen und Kohlenwasserstoffen besteht.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 654 bis 1266 0,79 bis 1,53
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 50 mm MHB B (und A)

Gefährdungen

Kohle kann eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, sich selbst erhitzen, die Sauerstoffkonzentration vermindern und auf Metalle korrodierend wirken. Kann sich verflüssigen, wenn sie zu mehr als 75 % aus Feinkohle mit weniger als 5 mm besteht.

Diese Ladung besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Luken müssen bei starkem Regen geschlossen sein, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung sich dem TML soweit nähert, dass sich der Feuchtigkeitsgehalt durch den Regen auf mehr als den TML erhöhen könnte. Darüber hinaus muss der Feuchtigkeitsgehalt erneut gemessen werden, wenn er sich dem TML nähert. Dies gilt nicht für Schiffe, die für die Beförderung von Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt oberhalb des TML eigens gebaut oder ausgerüstet sind.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Ohne entsprechendes Trimmen können sich in der Kohleladung senkrechte Risse bilden, die eine Luftzirkulation und damit eine Selbsterhitzung möglich machen können.

Vorsichtsmaßnahmen

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen sauber und mit Jutegewebe abgedeckt sind. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Belüftung

Oberflächenbelüftung erforderlich. Siehe Besondere Vorsichtsmaßnahmen im Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Beförderung

Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Keine
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Keine

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten. Ausschluss von Luft kann zur Kontrolle eines Brandes ausreichend sein. Kein Gebrauch von Wasser. Es ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen und der nächste geeignete Hafen anzulaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.

Bemerkung

Der Einsatz von CO2 oder von inertem Gas, falls vorhanden, soll solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.

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Kohle Anhang

Eigenschaften und Merkmale

  1. Kohle kann Methan, ein brennbares Gas, freisetzen. Ein Methan/Luft-Gemisch, das zwischen 5 Volumenprozent und 16 Volumenprozent Methan enthält, bildet eine explosionsfähige Atmosphäre, die durch Funken, z.B. elektrische oder durch Reibung erzeugte Funken, oder durch eine offene Flamme, z.B. ein Zündholz oder eine glimmende Zigarette, entzündet werden kann. Methan ist ein Gas, das leichter ist als Luft und sich deshalb im oberen Teil des Laderaums und anderer Räume anreichern kann. Sind die Laderaumschotten nicht gasdicht, kann Methan in angrenzende Räume eindringen.
  2. Bei Kohleladungen kann es zur Oxidation kommen, die zu einer Verminderung des Sauerstoffund zu einer Zunahme des Kohlendioxidgehalts im Laderaum führt (siehe auch Anhang 7).
  3. Manche Kohleladungen können zur Selbsterhitzung neigen, dies kann zur Selbstentzündung der Kohle im Laderaum führen. Es können sich brennbare und giftige Gase, darunter Kohlenmonoxid, bilden. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses Gas, das geringfügig leichter ist als Luft und einen Explosionsbereich in Luft zwischen 12 und 75 Volumenprozent aufweist. Es ist giftig, wenn es eingeatmet wird, da es eine Affinität zum Hämoglobin des Blutes hat, die mehr als das Zweihundertfache von Sauerstoff beträgt.
  4. Manche Kohleladungen können zur Reaktion mit Wasser neigen, dabei entstehen Säuren, die Korrosion verursachen. Es können sich brennbare und giftige Gase, darunter Wasserstoff, bilden. Wasserstoff ist ein geruchloses Gas, das wesentlich leichter ist als Luft, mit Explosionsgrenzen in Luft zwischen 12 und 75 Volumenprozenten.

Stau- und Trennvorschriften

  1. Die Begrenzungen von Laderäumen, in denen Kohle befördert wird, müssen flüssigkeitsdicht und widerstandsfähig gegen Feuer sein.
  2. Kohle ist "getrennt von" Stoffen der Klassen 1 (Unterklasse 1.4), 2, 3, 4 und 5 in verpackter Form (siehe IMDG-Code) sowie "getrennt von" Schüttladungen der Klassen 4 und 5.1 zu stauen.
  3. Das Stauen von Stoffen der Klasse 5.1 in verpackter Form oder von Schüttladungen der Klasse 5.1 über oder unter einer Kohleladung ist verboten.
  4. Der Kapitän hat sicherzustellen, dass die Kohleladung nicht direkt an heiße Bereiche angrenzend gestaut wird.
  5. Kohle ist "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen Laderaum von" Gütern der Klasse 1, ausgenommen Unterklasse 1.4, zu stauen.

