Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

SächsHafVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendung anderer Vorschriften

§ 4 Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten

§ 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen

Unterabschnitt 1
Grundsätzliches

§ 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen

§ 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag

§ 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung

§ 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen

§ 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer

§ 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr

§ 12 Reinhaltung des Hafens

§ 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen

Unterabschnitt 2
Meldepflichten, Erlaubnisse

§ 14 An- und Abmeldung

§ 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern

§ 16 Besondere Zustimmung zum Einlaufen

Unterabschnitt 3
Verkehr und Aufenthalt im Hafen

§ 17 Schlepp- und Schubverkehr

§ 18 Zuweisung von Liegeplätzen

§ 19 Festmachen und Ankern

§ 20 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge

§ 21 Überquerungsrecht

§ 22 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen

§ 23 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord

§ 24 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land

§ 25 Eigenversorgung mit Treibestoffen

Unterabschnitt 4
Umschlag

§ 26 Benutzung von Hafenanlagen

§ 27
Beseitigung störender Sachen

§ 28 Abstellen von Gütern

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und
umgeschlagen werden

§ 29 Vorkehrungen für Gefahrenfälle

§ 30 Liegeplätze für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 31 Festmachen von Fahrzeugen

§ 32 Fluchtwege

§ 33 Laden und Löschen

§ 34 Aufenthalt an Bord

§ 35 Aufsicht

§ 36 Wache und Alarm

§ 37 Umschlagleitungen

§ 38 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger Stoffe und verflüssigter Gase

§ 39 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen

§ 40 Verhalten nach dem Umschlag

Abschnitt 4
Vorschriften über Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen

§ 41 Binnenschifffahrtsinformationsdienste

Abschnitt 5
Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften

§ 42 Ergänzende Vorschriften

§ 43 Ausnahmen

§ 44 Aushang der Verordnung

§ 45 Ordnungswidrigkeiten

§ 46