umwelt-online: Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des sozialen Arbeitsschutzes (Rheinland-Pfalz) (2)
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VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch VO (EG) Nr. 561/2006 | |||
Fahrpersonal | |||
Lfd. Nr. | Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b FPersG handelt, wer | FPersV | EUR |
entgegen Artikel 13 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
1 | nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte sorgt.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
2 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 oder 3 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
2 | angeschmutzte oder beschädigte Schaublätter oder Fahrerkarten verwendet oder ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte vorzeitig entnimmt oder eine Fahrerkarte oder ein Schaublatt über den zulässigen Zeitraum hinaus verwendet.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
5 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 2 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
3 | keine handschriftlichen Eintragungen oder keine Eintragungen mittels der manuellen Eingabevorrichtung für Zeiten vornimmt, in denen sich der Fahrer nicht im Fahrzeug aufhält.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
7 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 3 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
4 | auf den Schaublättern nicht die erforderlichen Änderungen vornimmt, wenn sich mehr als ein Fahrer auf dem Fahrzeug befindet, sodass die in Anhang 1 Ziffer II Nummern 1 bis 3 genannten Angaben auf dem Schaublatt des Fahrers, der tatsächlich lenkt, aufgezeichnet werden.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
7 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 15 Abs. 3 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
5 | den Zeitgruppenschalter nicht oder unrichtig betätigt.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
8 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 15 Abs. 5 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
6 | die Schaublätter unvollständig oder unrichtig beschriftet.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
7 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 1 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
7 | bei Betriebsstörung des Kontrollgeräts die vorgeschriebenen Eintragungen nicht macht.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
11 | 20,- bis 35,- |
entgegen Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 2 | 23 Abs. 2 Nr. | ||
8 | bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht macht.
- Aufzeichnungen sind aber zweifelsfrei auswertbar |
12 | 20,- bis 35,- |
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
Fahrpersonal - Unternehmer
AETR | |||||||||
Fahrpersonal | Unternehmer | ||||||||
Lfd. Nr. | Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b FPersG handelt, wer | FPersV | EUR | Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b FPersG handelt, wer | FPersV | EUR | |||
A | Anforderungen an das Fahrpersonal | ||||||||
entgegen Artikel 5 | 25 Abs. 2 Nr. | entgegen Artikel 5 | 25 Abs. 1 Nr. | ||||||
1 | ein Fahrzeug vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen lenkt | 1 | einen Fahrer vor Erreichen des Mindestalters oder ohne den erforderlichen Anforderungen zu genügen einsetzt. | 1 | |||||
je angefangene Arbeitsschicht | 50,- | je angefangene Arbeitsschicht | 100,- |
(Stand: 29.08.2018)
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