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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
- Bremen -

Vom 13. Januar 2021
(Brem.GBl. Nr. 6 vom 19.01.2021 S. 20)



Aufgrund des § 16 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 85) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet:

Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung

Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363-9511-d-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. November 2020 (Brem.GBl. S. 1270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 10 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 10 Abfallentsorgung

(1) Für die Entsorgung der hausmüllähnlichen und sonstigen im Schiffsbetrieb anfallenden Abfälle, die der Anlage V des MARPOL-Übereinkommens (BGBl.1982 Teil II S. 2) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, werden für einen Zeitraum von jeweils 72 Stunden nachstehende Gebührensätzen erhoben.

Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro
Fahrzeuge im Seeverkehr
bis 1.500 BRZ 24,20
ab 1.501 BRZ bis 2.500 BRZ 32,27
ab 2.501 BRZ bis 3.500 BRZ 64,47
ab 3.501 BRZ bis 6.000 BRZ 107,47
ab 6.001 BRZ bis 10.000 BRZ 125,37
ab 10.001 BRZ bis 30.000 BRZ 131,38
über 30.001 BRZ 149,29

(2) Schiffe, die die Gebühr nach Absatz 1 entrichten, werden folgende Behältnisse für die getrennte Abfallentsorgung zur Verfügung gestellt.

Schiffe bis 3.500 BRZ

Kategorie nach MARPOL Anlage V Abfallkategorie Behältergröße
A Plastik 120 l
B Lebensmittelabfälle 120 l
C Hausmüll - Papier 120 l
C Hausmüll - Glas 120 l
C Hausmüll - Metall 120 l
F Kontaminierte Aufsaugmaterialien 120 l

Schiffe ab 3.501 BRZ

Kategorie nach MARPOL Anlage V Abfallkategorie Behältergröße
A Plastik 240 l
B Lebensmittelabfälle 240l
C Hausmüll - Papier 240 l
C Hausmüll - Glas 240 l
C Hausmüll - Metall 240 l
F Kontaminierte Aufsaugmaterialien 240 l

Zusätzlich können Schiffe Speiseöle in Behältern von nicht mehr als 30 l Fassungsvermögen kostenlos entsorgen. Die Behälter sind vom Schiff zu stellen. Die Höchstentsorgungsmenge liegt bei Schiffen bis 3.500 BRZ bei 30 Litern und bei Schiffen ab 3.501 BRZ bei 60 Litern.

(3) Schiffe, die die Behälter nach Absatz 2 bestimmungsgemäß nach der jeweiligen Abfallkategorie verwenden, erhalten auf Anforderung zusätzlich jeweils einen der folgenden Behälter kostenlos.

Kategorie nach MARPOL Anlage V Abfallkategorie Behältergröße
E Asche aus Verbrennungsanlagen 240 l
F Gemischte Betriebsabfälle 1.100 l

(4) Zusätzlich zu den Behältern nach Absatz 2 und 3 können weitere Behälter angefordert werden. Folgende Gebühren werden dafür erhoben.

Kategorie nach MARPOL Anlage V Abfallkategorie Behältergröße Gebührensatz in Euro
A Plastik 240 l 18,10
B Lebensmittelabfälle 240 l 20,90
C Hausmüll - Papier 240 l 10,40
C Hausmüll - Glas 240 l 10,40
C Hausmüll - Metall 240 l 7,40
D Speiseöl 30 l 15,70
F Kontaminierte Aufsaugmaterialien 240 l 20,80
E Asche aus Verbrennungsanlagen 240 l 28,90
F Gemischte Betriebsabfälle 1.100 l 35,00

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