Regelwerk Gefahrgut/Transport Hafen

WIROST-LV - Wismar-Rostock-Stralsund LV
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§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Lotsenbrüderschaften, Seelotsrevier, Lotsbezirke

§ 3 Lotsenstationen

§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang

§ 5 Lotsenanforderung und Versetzmanöver

§ 6 Pflicht zur Annahme eines Bordlotsen

§ 7 Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht

§ 8 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen ohne Antrag für Seeschiffe

§ 9 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Wismar

§ 10 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Rostock

§ 11 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen auf Antrag für Seeschiffe im Lotsbezirk Stralsund

§ 12 Befreiung für Tankschiffe

§ 13 Stellvertreter des Schiffsführers

§ 14 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen

§ 15 Anordnung zur Annahme von Seelotsen zur Abwehr einer Gefahr, Widerruf von Befreiungen

§ 16 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung

§ 17 Distanzlotsungen

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Übergangsregelungen

§ 20 Aufhebung von Vorschriften

§ 21 Inkrafttreten

Anlage 1 Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

Seelotsbezirk Wismar
Seelotsbezirk Rostock
Seelaotsbezirk Stralsund

Anlage 2