Regelwerk, Gefahrgut/Transport

(EibGesSrl)
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Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

Zweiter Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs

§ 2 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen

§ 3 Schutzmaßnahmen

§ 4 Bau- und Unterhaltungspflicht

§ 5 Betriebsleitung

§ 6 Eröffnung des Betriebs

§ 7 Aufsicht

§ 8 Sicherung der werkehrlichen Infrastruktur

Dritter Abschnitt
Eisenbahnen des nicht öffentlichen Verkehrs

§ 9 Erlaubnispflicht

§ 10 Eisenbahnbetriebsleitung

§ 11 Aufsicht

§ 12 Nicht öffentlicher und öffentlicher Personenverkehr

§ 13 Grubenanschlussbahnen

Vierter Abschnitt
Seilbahnen des öffentlichen Verkehrs

§ 14 Begriffe

§ 15 Inverkehrbringen von Sicherheitsbauteilen

§ 16 Inverkehrbringen von Teilsystemen

§ 17 Innovative Bauteile

§ 18 Schutzmaßnahmen für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme

§ 19 Benannte Stellen

§ 20 Erlaubnispflicht

§ 21 Planfeststellung

§ 22 Veränderungssperre

§ 23 Enteignung

§ 24 Eröffnung des Betriebs

§ 25 Instandhaltung, Wartung, Betriebskontrolle

§ 26 Dokumentation

§ 27 Aufsicht

§ 28 Anzuwendende sonstige Bestimmungen

Fuenfter Abschnitt
Sonstige Bahnen besonderer Bauart

§ 29 Anzuwendende Bestimmungen

Sechster Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 30 Übertragung von Befugnissen

§ 31 Übergangsbestimmungen

§ 32 Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

§ 33