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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
- Bayern -

Vom 26. Januar 2024
(GVBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 32)


Auf Grund

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

§ 1

Die Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ( ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025, BayRS 9210-2-I/B), die zuletzt durch Verordnung vom 2. August 2022 (GVBl. S. 551) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:

"4. nach § 9 Abs. 2b und 2c FStrG für die Bundesstraßen auf die Staatlichen Bauämter,".

b) Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5 und die Angabe "Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe "Abs. 4" ersetzt.

2. In § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 24 werden nach dem Wort "einschließlich" die Wörter "des Vollzuges des § 7a Abs. 4 LuftSiG sowie" eingefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 16. Februar 2024 in Kraft.

ID: 240297


ENDE

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(Stand: 18.02.2024)

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