Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

HGGVO
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§ 1 Geltungsbereich, Zuständigkeiten

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Geltung der nationalen und internationalen Vorschriften

§ 4 Befugnisse der Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei

§ 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen

§ 6 Ausnahmen

§ 7 Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen

§ 8 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Abstellplätze für Landfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 9 Festmachen von Wasserfahrzeugen, Lade- und Löschleitungen, elektrische Verbindungen

§ 10 Brandschutz

§ 11 Sicherheit und Besetzung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Hafen; Aufenthalt an Bord

§ 12 Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht beim Umschlag

§ 13 Bestimmungen für den Umschlag explosiver Stoffe und Gestände mit Explosivstoff

§ 14 Anlagen und Geräte

§ 15 Behandlung von Beförderungseinheiten und Versandstücken

§ 16 Rollon/Rolloff-Verkehr

§ 17 Anzeigepflicht

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19