Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
Teil 1
Geltungsbereich, Zuständigkeiten
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltung anderer Rechtsvorschriften
§ 3 Hafenbehörden und Zuständigkeiten
§ 4 Befugnisse der Hafenbehörden und der mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bediensteten der Landespolizei
§ 4a Informationspflicht und Zusammenarbeit
§ 5 Bekanntmachungen
Teil 2
Verhalten im Hafen
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 6 Grundregel für das Verhalten im Hafen
§ 7 Verantwortung der Fahrzeugführer
§ 8 Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen
§ 9 Erlaubnis zum Einlaufen
§ 10 An- und Abmeldung
§ 11 Beschränkung der Hafennutzung
§ 12 Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge
§ 13 Anzeigepflicht, Beseitigung von Hindernissen
§ 14 Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Abschnitt 2
Verkehr
§ 15 Fahrgeschwindigkeit, Vorsichtsmaßnahmen
Abschnitt 3
Aufenthalt, Umschlag, Lagerung
§ 16 Liegeplätze
§ 17 Festmachen
§ 18 Ankern
§ 19 Landverbindungen
§ 20 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
§ 21 Drehen der Schiffsschraube
§ 22 Laden und Löschen
§ 22a Bunkern von Schiffsbetriebsstoffen
§ 23 Lagern von Gütern
§ 24 Umschlag von Trockenmassengütern mit einer Umschlagsanlagedes Hafens
§ 25 Fahrgastschifffahrt
§ 26 Stilllegen von Wasserfahrzeugen
Abschnitt 4
Besondere Sicherheitsbestimmungen
§ 27 Störende Fahrzeugteile, Einrichtungen und Geräte
§ 28 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen
§ 29 Rettungsgeräte
§ 30 Verhalten bei Gefahr
§ 31 Ungezieferbekämpfung
§ 31a Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen
§ 31b Einleiten von Ballastwasser
Teil 3
Schlussvorschriften
§ 32 Anwendung auf andere Schwimmkörper
§ 33 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten