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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung und der Bremischen Hafenordnung
Vorn 23. November 2016
(Brem.GBl. Nr. 116 vom 05.12.2016 S. 824)
Aufgrund des § 16 Absatz 2 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 85) geändert worden ist, wird nach Anhörung der Handelskammer verordnet und aufgrund des § 20 Nummer 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437, 488; 2002 S. 3 - 9511-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 1. März 2016 (Brem.GBl. S. 85) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
Die Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 (Brem.GBl. S. 135, 157, 363 - 9511-d-1), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Februar 2016 (Brem.GBl. S. 19) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 16 wird folgende Nummer 17 eingefügt:
17. Werft- und Reparaturschiffe
Fahrzeuge, die zur Durchführung von Reparaturen durch Werften oder Reparaturbetriebe in den Bremischen Häfen liegen. Dies umfasst auch Schiffsneubauten, die zur Erstausrüstung außerhalb einer Werftanlage in den Bremischen Häfen liegen."
b) Die bisherigen Nummern 17 bis 34 werden Nummern 18 bis 35.
2. § 3 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(5) Fahrzeuge im Überseeverkehr zahlen beim 2. Anlauf innerhalb von 7 Tagen aus europäischen Häfen kommend 50% des jeweiligen Gebührensatzes. | "(5) Fahrzeuge im Überseeverkehr erhalten für ihren zweiten Anlauf innerhalb von 7 Tagen aus europäischen Häfen kommend einen Rabatt von 50 Prozent auf die Raumgebühr. Die Frist beginnt am Tag des ersten Auslaufens und endet am Tag des zweiten Einlaufens." |
3. § 6 wird wie folgt gefasst:
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§ 6 Raumgebühr08 10a 11 12 13a 14 15
Die Raumgebühr bis zu einer Kappungsgrenze von 125.000 BRZ wird für einen Zeitraum von fünf Tagen von Fahrzeugen im Seeverkehr erhoben, die im Hafen zu Erwerbszwecken umschlagen.
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(Stand: 07.10.2020)
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