Allgemeine Vorschriften für alle Kohleladungen

  1. Vor dem Laden hat der Verlader oder sein Beauftragter dem Kapitän in schriftlicher Form Angaben über die Eigenschaften der Ladung sowie Angaben über die sichere Behandlung beim Laden und bei der Beförderung der Ladung zur Verfügung zu stellen. Zumindest sind die aus dem Frachtvertrag ersichtlichen Werte für Feuchtigkeitsgehalt, Schwefelgehalt und Siebgröße anzugeben und insbesondere, ob die Ladung zur Freisetzung von Methan oder zur Selbsterhitzung neigt.
  2. Der Kapitän hat sich bei Annahme der Ladung zu vergewissern, dass er die oben genannten Angaben erhalten hat. Hat der Verlader darauf hingewiesen, dass die Ladung zur Freisetzung von Methan oder zur Selbsterhitzung neigt, hat der Kapitän zusätzlich den Abschnitt "Besondere Vorsichtsmaßregeln" zu beachten.
  3. Vor dem Laden, während des Ladens und solange sich die Ladung an Bord befindet, hat der Kapitän folgendes zu beachten:

    3.1 Alle Laderäume und Lenzbrunnen müssen sauber und trocken sein. Reste von Abfällen oder früherer Ladung, einschließlich der herausnehmbaren Schweißlatten, sind vor dem Laden zu entnehmen.

    3.2 Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Laderäumen und angrenzenden Räumen müssen vollkommen in Ordnung sein. Elektrische Leitungen und Anlagenteile müssen zum Betrieb in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet oder vollständig abgetrennt sein.

    3.3 Das Schiff soll mit zweckmäßigen und geeigneten Einrichtungen und Geräten ausgerüstet sein, die das Messen folgender Werte ohne das Betreten des Laderaums ermöglichen:

    3.3.1 Methankonzentration in der Atmosphäre;

    3.3.2 Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre;

    3.3.3 Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre;

    3.3.4 pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.

