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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Ems-Lotsverordnung
Vom 13. August 2024
(BGBl. I Nr. 262 vom 16.08.2024)
Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 5 Absatz 1 und § 12 des Seelotsgesetzes zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1471) geändert worden sind, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:
Die Ems-Lotsverordnung vom 25. Februar 2003 (BAnz. S. 3702), die zuletzt durch Artikel 74 § 4 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die Revierfahrt."
2. In § 6 Absatz 1 im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort "Lotsen" durch das Wort "Seelotsen" ersetzt.
3. Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Anhang
zu Artikel 1 Nummer 3
Alt:
.
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3) |
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen | Empfänger der Lotsenanforderung (Telegrammanschrift) |
1. Von See einlaufende Schiffe | ||
1.1 Lotsenversetzposition bei Leuchttonne "GW/TG" | Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. 3 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung | Lotsenstation Emden (Emslotse Emden) Telefax: 0 49 21/3 29 19 |
1.2 Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne "Westerems" | Mindestens 24 Std. sowie zwölf Stunden vor Erreichen der Leuchttonne "Westerems". Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen. | Lotsenstation Emden (Emslotse Emden) Telefax: 0 49 21/3 29 19 Telex: 2 78 82 Telefon: 0 49 21/2 40 00 E-Mail: pilotstation@emspilots.de Lotsenstation Borkum |
2. Auslaufende Schiffe und Teilstreckenverkehr | ||
Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Ems | Mindestens vier Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei der Anforderung ist die Anfahrtzeit des Seelotsen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18.00 Uhr angezeigt werden |
Neu:
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3) |
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen |
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1. Von See einlaufende Schiffe | ||
Lotsenversetzposition bei Leuchttonne "GW/TG" | Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition. |
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Lotsenversetzposition im Bereich der Leuchttonne "Westerems" | Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich zwölf und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Leuchttonne "Westerems". |
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(Stand: 04.09.2024)
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