Regelwerk, Gefahrgut/Transport
Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
§ 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Sachverständige
Zweiter Teil
Bahnanlagen
§ 4 Begriffe, Vorbehalte
§ 5 Spurweite
§ 6 Gleisbogen, Überhöhung und Gleisneigung
§ 7 Umgrenzung des lichten Raumes
§ 8 Gleisabstand
§ 9 Leitungen im Bahnbereich
§ 10 Oberbau, Bauwerke und Fahrleitungen
§ 11 Bahnübergänge
§ 12 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Bahnanlagen
§ 13 Maschinentechnische Anlagen
Dritter Teil
Fahrzeuge
§ 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
§ 16 Räder und Radsätze
§ 17 Bremsen
§ 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
§ 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
§ 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Teil
Bahnbetrieb
§ 23 Eisenbahnbetriebsbedienstete
§ 24 Dienstanweisungen
§ 25 Zusammenstellung der Fahreinheit
§ 26 Fahrgeschwindigkeit
§ 27 Bewegen der Fahrzeuge
§ 28 Anhalten der Fahrzeuge
§ 29 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
§ 30 Beförderung gefährlicher Güter
§ 31 Signale
§ 32 Besetzung der Triebfahrzeuge
§ 33 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 34 Meldungen
Fuenfter Teil
Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen
§ 35 Allgemeine Bestimmungen
§ 36 Betreten der Bahnanlagen
§ 37 Überqueren der Bahnanlagen
§ 38 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
§ 39 Personenbeförderung
Sechster Teil
Schlußbestimmungen
§ 40 Ordnungswidrigkeiten
§ 41 Übergangsbestimmungen
§ 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Muster Geschäftsanweisung für den Eisenbahnbetriebsleiter der Anschlußbahn
(zu § 2 Abs. 2)
1. Stellung des Eisenbahnbetriebsleiters
2. Rechte und Pflichten des Eisenbahnbetriebsleiters
2.1 Rechte2.2 Pflichten
Anlage 2 Umgrenzung des lichten Raumes für Regelspur
(zu § 7 Abs. 1)
Anlage 3 Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb
(zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1)
Anlage 4 Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspur mit Rollfahrzeugbetrieb
(zu § 7 Abs. 3)
Anlage 5 Vergrößerung der halben Breitenmaße des lichten Raumes für Regelspur
(zu § 7 Abs. 4)
Anlage 6 Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände für Schmalspur
(zu § 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 3)
1. Gleise ohne Rollfahrzeugbetrieb
2. Gleise mit Rollfahrzeugbetrieb
2.1 Wenn Regelspurwagen unbeschränkt befördert werden2.2 Wenn Regelspurwagen mit höchstens 15,00 m Drehzapfenabstand befördert werden
2.3 Wenn Regelspurwagen mit höchstens 8,00 m Radsatz- oder Drehzapfenabstand befördert werden
2.4 Wenn Regelspurwagen mit höchstens 4,50 m Radsatzabstand befördert werden
Anlage 7 Raum für den Durchgang der Stromabnehmer bei Oberleitung für Regelspur
(zu § 7 Abs. 5)
Anlage 8 Vergrößerung der Gleisabstände für Regelspur in Bögen mit Halbmessern unter 250 m
(zu § 8 Abs. 3)
Anlage 9 Richtlinien für das Verlegen von Leitungen im Bahnbereich
(zu § 9 Abs. 1)
Anlage 10 Bahnübergangssicherung
(zu § 11)
Anlage 11 Begrenzung für Regelspurfahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis
(zu § 15 Abs. 1)
Anlage 12 Begrenzung für Stromabnehmer der Regelspurfahrzeuge bei Oberleitung
(zu § 15 Abs. 1)
Anlage 13 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Regelspurfahrzeuge mit Seitenpuffern
(zu § 15 Abs. 3)
Anlage 14 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Schmalspurfahrzeuge mit Mittelpuffern
(zu § 15 Abs. 4)
Anlage 15 Radsatz und Räder für Regelspurfahrzeuge
(zu § 16 Abs. 1)
Anlage 16 Räder für Regelspurfahrzeuge mit kleinerem Meßkreisdurchmesser als 840 mm
(zu § 16 Abs. 1)
Anlage 17 Radsatz und Räder für Schmalspurfahrzeuge
(zu § 16 Abs. 1)
Anlage 18 Zug- und Stoßeinrichtung für Regelspurfahrzeuge
(zu § 18 Abs. 2)
Anlage 19 Warnungszeichen
(zu § 19 Abs. 3)
Anlage 20 Richtlinien für das erforderliche Hör- und Sehvermögen der Eisenbahnbetriebsbediensteten
(zu § 23 Abs. 2)
Anlage 21 Signale
(zu § 11 Abs. 16, § 27 Abs. 2 und § 31)
I. Signale für Bahnübergänge (Bü)
II. Signale des Triebfahrzeugführers
III. Signale des Fahrtleiters
IV. Signale an Fahreinheiten
Anlage 22 Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln
(zu § 28 Abs. 3 und 4)
I. Bremsberechnung
II. Bremstafeln
III. Bremslastentafeln
IV. Bremslastentafeln
Anlage 23 Zahl der Achsen, die durch eine angezogene Handbremse gesichert werden
(zu § 29 Abs. 3)
Anlage 24 Einteilung der gefährlichen Güter in Klassen
(zu § 30 Abs. 1)
Anlage 25 Erläuterung der Gefahrzettel