  4. Die hierfür benutzten Geräte sind regelmäßig zu warten und zu kalibrieren. Die Besatzung ist im Gebrauch der Geräte zu unterweisen. Einzelheiten zur Feststellung der Gaskonzentration sind am Ende dieses Anhangs dargestellt.
  5. Es wird empfohlen, Einrichtungen zum Messen der Ladungstemperatur im Bereich von 0°C bis 100°C vorzusehen. Diese sollen das Messen der Temperatur der Kohle während des Ladens und im Verlauf der Reise ermöglichen, ohne dass das Betreten des Laderaums erforderlich ist.
  6. An Bord sind umluftunabhängige Atemschutzgeräte gemäß SOLAS Regel II-2/17 mitzuführen. Diese dürfen nur von solchen Personen getragen werden, die mit ihrer Benutzung vertraut gemacht worden sind (siehe auch Anhang 7).
  7. Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist im Laderaumbereich und in den angrenzenden Räumen verboten; an deutlich sichtbaren Stellen sind entsprechende Warnschilder anzubringen. Brennen, Schneiden, Meißeln, Schweißen oder sonstige Zündquellen sind im Laderaumbereich und in den angrenzenden Räumen verboten, es sei denn der Raum ist ausreichend belüftet worden und aus den Messungen der Methangaskonzentrationen ergibt sich, dass die entsprechenden Tätigkeiten gefahrlos möglich sind.
  8. Vor der Abfahrt hat sich der Kapitän zu vergewissern, dass die Oberfläche der Ladung so weit wie möglich eben zu den Begrenzungswänden getrimmt ist, um die Bildung von Gastaschen zu vermeiden und um zu verhindern, dass die Kohle von Luft durchsetzt wird. In den Laderaum führende Schächte sind ausreichend abzudichten. Der Verlader soll für die nötige Zusammenarbeit zwischen Kapitän und Umschlagbetrieb Sorge tragen.
  9. Die Atmosphäre in dem Raum über der Ladung ist in jedem Laderaum regelmäßig auf Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid zu überwachen. Einzelheiten zur Feststellung der Gaskonzentration sind am Ende dieses Anhangs dargestellt. Aufzeichnungen dieser Werte sind aufzubewahren. Die Zeitabstände zwischen den einzelnen Überprüfungen sind abhängig von den vom Verlader zur Verfügung gestellten Angaben sowie von den Analysewerten der Laderaumatmosphäre.
  10. Soweit nicht ausdrücklich anderslautende Anweisungen vorliegen, ist während der ersten 24 Stunden nach dem Auslaufen aus dem Ladehafen die Oberfläche der Ladung in allen Laderäumen zu belüften. Während dieser Zeit ist je eine Messung von je einem Messpunkt je Laderaum vorzunehmen.
  11. Weist nach 24 Stunden die Methankonzentration einen annehmbar niedrigen Wert auf, so sind die Lüftungsöffnungen zu schließen. Anderenfalls sind sie so lange offen zu halten, bis ein annehmbar niedriger Wert erreicht ist. In beiden Fällen sind weiterhin täglich Messungen vorzunehmen.
  12. Kommt es in unbelüfteten Laderäumen zu auffälligen Konzentrationen von Methan, so gilt Abschnitt 2.2.1 der "Besonderen Vorsichtsmaßregeln".
  13. Der Kapitän hat nach Möglichkeit sicherzustellen, dass Gase, die sich aus der Kohle bilden können, sich nicht in angrenzenden, geschlossenen Räumen ansammeln.
  14. Der Kapitän hat sicherzustellen, dass geschlossene Arbeitsräume, z.B. Stores, Kabelgatt, Gänge, Tunnel usw. regelmäßig auf das Vorhandensein von Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid untersucht werden. Diese Räume sind ausreichend zu belüften.
  15. Die Laderaumbilgen sind regelmäßig systematisch zu überprüfen. Ergibt die Überwachung des pH- Wertes Hinweise auf eine Korrosionsgefahr, hat der Kapitän dafür zu sorgen, dass alle Laderaumbilgen während der Reise trocken gehalten werden, um eine mögliche Säurebildung auf den Laderaumböden und im Bilgensystem zu verhindern.
  16. Weicht das Verhalten der Ladung während der Reise von den Angaben in den Ladungspapieren ab, hat der Kapitän solche Abweichungen dem Verlader mitzuteilen. Dadurch wird dem Verlader ermöglicht, Aufzeichnungen über das Verhalten von Braunkohlenbrikettladungen zu führen. Somit können die der Schiffsleitung zur Verfügung gestellten Angaben anhand der Erfahrungen beim Transport überarbeitet werden.
  17. Die Verwaltung kann Regelungen erlassen, die an die Stelle der hier empfohlenen Regelungen treten.

Besondere Vorsichtsmaßregeln

1 Kohle, die Methan freisetzt

Hat der Verlader angegeben, dass die Ladung zur Freisetzung von Methan neigt, oder ergibt die Analyse der Atmosphäre im Laderaum einen Hinweis auf das Vorhandensein von Methan in einer Konzentration von mehr als 20 % der unteren Explosionsgrenze (UEG), so sind die folgenden zusätzlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen:

  1. Es ist für eine dauernde ausreichende Oberflächenbelüftung zu sorgen. Auf keinen Fall darf jedoch Luft direkt in die Kohleladung hineingeleitet werden, da Luft die Selbsterhitzung fördern könnte.
  2. Vor dem Entfernen der Lukendeckel sind alle angesammelten Gase sorgfältig zu entfernen, ebenso beim sonstigen Öffnen des Raumes, z.B. zur Entladung. Ladeluken und andere Öffnungen sind vorsichtig zu öffnen, um Funkenbildung zu vermeiden. Rauchen und der Gebrauch offenen Feuers ist verboten.
  3. Das Betreten von Laderäumen oder angrenzenden, geschlossenen Räumen ist verboten, es sei denn der Raum wurde belüftet, die Atmosphäre überprüft und festgestellt, dass sie gasfrei ist und genügend Sauerstoff zum Atmen enthält. Ist dies nicht möglich, darf der Raum nur im Notfall von geschultem Personal mit angelegtem umluftunabhängigem Atemschutzgerät unter Aufsicht eines verantwortlichen Schiffsoffiziers betreten werden. Darüber hinaus sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um sicherzustellen, dass keine Zündquelle in den betreffenden Raum gebracht wird (siehe Anhang 7).
  4. Der Kapitän hat sicherzustellen, dass geschlossene Arbeitsräume, z.B. Stores, Kabelgatt, Gänge, Tunnel usw. regelmäßig auf das Vorhandensein von Methan untersucht werden. Diese Räume müssen ausreichend belüftet werden, und im Fall mechanischer Belüftung dürfen nur für die Benutzung in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignete Einrichtungen verwendet werden. Die Überprüfung der Atmosphäre ist besonders wichtig, bevor das Betreten solcher Räume oder das Einschalten elektrischer Geräte in solchen Räumen gestattet wird.

