Regelwerk, Gefahrgut/Transport

StVZustLVO M-V
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§ 1 Oberste und Obere Landesbehörde, Erlaubnisbehörde

§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr

§ 3 Zuständigkeit der Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte

§ 4 Zuständigkeit der Amtsvorsteher und Bürgermeister amtsfreier Gemeinden

§ 5 Finanzieller Ausgleich für Mehrbelastung

§ 6 Zuständigkeit der Innungen

§ 7 Industrie- und Handelskammer

§ 8 Mofas und geschwindigkeitsbeschränkte Kleinkrafträder

§ 9 Zuständigkeit für die Benennung geeigneter Personen und Stellen nach § 51 Absatz 1 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes

§ 10 Übertragung von Ermächtigungen

§ 11