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Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung, der Verordnung der Seeschiffsassistenz in den Bremischen Häfen (Bremische Seeschiffsassistenzverordnung) und der Bremischen Hafenordnung
- Bremen -
Vom 25. Oktober 2018
(Brem.GBl. Nr. 82 vom 09.11.2018 S. 437)
Aufgrund
wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch Verordnung vom 18. April 2018 (Brem.GBl. S. 274) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt gefasst:
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§ 6 Raumgebühr
Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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" § 6 Raumgebühr
Die Raumgebühr wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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(Stand: 03.05.2019)
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