Regelwerk, Gefahrgut/Transport
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriff
§ 3 Genehmigung
§ 4 Aufsicht
§ 5 Ausnahmen und Sonderbestimmungen
II. Eisenbahnanlagen
§ 6 Anlagen der Anschlußbahn
§ 7 Richtungs- und Neigungsverhältnisse
§ 8 Breite des Bahnkörpers
§ 9 Spurweite
§ 10 Überhöhung
§ 11 Umgrenzung des lichten Raumes
§ 12 Gleisabstand
§ 13 Kreuzungen von Bahnen
§ 14 Leitungskreuzungen
§ 15 Oberbau und Brücken
§ 16 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung
§ 17 Fernmeldeanlagen
§ 18 Signale
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen
§ 19 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 20 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 21 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen
§ 22 Räder
§ 23 Bremsen
§ 24 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen
§ 25 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlußbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkrane
§ 26 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)
§ 27 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen
IV. Bahnbetrieb
§ 28 Bedienstete
§ 29 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn
§ 30 Stillstehende Fahrzeuge
§ 31 Fahrgeschwindigkeit
§ 32 Zulässige Achsenzahl
§ 33 Bremsbesetzung
§ 34 Rangierdienst
§ 35 Signale
§ 36 Fahrpersonal
§ 37 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 38 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen
V. Bestimmungen für Dritte
§ 39 Allgemeine Bestimmungen
§ 40 Betreten der Bahnanlagen
§ 41 Verhalten an Bahnübergängen
§ 42 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
§ 43 Bestimmungen bei Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
VI. Schlußbestimmungen
§ 44 Inkrafttreten
Anlage B
(zu § 14)
Anlage E
zu § 25 (4)
Anlage F
zu § 25 (4)
Anlage G
zu § 25 (4)
Anlage H
zu § 25 (4)
Anlage J
zu § 26 (2)
Anlage K
zu § 27 (4)