Regelwerk, Gefahrgut/Transport

(BOA)
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I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriff

§ 3 Genehmigung

§ 4 Aufsicht

§ 5 Ausnahmen und Sonderbestimmungen

II. Eisenbahnanlagen

§ 6 Anlagen der Anschlußbahn

§ 7 Richtungs- und Neigungsverhältnisse

§ 8 Breite des Bahnkörpers

§ 9 Spurweite

§ 10 Überhöhung

§ 11 Umgrenzung des lichten Raumes

§ 12 Gleisabstand

§ 13 Kreuzungen von Bahnen

§ 14 Leitungskreuzungen

§ 15 Oberbau und Brücken

§ 16 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung

§ 17 Fernmeldeanlagen

§ 18 Signale

III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen

§ 19 Beschaffenheit der Fahrzeuge

§ 20 Begrenzung der Fahrzeuge

§ 21 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen

§ 22 Räder

§ 23 Bremsen

§ 24 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen

§ 25 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlußbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkrane

§ 26 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)

§ 27 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen

IV. Bahnbetrieb

§ 28 Bedienstete

§ 29 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn

§ 30 Stillstehende Fahrzeuge

§ 31 Fahrgeschwindigkeit

§ 32 Zulässige Achsenzahl

§ 33 Bremsbesetzung

§ 34 Rangierdienst

§ 35 Signale

§ 36 Fahrpersonal

§ 37 Mitfahren auf Triebfahrzeugen

§ 38 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen

V. Bestimmungen für Dritte

§ 39 Allgemeine Bestimmungen

§ 40 Betreten der Bahnanlagen

§ 41 Verhalten an Bahnübergängen

§ 42 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen

§ 43 Bestimmungen bei Personenbeförderung auf der Anschlußbahn

VI. Schlußbestimmungen

§ 44 Inkrafttreten

Anlage A

Anlage B
(zu § 14)

Anlage C

Anlage D

Anlage E
zu § 25 (4)

Anlage F
zu § 25 (4)

Anlage G
zu § 25 (4)

Anlage H
zu § 25 (4)

Anlage J
zu § 26 (2)

Anlage K
zu § 27 (4)

Anlage L