Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

HafVO MV
- Inhalt =>

Teil 1
Geltungsbereich, Zuständigkeiten

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Geltung anderer Rechtsvorschriften

§ 3 Hafenbehörden und Zuständigkeiten

§ 4 Befugnisse der Hafenbehörden und der mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bediensteten der Landespolizei

§ 4a Informationspflicht und Zusammenarbeit

§ 5 Bekanntmachungen

Teil 2
Verhalten im Hafen

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 6 Grundregel für das Verhalten im Hafen

§ 7 Verantwortung der Fahrzeugführer

§ 8 Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen

§ 9 Erlaubnis zum Einlaufen

§ 10 An- und Abmeldung

§ 11 Beschränkung der Hafennutzung

§ 12 Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge

§ 13 Anzeigepflicht, Beseitigung von Hindernissen

§ 14 Allgemeine Sicherheitsvorschriften

Abschnitt 2
Verkehr

§ 15 Fahrgeschwindigkeit, Vorsichtsmaßnahmen

Abschnitt 3
Aufenthalt, Umschlag, Lagerung

§ 16 Liegeplätze

§ 17 Festmachen

§ 18 Ankern

§ 19 Landverbindungen

§ 20 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge

§ 21 Drehen der Schiffsschraube

§ 22 Laden und Löschen

§ 22a Bunkern von Schiffsbetriebsstoffen

§ 23 Lagern von Gütern

§ 24 Umschlag von Trockenmassengütern mit einer Umschlagsanlagedes Hafens

§ 25 Fahrgastschifffahrt

§ 26 Stilllegen von Wasserfahrzeugen

Abschnitt 4
Besondere Sicherheitsbestimmungen

§ 27 Störende Fahrzeugteile, Einrichtungen und Geräte

§ 28 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen

§ 29 Rettungsgeräte

§ 30 Verhalten bei Gefahr

§ 31 Ungezieferbekämpfung

§ 31a Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen

§ 31b Einleiten von Ballastwasser

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 32 Anwendung auf andere Schwimmkörper

§ 33 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

§ 34 Ordnungswidrigkeiten

§ 35 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1