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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
- Bremen -
Vom 26. November 2025
(Brem.GBl. Nr. 128 vom 29.11.2025 S. 1305, ber. S. 1372, 08.01.2026 ber. S. 1)
Aufgrund des § 16 Absatz 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2022 (Brem.GBl. S. 374) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2025 (Brem.GBl. S. 383) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3b Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt:
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| 3. LNG-Rabatt Fahrzeuge, die ausschließlich von LNG oder Methanol angetrieben werden und über einen ESI-SOx-Wert größer 98 verfügen, erhalten einen Rabatt von 20 Prozent pro Anlauf, jedoch maximal 6.000 Euro. Der Rabatt wird zum Jahresende gewährt. Antragsberechtigt ist der Gebührenschuldner. Die Überprüfung nimmt bremenports vor. Sofern ein ESI-Rabatt nach Nummer 2 gewährt wird, wird kein LNG-Rabatt gewährt. |
"3. LNG-Rabatt Fahrzeuge, die ausschließlich von LNG oder Methanol angetrieben werden und ohne Einsatz eines eingebauten Scrubbers (Grundlage hierfür ist der Eintrag auf der ESI-Website) einen ESI-SOx-Wert größer 33 erreichen, erhalten einen Rabatt von 20 Prozent pro Anlauf, jedoch maximal 6.000 Euro. Der Rabatt wird zum Jahresende gewährt. Antragsberechtigt ist der Gebührenschuldner. Die Überprüfung nimmt bremenports vor. Sofern ein ESI-Rabatt nach Nummer 2 gewährt wird, wird kein LNG-Rabatt gewährt." |
2. § 6 wird durch den folgenden § 6 ersetzt:
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| § 6 Raumgebühr
Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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" § 6 Raumgebühr
Folgende Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen:
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(Stand: 08.01.2026)
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