2 Kohle, die zur Selbsterhitzung neigt

  1. Hat der Verlader angegeben, dass die Ladung zur Selbsterhitzung neigt, hat sich der Kapitän eine Bestätigung darüber zu beschaffen, dass die geplanten Vorsichtsmaßnahmen und die zur Überwachung der Ladung während der Reise vorgesehenen Verfahren ausreichend sind.
  2. Neigt die Ladung zur Selbsterhitzung oder ergeben sich aus der Analyse der Atmosphäre im Laderaum Hinweise auf eine Zunahme der Kohlenmonoxidkonzentration, so sind die folgenden zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

2.1 Unmittelbar nach Ladeende sind die Luken der betreffenden Laderäume zu schließen. Die Lukendeckel können außerdem mit geeignetem Klebeband zusätzlich abgedichtet werden. Die Dauer der Oberflächenbelüftung ist auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, das zur Entfernung von Methan erforderlich ist, das sich möglicherweise angesammelt hat. Zwangsbelüftung ist nicht gestattet. Auf keinen Fall darf jedoch Luft direkt in die Kohleladung hineingeleitet werden, da Luft die Selbsterhitzung fördern könnte.

2.2 Das Betreten von Laderäumen ist nur im Falle von Gefahr für die Sicherheit des Schiffes oder menschlichen Lebens mit angelegtem umluftunabhängigem Atemschutzgerät zulässig (siehe Anhang 7).

2.3 Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Kohlenmonoxidkonzentration in jedem einzelnen Laderaum in regelmäßigen Zeitabständen zu messen, damit Selbsterhitzung sofort festgestellt werden kann.

2.4 Übersteigt während des Ladens, bei geöffneten Luken, die Temperatur der Kohleladung 55°C, so ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen.

2.5 Steigt der Kohlenmonoxidgehalt stetig an, so kann es unter Umständen zur Selbsterhitzung kommen. In einem solchen Fall ist der betreffende Laderaum vollständig zu schließen und jegliche Belüftung einzustellen. Der Kapitän hat unverzüglich den Rat eines Sachverständigen einzuholen. Zur Kühlung der Ladung oder zur Bekämpfung eines Kohleladungsbrandes auf See darf kein Wasser benutzt werden, wohl jedoch zur Kühlung der Laderaumschotten.

2.6 Angaben, die der Reederei zur Verfügung zu stellen sind. Die umfassendste Sammlung von Messergebnissen wird stets das Tagebuch sein, in das die Ergebnisse täglich eingetragen werden. Der Reederei sind die Messergebnisse der Reise entweder per Fax oder per Telex zu übermitteln.

Die nachstehend genannten Mindestangaben sind unentbehrlich, wenn eine zutreffende Einschätzung der Lage möglich sein soll:

  1. Die Bezeichnungen der überwachten Laderäume und die Ergebnisse der Überwachung von Kohlenmonoxid-, Methan- und Sauerstoffkonzentration;
  2. gegebenenfalls Temperatur der Ladung, Messstelle und angewendetes Messverfahren;
  3. Zeitpunkt der Entnahme der Gasproben (Dauerüberwachung);
  4. Zeitpunkt des Öffnens/Schließens der Lüftungsöffnungen;
  5. Kohlemengen in dem überwachten Laderaum beziehungsweise in den überwachten Laderäumen;
  6. Art der Kohle gemäß Erklärung des Verladers sowie etwa in der Erklärung angegebene besondere Vorsichtsmaßregeln;
  7. Ladedatum und voraussichtliche Ankunftszeit am planmäßigen Entladehafen (diese ist anzugeben);
  8. Anmerkungen/Beobachtungen des Kapitäns.

Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen

1 Bemerkungen

1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, sofern sie gemäß den folgenden Empfehlungen erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb einer Kohleladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wird festgestellt, dass der Kohlenmonoxidgehalt in einem Laderaum stetig steigt, so ist dies ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.

1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung von Kohle eingesetzt werden, sollen ein Messinstrument für die Ermittlung der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei ordnungsgemäßer Wartung und Verwendung liefert dieses Messgerät verlässliche Werte über die Atmosphäre im Laderaum. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise gibt der Hersteller des Messgeräts.

2 Verfahren zur Probenentnahme und Messung

2.1 Messgeräte

2.1.1 Es wird ein Messgerät benötigt, das die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid feststellen kann. Das Gerät soll über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange Rohrleitung verfügen, um durch die Lukenöffnung eine repräsentative Probe entnehmen zu können. Eine 0,5 m lange Rohrleitung aus nicht rostendem Stahl mit einem Nenn-Innendurchmesser von 6 mm und einem integrierten Gewindeansatzstück aus nicht rostendem Stahl ist am besten geeignet. Diese Art des Gewindeansatzstücks ist für eine ausreichende Abdichtung am Messpunkt erforderlich.

2.1.2 Zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist ein geeigneter Filter gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen das Messergebnis.

2.2 Lage der Messpunkte

2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten der Kohle in einem Laderaum zu erhalten, soll die Gasmessung an je einem Messpunkt pro Laderaum vorgenommen werden. Um unter ungünstigen Wetterbedingungen für die Messung flexibel genug vorgehen zu können, sollen jedoch zwei Messpunkte pro Laderaum eingerichtet werden, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels (Siehe nachstehende Abbildung). Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.

2.2.2 Jeder Messpunkt soll eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie soll mit einem Schraubverschluss abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss soll nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Dichtigkeit zu gewährleisten.

2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.

2.3 Messvorgang

2.3.1 Zuerst ist zu prüfen, ob das Messgerät kalibriert ist und ordnungsgemäß nach den Anweisungen des Herstellers arbeitet. Dann wird die Verschlusskappe entfernt, die Rohrleitung aus nicht rostendem Stahl am Messpunkt eingeführt und am Gewindeansatzstück fest angezogen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Das Messgerät wird an die Leitung zur Probenentnahme angeschlossen. Mit der Ansaugvorrichtung wird durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum gezogen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat. Die Ergebnisse werden in einem Formblatt eingetragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung aufgezeichnet werden.

2.4 Messstrategie

2.4.1 Es ist leichter, durch das Messen von Gaskonzentrationen eine beginnende Selbsterhitzung festzustellen, wenn der Laderaum nicht belüftet wird. Dies ist jedoch nicht immer wünschenswert, da in einer solchen Situation eine gefährliche Methankonzentration entstehen kann. Diese Gefahr besteht vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, zu Beginn einer Reise. Daher wird empfohlen, dass die Laderäume zunächst belüftet werden, bis die gemessene Methankonzentration einen annehmbar niedrigen Wert aufweist.

2.5 Messen in unbelüfteten Laderäumen

2.5.1 Unter normalen Bedingungen reicht ein Messvorgang pro Tag als Vorsichtsmaßnahme aus. Falls der Kohlenmonoxidgehalt jedoch 30 ppm übersteigt, ist mindestens zweimal täglich in angemessenen Zeitabständen eine Messung durchzuführen. Die zusätzlichen Messergebnisse sind aufzuzeichnen.

2.5.2 Falls der Kohlenmonoxidgehalt in einem der Laderäume einen Wert vom 50 ppm erreicht, kann eine Selbsterhitzung entstehen; in diesem Fall ist die Reederei zu benachrichtigen.

2.6 Messen in belüfteten Laderäumen

2.6.1 Liegt der Methangehalt so hoch, dass die Lüftungsöffnungen offen bleiben müssen, ist ein anderes Verfahren anzuwenden, um eine beginnende Selbsterhitzung feststellen zu können.

