Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr
SächsStrVRG
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Abschnitt 1
Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung und der Ferienreiseverordnung
§ 1 Straßenverkehrsbehörden
§ 2 Örtliche Straßenverkehrsbehörden
§ 3 Untere Straßenverkehrsbehörden
§ 4 Höhere Straßenverkehrsbehörde
§ 5 Verkehrsbehörde für Bundesautobahnen
Abschnitt 2
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrerlaubniswesens
§ 6 Zuständige Behörden nach der Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 7 Fahrerlaubnisbehörden
§ 8 Höhere Verwaltungsbehörde
§ 9 Zuständigkeit des Augenoptiker- und Optometristenverbandes
§ 10 Zuständigkeit für Mofa-Prüfbescheinigung
Abschnitt 3
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrlehrerwesens
§ 11 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Abschnitt 4
Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Berufskraftfahrerqualifikation
§ 12 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
§ 13 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Abschnitt 5
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrzeug-Zulassungswesens und Kraftfahrsachverständigenwesens
§ 14 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
§ 15 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
§ 16 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
§ 17 Zuständigkeit der Kraftfahrzeuginnungen
§ 18 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Kraftfahrsachverständigenwesens
Abschnitt 6
Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Infrastrukturabgabe
§ 19 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
Abschnitt 7
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts
§ 20 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
Abschnitt 8
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechts
§ 21 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
§ 22 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und der Landesdirektion Sachsen
§ 23 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Abschnitt 9
Weisungsrecht
§ 24 Fachaufsicht
Abschnitt 10
Erlass von Parkgebührenordnungen
§ 25 Zuständigkeit der Gemeinden
Abschnitt 11
Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen nach § 6a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 26 Befugnisse der Zulassungsbehörden nach § 6a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes
Abschnitt 12
Verordnungsermächtigung