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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
- Bayern -
Vom 26. Januar 2024
(GVBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 32)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Die Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ( ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025, BayRS 9210-2-I/B), die zuletzt durch Verordnung vom 2. August 2022 (GVBl. S. 551) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:
"4. nach § 9 Abs. 2b und 2c FStrG für die Bundesstraßen auf die Staatlichen Bauämter,".
b) Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5 und die Angabe "Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe "Abs. 4" ersetzt.
2. In § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 24 werden nach dem Wort "einschließlich" die Wörter "des Vollzuges des § 7a Abs. 4 LuftSiG sowie" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 16. Februar 2024 in Kraft.
ID: 240297
ENDE |
(Stand: 18.02.2024)
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