Regelwerk Gefahrgut/Transport Hafen
WIROST-LV - Wismar-Rostock-Stralsund LV
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§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Lotsenbrüderschaften, Seelotsrevier, Lotsbezirke
§ 3 Lotsenstationen
§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang
§ 5 Lotsenanforderung und Versetzmanöver
§ 6 Pflicht zur Annahme eines Bordlotsen
§ 7 Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht
§ 8 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen ohne Antrag für Seeschiffe
§ 9 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Wismar
§ 10 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Rostock
§ 11 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Stralsund
§ 12 Befreiung für Tankschiffe
§ 13 Stellvertreter des Schiffsführers
§ 14 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen
§ 15 Anordnung zur Annahme von Seelotsen zur Abwehr einer Gefahr, Widerruf von Befreiungen
§ 16 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung
§ 17 Distanzlotsungen
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Übergangsregelungen
§ 20 Aufhebung von Vorschriften
§ 21 Inkrafttreten
Anlage 1 Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung
Seelotsbezirk Wismar
Seelotsbezirk Rostock
Seelotsbezirk Stralsund