Regelwerk, Gefahrgut/Transport

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Erster Teil
Straßenverkehr

1. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

§ 1 Zuständigkeit der Regierungen

2. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Zuständigkeit der Regierungen

§ 3 Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte

§ 4 Zuständigkeit der Autobahndirektionen

§ 5 Zuständigkeit der Gemeinden

§ 6 Übertragene Zuständigkeit für Bundesstraßen

§ 6a (aufgehoben)

3. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 7 Zuständigkeit der Regierungen

§ 8 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

§ 9 Zuständigkeit der Gemeinden

§ 10 Zuständigkeit der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr

§ 11 Zuständigkeit der Schulen

§ 12 Zuständigkeit der Augenoptiker-Innungen

4. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 13 Zuständigkeit der Regierungen

§ 14 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

§ 15 Zuständigkeit der Gemeinden und sonstiger Stellen

5. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Fahrlehrergesetzes, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, der FahrlehrerAusbildungsverordnung, der FahrschülerAusbildungsordnung und der FahrlehrerPrüfungsverordnung

§ 16 Zuständigkeiten der Regierungen

§ 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

6. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

§ 18 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

§ 19 Zuständigkeit der Regierung der Oberpfalz

7. Abschnitt
(aufgehoben)

8. Abschnitt
(aufgehoben)

9. Abschnitt
(aufgehoben)

10. Abschnitt
(aufgehoben)

11. Abschnitt
(aufgehoben)

Zweiter Teil
Eisenbahnwesen

1. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Eisenbahnrechts

§ 20 Zuständigkeit des Staatsministeriums

§ 21 Zuständigkeit der Regierungen

§ 21a (aufgehoben)

§ 21b (aufgehoben)

§ 21c (aufgehoben)

§ 21d (aufgehoben)

§ 21e (aufgehoben)

§ 21f (aufgehoben)

§ 21g (aufgehoben)

§ 22 Zuständigkeit der Bergbehörden

§ 23 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken

§ 23a (aufgehoben)

§ 23b (aufgehoben)

§ 24 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden

2. Abschnitt
Zuständigkeiten im Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

§ 25 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Dritter Teil
Luftverkehr

§ 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts

Vierter Teil
Personenbeförderung

§ 27 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden

§ 27a (aufgehoben)

§ 27b (aufgehoben)

Fuenfter Teil
Beförderung gefährlicher Güter

§ 28 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

§ 29 Sonstige zuständigkeiten

Sechster Teil
Magnetschwebebahnwesen

§ 30 Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen

§ 31 Inkrafttreten

§ 32 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zum Erlaß von Rechtsverordnungen


§ 33 Zuständigkeit der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden

§ 34 Linienverkehr und Pendelverkehr ohne Unterbringung

§ 35 Bescheinigung für Beförderungen im Werkverkehr

§ 36 (aufgehoben)


1. Abschnitt
(aufgehoben)

§ 37 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden als Erlaubnisbehörden nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

§ 38 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden für den Vollzug der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates

2. Abschnitt
(aufgehoben)

§ 39

§ 40 Sonstige Zuständigkeiten

3. Abschnitt
Zuständigkeit im Vollzug des Gesetzes zu dem Übereinkommen über sichere Container

§ 41 Zuständigkeit der Regierung von Schwaben

Siebenter Teil
Schlussbestimmungen

§ 42

Achter Teil
Schlußbestimmungen

§ 43

Anlage