Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Personenbeförderung
Abschnitt 1
Mobilitätsgrundsätze
§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Klima- und Umweltschutz
§ 4 Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume
§ 5 Vorrang für den Umweltverbund
§ 6 Mobilität in der Raumplanung
§ 7 Mobilitätsbildung und Mobilitätsberatung
§ 8 Beteiligung bei der Planaufstellung und -realisierung
§ 9 Umsetzung der Ziele und landesbedeutsamen Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität
Abschnitt 2
Rad- und Fußverkehr, Nahmobilität
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 10 Ziele und Grundsätze für den Rad- und Fußverkehr in Brandenburg
§ 11 Finanzierungsgrundsätze für die Radverkehrsförderung
§ 12 Unterstützungsangebote zur Weiterentwicklung des Rad- und Fußverkehrs
§ 13 Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
§ 14 Radverkehrsstrategie
Unterabschnitt 2
Radverkehr
§ 15 Grundsätze zur infrastrukturellen Stärkung des Radverkehrs
§ 16 Standards von Radverkehrsanlagen
§ 17 Nutzung von Wirtschaftswegen
§ 18 Radnetz Brandenburg
§ 19 Zustandserfassung und Mängelbeseitigung der Radverkehrsinfrastruktur
§ 20 Digitale Netzaufbereitung
Unterabschnitt 3
Fußverkehr
§ 21 Grundsätze Fußverkehr
§ 22 Fußverkehrsanlagen und Netze
Unterabschnitt 4
Formen der Nahmobilität und multimodale Vernetzung
§ 23 Verknüpfung der Verkehrsmittel
§ 24 Lasten- und Spezialfahrräder
§ 25 Elektrokleinstfahrzeuge
§ 26 Vernetzte Mobilität und Mobilitätsdaten
§ 27 Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements
Unterabschnitt 5
Verkehrssicherheit
§ 28 Verkehrssicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
§ 29 Verkehrssicherheitsprogramm
§ 30 Präventive Verkehrssicherheitsarbeit
§ 31 Sicherheitsaudits
§ 32 Technische Fahrzeugsicherheitssysteme
§ 33 Mobilitätsmanagement an Schulen und Kindergärten
Unterabschnitt 6
Finanzierung