2.6.2 Um aussagekräftige Werte zu erhalten, sind die Lüftungsöffnungen eine gewisse Zeitlang vor dem Messvorgang zu schließen. Dieser Zeitraum kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen an Bord gewählt werden, aber es sollen mindestens vier Stunden sein. Unabhängig davon, welcher Zeitraum zugrunde gelegt wird, soll er jedoch unbedingt vor dem Messvorgang gleich lang sein, um die Messergebnisse nicht zu verfälschen. Diese Messungen sind täglich vorzunehmen. Steigt der Kohlenmonoxidgehalt an drei aufeinanderfolgenden Tagen stetig an oder liegt er an einem Tag über 50 ppm, so ist die Reederei zu benachrichtigen.

Darstellung des Gas-Messpunkts



KOHLENSCHLAMM

Beschreibung

Kohlenschlamm ist eine Mischung aus feinen Kohlenpartikeln und Wasser.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 870 bis 1020 0,98 bis 1,15
Größe Klasse Gruppe
Unter 1 mm Nicht zutreffend A

Gefährdung

Kohlenschlamm neigt dazu, sich während der Reise zu verflüssigen. Selbstentzündung ist möglich, wenn die Kohle trocknet, kommt jedoch unter normalen Bedingungen nicht vor.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Luken müssen bei starkem Niederschlag geschlossen sein, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung sich dem TML soweit nähert, dass sich der Feuchtigkeitsgehalt durch den Regen auf mehr als den TML erhöhen könnte.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Feuchtigkeitsgehalt und die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung sind zu ermitteln. Bescheinigungen mit den Prüfergebnissen sind dem Kapitän zur weiteren Beachtung zu übergeben. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und mit Jutegewebe bedeckt sein, um ein Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Luken sind abzudichten.

Belüftung

Da Kohle im Allgemeinen Methan freisetzen kann, müssen die Laderäume in regelmäßigen Abständen mit einem geeigneten Gasspürgerät kontrolliert und die Atmosphäre oberhalb der Ladung, falls notwendig, natürlich belüftet werden.

Beförderung

Die Ladung ist häufig daraufhin zu prüfen, ob eine Verflüssigung eingetreten ist.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


KOKS

Beschreibung

Graue Klumpen können Feinpartikel (Grus) enthalten.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 341 bis 800 1,25 bis 2,93
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 200 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Koks ist sehr leicht und füllt die Laderäume volumenmäßig aus. Lenzbrunnen müssen mit Jutegewebe abgedeckt werden. Wenn keine entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, können in der Luft schwebende Kokspartikel Lenzleitungen, Siebe und Speigatts verstopfen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.


KOKSGRUS

Beschreibung

Gräuliches Pulver.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 556 1,8
Größe Klasse Gruppe
weniger als 10 mm Nicht zutreffend A

Gefährdung

Koksgrus geht bei einem ausreichend hohen Feuchtigkeitsgehalt in einen fließfähigen Zustand über.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten. Koksgrus ist sehr leicht und füllt die Laderäume kubusförmig aus.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und mit Jutegewebe bedeckt sein, um ein Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Ladung ist auf Fließmerkmale zu prüfen. Bescheinigungen mit den Prüfergebnissen sind dem Kapitän zur weiteren Beachtung zu übergeben.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Ladung nicht in einen fließfähigen Zustand übergeht.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.


COLEMANIT

Beschreibung

Natürliches hydratisiertes Kalziumborat. Fein bis klumpig, hellgraues lehmartiges Aussehen. Feuchtigkeitsgehalt etwa 7%.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 1639 0,61
Größe Klasse Gruppe
Bis zu 300 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


KUPFERGRANULAT

Beschreibung

Kugelförmige Perlen. 75 % Kupfer mit Blei, Zinn, Zink und Spuren anderer Stoffe. Feuchtigkeitsgehalt etwa 1,5 %. Trocken: hellgrau. Feucht: dunkelgrün. Geruchlos.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 4000 bis 4545 0,22 bis 0,25
Größe Klasse Gruppe
Feinkörnig bis 10 mm. Kiesel bis zu 50 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine besonderen Anforderungen.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


KUPFER-KONZENTRAT

Beschreibung

Grobes, schwarzes Kupfererz. 75 % Kupfer und 25 % Verunreinigungen. Kleine metallische Steine oder Pellets. Geruchlos.

Merkmale und Eigenschaften

Schüttwinkel Schüttdichte (kg/m3) Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend 2857 bis 4000 0,25 bis 0,35
Größe Klasse Gruppe
3 mm bis 25 mm Nicht zutreffend C

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

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