Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Erster Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 2 Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 3 Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 4 Vorbehalte der Verleihung
§ 5 Dauer der Verleihung
§ 6 Voraussetzungen der Verleihung
§ 7 Verbot der Benutzung öffentlicher Wege in der Längsrichtung
§ 8 Antrag
§ 9 Wirksamwerden der Verleihung
§ 10 Inhalt der Verleihungsurkunde
§ 11 Gestaltung von Vorarbeiten
§ 12 Entschädigungspflicht und -verfahren
§ 13 Vollstreckung von Entschädigungsansprüchen
§ 14 Planfeststellung
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 Enteignung
§ 18 Schutzmaßnahmen
§ 19 Bau- und Unterhaltungspflicht
§ 20 Gestattung von Anschlüssen
§ 21 Benutzung öffentlicher Wege
§ 22 Oberster Betriebsleiter
§ 23 Eröffnung des Betriebs
§ 24 Betriebspflicht
§ 25 Übertragung des Unternehmens oder des Betriebs
§ 26 Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts
§ 27 Genehmigung der Tarife
§ 28 Tarifauflagen
§ 29 Fahrpläne
§ 30 Aufsicht
§ 31 Nachträgliche Anforderungen
§ 32 Landeseigene Eisenbahnen
Zweiter Abschnitt
Anschlussbahnen
§ 33 Begriff
§ 34 Erteilung und Widerruf der Erlaubnis
§ 35 Rechtsstellung
§ 36 Eisenbahnbetriebsleiter
§ 37 Personenverkehr und öffentlicher Verkehr
§ 38 Aufsicht
§ 39 Grubenanschlussbahnen
§ 40 Sonstige Bahnen
Dritter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
Vierter Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 42 Übertragung von Befugnissen
§ 43 Bisherige Genehmigungen